Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 367 (sequence 365)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 367 — kommen später wieder andere, die hinein wollen, und ,Sie berauben diese Behörde durch zu große Ausdehnung jeder Bedeutüng. Del. Dr. Bodenheimer: Wenn diese Interpretation, die Sie eben gegeben haben, richtig sein soll, dann müssen Sie den Wortlaut ändern und in Nr, i sagen: „die Präsidenten des letzten Kongresses". Ich möchte also, damit gar kein Zweifel besteht, Vorschlägen, diese Aenderung zu akzeptieren. Vizepräs. Prof. Warbürg: Jetzt kommen die Mitglieder des Palästinaamtes (Schluß des Absatzes 3). Es handelt sich beim Palastinäamt nicht um eine Kommission, sondern um bezahlte Beamte. Del. Dr. Rabm: Es war jedenfalls so gemeint, daß man abwarten muß, ob eine solche Organisation ins Leben gerufen werde, und da waren sich alle einig darüber, daß die Mitglieder der Kommission zur Teilnahme an der Jahreskonferenz berechtigt sind. Ich halte den Antrag aufrecht, daß man diesen Beamten die beschließende Stimme auf der Konferenz erteile. f , Vizepräs. Prof. Warburg: Wer dafür ist, daß die Mitglieder des Palästinaamtes auch an der Jahreskonferenz teilnehmen sollen, bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe! (Dieselbe erfolgt.) Der Antrag ist angenommen. Ref. Gronemann: § 22 bleibt im wesentlichen unverändert. Nur der zweite Absatz ist neu, welcher lautet (liest): „Jede Wahl ist für ungültig zu erklären, die nicht den Vorschriften des § 13 entspricht und für die nicht nach Auskunft des engeren A. C. bei diesem der volle Betrag der erforderlichen Schekelgeldereingegangen ist." { " Ref. Dr. Wolf: Es ist kein Wort erwähnt, von wem der .Legitimationsausschuß, einer der wichtigsten Ausschüsse des Kongresses, gewählt wird. In jedem Parlament ist es Sitte, daß der Legitimationsausschuß ad hoc von den Delegierten zu Beginn der Verhandlung eingesetzt und nicht zwei Jahre voraus bestellt wird. Das ist ein Unding. Deshalb will ich ganz klar in diesem Paragraphen ausgedrückt wissen, daß der Legitimationsausschuß von den Delegierten am ersten Verhandlungstage ad hoc eingesetzt werde. Ref. Groneinann: Was Herr Dr. Wolf sagt, ist sehr richtig, und ich nehme an, wir werden das, sowie wir ein ständiges Parlament haben, befolgen. Aber jetzt, wo wir auf ein paar Tage zusammenkommen, können wir das nicht machen. Das haben wir bei den ersten fünf Kongressen bereits gesehen und die Sache ist dementsprechend geändert worden. Im übrigen, wenn Herr Dr. Wolf darauf beharrt, so kann er das als Material für die Geschäftsordnung übergeben. In der Geschäftsordnung des Kongresses wird festgesetzt, welche Kommission eingesetzt wird. Del. Dr. Wolf: Dieses Material für die Geschäftsordnung ist die Begräbnisstätte für alles. (Heiterkeit.) Man soll das heute bestimmen und nicht ad calaendas graecas verschieben. Daher sage ich, daß klipp und klar im Statut ausgesprochen werde, von wem und wann der Legitimationsausschuß gewählt werden soll. Del. Simon: Ich möchte mich gegen diesen Antraig aussprechen. Wir haben diesmal verhältnismäßig eine sehr leichte Aufgabe im Legitimationsausschuß gehabt. Die Zahl der Delegierten war kleiner als gewöhnlich und die Zahl der eingelaufenen Proteste erfreulicherweise geringer; und trotzdem waren wir knapp an dem vorschriftsmäßigen Termin, nämlich am ersten Tage bei der zweiten -Verhandlung, mit den Arbeiten des Legitimationsausschusses fertig, obwohl wir vier Tage vor dem Beginn des Kongresses begonnen haben und genötigt waren, nachträglich einen Abänderungsantirag zu stellen. Wenn das, was Herr Dr. Wolf beantragt, durchgehen würde, würden wir bestenfalls gestern oder heute das Votum