Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 337 (sequence 335)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 337 — VII. Kongressgericht. §35- Zum Zwecke der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Körperschaften unserer zionistischen Organisation hat ein vom Kongresse gewähltes Kongressgericht zu entscheiden, das aus drei Mitgliedern besteht und in einer vom Kongresse zu bestimmenden Stadt seinen Sitz hat. § 36. Das Kongressgericht hat vor Fällung seines Spruches das Gutachten eines vom Kongresse gewählten Kongressanwaltes einzuholen, ist aber an dieses Gutachten nicht gebunden. § 37. Jede rechtsuchende Partei ist berechtigt, ihre Anträge durch einen juristisch gebildeten Rechtsbeistand zu begründen. VI II. Statutenänderung. § .38. Eine Aenderung des Statuts kann nur durch den Zionistenkongress beschlossen werden. \