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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1905-01-01 · 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905 · p. Seite 133

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
Date
1905-01-01
Page
Seite 133 (sequence 131)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 133 — entgegengesetzt werden. (Stürmischer Beifall. — Lärm.) Ich bitte die Herren Ordner, dafür zu sorgen, dass den Anordnungen des Präsidiums Folge geleistet werde. (Andauernder Lärm.) Im Sinne der Geschäftsordnung hat zuerst der Antrag des A. C. erledigt zu werden. - Wir schreiten zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages des A. C. ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Der Antrag des A. C. ist mit grosser Majorität angenommen. (Tosender, anhaltender Beifall und Händeklatschen.) Herr Z an g will hat das Wort. (Lärm und Widerspruch.) Herr Z a n g w i 11 hat das Recht, seinen Antrag vorzubringen. Del. Zangwill: Meine Damen und Herren! Ich kann nicht deutsch sprechen. Aber ich habe eine Rede aufgeschrieben, damit Sie mich nicht missverstehen. (Lärm und Widerspruch.) Das gehört zur Geschäftsordnung. Ich kann nicht von meiner Resolution 'sprechen, ich sage nur, dass ich meinen Antrag .... (Lärm und Zwischenrufe.) Sie haben das Recht, meinen Antrag abzulehnen, aber nur in bezug auf ein einzelnes Territorium, nicht im Prinzip. Als Prinzip meinen Antrag abzulehnen, ist gesetzwidrig und gehört nicht in die Kompetenz dieser Versammlung, sondern in die der ausserordentlichen Generalversammlung der jüdischen Kolonialbank, die zwecks Aenderung der Statuten für den I. August anberaumt ist. Ueber die Frage der kolonisatorischen Tätigkeit ausserhalb Palästinas zu entscheiden, fällt nur den Aktionären der Kolonialbankj zu, die eine englische Gesellschaft ist, zu der auch Christen und nicht allein Zionisten gehören, die gleich mir, Aktien auf Grund eines in den Blättern veröffentlichten Prospektes angekauft haben. <,; Der zweite Absatz des besagten Prospektes lautet: Der Zweck des Zionismus ist durch Konzentrierung und Vereinigung von Kapital und Industrie vorzugsweise jüdische Interessen in den zu kolonisierenden Ländern, nämlich in Syrien und Palästina zu fördern. Jedoch werden die Unternehmungen dieser Gesellschaft nicht notwendigerweise auf diese Länder beschränkt sein. Die Gesellschaft ist befugt, Industrien, Unternehmungen und Kolonisationsprojekte zu gründen, zu entwickeln, zu bewerkstelligen und weiterzuführen, wie auch Bankgeschäfte in irgend einem Teile der Welt zu führen, wo es nach dem Gutachten des Aufsichtsrates den Interessen von Leuten jeder Rasse von Nutzen sein könnte. Während die meisten Parlamente Geld notieren, ist unser Parlament nur ein Debattenparlament und darf Geld nur in indirekter Weise konsolidieren. Solange Bank und Kongress übereinstimmen, geht es gut; sobald aber zwischen beiden Behörden ein Konflikt entsteht, bleibt der Kongress beim Reden und die Bank bei ihrem Geld. Herr Schreier darf schreien, aber nicht mein Geld antasten. Um dies tun zu dürfen, müsste er in einem offiziellen Verhältnisse zur Bank stehen, wie es bei Herrn Ussischkin der Fall ist. Jedoch ist der Antragsteller Ussischkin in diesem Kongresse eine verschiedene Person von demjenigen U s s i s c h k i n , der für seine Anwesenheit bei der Generalversammlung von 1903 den Betrag von 17 £ verlangte und erlangte. Dieses Anerbieten von Ostafrika wurde nicht Ihnen, sondern der jüdischen Kolonialbank gemjacht. Trotz seiner Zurückweisung steht" es dem A.-C. und der Bank frei, morgen das Anerbieten anzunehmen; (Gelächter.) denn die Statuten, der Biank lauten: „. . . . zu gründen, zu entwickeln, zu betreiben und weiterzuführen. Industrien, Unternehmungen und Kolonisationsprojekte in Palästina, Syrien oder wenn es nach der Meinung

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