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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 366

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 366 (sequence 366)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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66 Um aber diesen Dingen einen erhöhten Nachdruck zu verleihen und zu gleicher Zeit sich reelle Mittel zur Action zu verschaffen, erlaubt sich der Golonisations-Ausschuss — wenn er auch überzeugt ist, dass das grosse Actions-Comite diese Gardinalfrage nicht ausspracht gelassen hat, noch ausseracht lassen wird, dem Congresse folgenden Antrag vorzulegen. Er lautet: „Der Gongress wolle erklären, dass die palästinensische Colonisations- und Landfrage energischer als bis jetzt gepflegt werde. Der Gongress möge zu diesem Zwecke für die Arbeiten dieses Comites einen entsprechenden Betrag anweisen. Der Colonisations-Ausschuss schlägt als entsprechenden Betrag zunächst die Summe von 5000 Francs vor, welche je nach Bedarf dem ständigen Colonisations-Comite für Spesen etc. zur Verfügung zu stellen sind." Es erscheint Ihnen vielleicht überflüssig, wenn der Ausschuss Sie bittet, ausdrücklich die Colonisations- und Landfrage Palästinas zu betonen. Denn alle Bestrebungen^ die von Zionisten für die zionistische Sache bisher bezeichnet sind, tragen diesen Charakter. Aber der Ausschuss legt ganz besonders Gewicht darauf, Palästina im engeren Sinne als dasjenige Land zu bezeichnen, in dem die öffentlich-rechtlich gesicherte Heimstätte zu errichten sei. Er betont ausdrücklich, dass es sich nicht mit anders gearteten Bestrebungen identificiere, er ist der Meinung, die Verschiebung der Landfrage sei im höchsten Grade geeignet, Misstrauen zu bezeugen and der Ausbreitung der zionistischen Sache erhebrieh Abbruch zu thun. Eine wirklich erfolgreiche Arbeit beruhe jedoch in der zweckmässigen Zusammensetzung der Mitglieder des bereits bestehenden Golonisations- Gomites, auf der Art der Geschäftsführung und vor allen Dingen auf der Concentration der Arbeitskräfte. Auf Grund dieser Anschauungen unterbreitet der Ausschuss dem Congresse folgenden zweiten Antrag: „Der Congress möge das ständige Colonisations-Comite so zusammensetzen, dass es in eine m Orte arbeitsfähig sei, wenn es auch an anderen Orten Mitglieder habe, ähnlich der Zusammensetzung und Arbeitsweise des kleinen und grossen A.-C. Die Mitglieder dieses Colonisations-Gomites, die sich für die Wahl eines Ortes zu entscheiden haben, sollen von dem Permanenz-Ausschusse vorgeschlagen werden." Der Passus, „dass er in einem bestimmten Orte arbeitsfähig sei", ist aus der Erfahrungstatsache hervorgegangen, dass Comites, deren Mitglieder auf verschiedene Städten oder gar verschiedene Länder vertheilt sei, naturgemäss nicht in so erfolgreicher Weise arbeiten kann, wie ein Comite, dessen Mitglieder in einer und derselben Stadt wohnen, in persönlichen Verkehr miteinander treten können und nicht auf unvollständigen brieflichen Verkehr angewiesen sind. Es sind dieselben Erwägungen, die bei der Entstehung des grossen und kleinen A.-G. massgebend gewesen sind. Wir haben uns jedoch versagt, Ihnen aus unserer Mitte Vorschläge in dieser Richtung zu machen, um vom vorneherein dem Vorwurfe der Parteilichkeit zu entgehen, und haben den Permanenz-Ausschuss gebeten, Ihnen

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