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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 269

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 269 (sequence 269)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476264--1643-3477780
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# 269 am Buche zurückbleibt. Kauft nun jemand von der Haupt- oder einer Landes-Centrale eine Anzahl Blätter oder einzelne Markenreihen zum Wiederverkaufe/ so Aver den ihm diese Markenreihen mit den daranhaftenden Talons ausgefolgt, und er kann diese zur Weiterverbreitung an kleine Sammler (zu mehreren oder einzelnen Reihen) ebenfalls weiter verkaufen, wobei die Talons an den Reihen noch immer haften bleiben müssen, denn ohne Talons sind die Marken für den Verkauf ungiltig. Auf solche Weise kann jemand mit einer Markenreihe von 10 Marken schon als Sammler für den Jüdischen Nationalfonds thätig sein. Die Landes-Centralen haben für die grösstmögliche Verbreitung dieser Marken bei Vereinen und Vertrauensmännern zum Weiterverkaufe an kleine Sammler zu sorgen. Wenn nun jemand dem Jüdischen Nationalfonds eine oder mehrere kleine Münzen spendet, so gibt ihm der betreffende Sammler ebensoviele Marken als Bestätigung, indem er, je nach der Grösse der Spende, eine oder mehrere Marken von rechts nach links abtrennt und dem Spender als Quittung ausfolgt. Alle Marken, die einmal vom Talon abgetrennt sind, sind nicht mehr quittungsfähig. Sie haben ihren Zweck erfüllt und werden mit dem Momente ihrer Abtrennung vom Talon wertlos, wie auch die freigewordenen Talons. Die Kosten der Anschaffung der Markenbücher, die Bezahlung der erforderlichen untergeordneten Arbeiten und das Postporto werden vom Fonds selbst getragen. Alle übrigen Arbeiten im Actions- Comite, Revision etc., werden als Ehrenamt angesehen und unentgeltlich besorgt. Dem Trust, sowie den Landes-Centralsteilen sollen je 5% von den gekauften Marken für Postportospesen zur Verfügung gestellt werden. Sonst dürfen von den eingelaufenen und an den Trust zu sendenden Geldern keine wie immer gearteten Abzüge gemacht werden. Centrale. Da die Hauptcentrale Marken nur gegen Bargeld ausfolgen darf, so ist die Gontrole eine sehr leichte. Die unter Aufsicht des Actions-Comites hergestellten Bücher ä 100 Bogen, jeder Bogen mit 300 Marken, werden am Rücken durchschnürt und mit einer Plombe versehen. Diese Bücher werden nach ihren Serien, sowie nach den laufenden Nummern ihrer Anfangs- und Endreihen in ein Hauptbuch eingetragen und dem Trust abgeliefert. Von diesem Momente an ist die Hauptcassa mit den entsprechenden Werten der verschiedenen Marken belastet. Z. B. 10 Bücher von Nr. I bis Nr. X, Serie AI, enthaltend die laufenden Nummern der Markenreihen von 1 bis 3000, von

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