Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 193)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 100% known words query
- IRI
…/3476254-3476270--2770-3478910- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
IV. TAG Sonntag, 18. August 1907 NACHMITTAGS-SITZUNG BEGINN: 4 UHR Präs.: Ich eröffne die Sitzung und bitte Herrn Sekretär Berger, den Einlauf zu verlesen. (Sekr. Berger (verliest den Einlauf). Präs.: Ist jemand von den Herren Generalrednern hier? Ich werde die Liste verlesen und bitte die Herren, sich zu melden. (Liest): Mr. Bentwich, Herr Dr. Halpern, Dr. Bodenheimer, Dr. Tschlenow. Da die anderen Herren noch nicht hier sind, hat das Wort Mr. B entwich! Del. Bentwich: Ich bitte, vielleicht noch auf die anderen Herren zu warten! Präs.: Mr. Bentwich, der Kongreß kann nicht auf die Herren warten. Wenn Sie nicht das Wort ergreifen, muß ich annehmen, daß Sie verzichten. (Del. Bentwich: Nein, ich verzichte nicht!) Del. Bentwich (mit Beifall und Händeklatschen begrüßt, spricht englisch. Del. Dr. Marmorek übersetzt): Es wurde gesagt, daß die Ursache aller Unannehmlichkeiten und Unruhen, die jetzt entstanden sind, darauf zurückzuführen sei, daß die angefochtene Bestimmimg in den ursprünglichen Statuten der Bank zu finden sei. Ich möchte als einer derjenigen, der eine gewisse Verantwortlichkeit für die Aufstellung dieses Statuts zu tragen hat, erklären, daß nichts in den Statuten der Bank enthalten ist, was die Ursache für die Agitation, welche gegen die Statutenänderung entstanden ist, begründen könnte. Die Gesamtheit der Vorschläge in den Statuten war geleitet von einer Klausel, die alle anderen weit überragt. Alle Machtvollkommenheit, welche denjenigen gegeben worden ist, welche die Bank zu leiten hatten, war auf das Objekt des Zionismus hin gerichtet, d. h. auf die öffentlich-rechtlich gesicherte Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk. Eine weitere Auswahl dieser Machtvollkommenheit war für dieses Objekt und für diesen Zielpunkt allein gegeben. Es war genau dieselbe Situation wie jene, in der der jüdische Nationalfonds sich befand, als er als englische Kompagnie gegründet worden ist, daß alle Machtvollkommenheit, welche in dem jüdischen Nationalfonds gegründet ist, gerichtet sein soll auf die Etablierung des J. N. F. in Palästina. Sie alle wissen, weil es noch ganz neu in der Erinnerung ist, daß der Zweck des J. N. F. darin besteht, jüdisches Land