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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 500

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 500 (sequence 510)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4800-3480944
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Berichterstatter Dr. Margulies: § 4 soll mit einer kleinen stilistischen Aenderung bleiben. Es soll hinter das Wort „Vereines" das Wort „Schekelzahlergruppe" kommen. Vizepräsident Motzkin: Keine Einwendung? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Dieselbe Aenderung wird in § 5 vorgenommen. § 6 soll wie im alten Statut bleiben; nur werden zwei Bezeichnungen geändert. Es soll an Stelle des Ausdruckes „Zentralkomitee" im alten Statute und an Stelle des im Entwürfe vorgeschlagenen Begriffes „Kongreßausschuß", der aber vom Organisationskomitee abgelehnt wurde, weil es kein Ausschuß des Kongresses sein soll, der Begriff „Zentralrat" gewählt werden, und an Stelle des Ausdruckes E. A. C. der Ausdruck „Exekutive". Dieser Paragraph war Gegenstand sehr langer Beratungen, und zwar ging es hier um die Frage, ob wir zwischen den Kongreß und die Exekutive zwei Instanzen einschieben sollen wie bisher oder nur eine. Es ist von einer uns außerordentlich wichtigen Seite und zwar von den amerikanischen Gesinnungsgenossen, der Wunsch geäußert worden, nur eine Instanz zu lassen, die nur einmal im Jahre zusammenkommt, weil diesem Teile der Organisation die Teilnahme an wichtigen, mit großen Kompetenzen ausgestatteten Organen, die drei- oder viermal im Jahre zusammenkommen müssen, unmöglich ist. Diese Frage wurde im Organisationksomitee sehr eingehend und wiederholt beraten; wir sind schließlich zu dem Ergebnis gekommen, zwei Instanzen zu belassen, jedoch in der Kompetenzverteilung und in anderen Bestimmungen auf die Notwendigkeit Rücksicht zu nehmen, daß auch dieser Teil der Bewegung Anteil erhält an dem wirklich entscheidenden Organ. Delegierter Dr. Hellmann (Hitachduth, deutsch, zur Geschäftsordnung): Ich beantrage, die Abstimmung über diesen Punkt auszusetzen, bis wir die einzelnen Abschnitte über die Instanzen in materia behandelt haben. Vizepräsident Motzkin: Delegierter Hellmann beantragt, die Abstimmung und die Debatte über diesen Antrag hinauszuschieben bis nach Beschlußfassung über den Inhalt der verschiedenen Instanzen. Wer dafür ist, möge die Hand erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Die Paragraphen 7 und 8 sollen, lediglich mit stilistischen Aenderungen, so bleiben, wie sie im alten Statut sind. Die Aenderungen sollen darin bestehen, daß an Stelle des Zentralkomitees bzw. Kongreßausschusses „Zentralrat" und an Stelle des Wortes „Verfassung" das Wort „Statut" kommen soll. Eine materielle Aenderung ist nicht vorgeschlagen. Vizepräsident Motzkin: Da keine sonstige Aenderung vorgeschlagen wird, wird die Aenderung der Nomenklatur erst dann endgültig sein, wenn wir über den Zentralrat beraten haben werden. Wir brauchen daher darüber nicht abzustimmen. Berichterstatter Dr. Margulies: § 9 soll so bleiben, wie er war. Er betrifft die Landesverbände. § 10 hat eine kleine stilistische Aenderung erfahren. In dem zweiten Satze ist zwischen dem Worte „Landesstatut" und dem Worte „die Verwaltung" das Wörtchen „und" einzuflicken, so daß es jetzt heißt: „Dem Delegiertentag liegt die Festsetzung des Landesstatuts und die Verwaltung ....." 500

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