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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 229

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 229 (sequence 229)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Vors. Dr. Herzl: Ich bitte, den Entwurf des Comites zu verlesen. Del. Dr. I. Marmorek (liest Punkt 2 des Art. II. Gliederung). Vors. Dr. Herzl: Diejenigen, welche für den Entwurf sind, den Herr Dr. Marin orek verlesen hat, wollen die Hand erheben. Del. Dr. Bodenheimer: Ich bedaure, unter diesen Umständen verzichte ich .... (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Vors. Dr. Herzl: Ich bitte, ohne Motivierung. Durch den Verzicht des Herrn Dr. Bodenheimer haben wir aber diesen Punkt noch nicht zur Abstimmung gebracht. Diejenigen, welche für den Commissionsentwurf sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht.) Ist angenomme n. Del. Buber: Ich bitte um das Wort. Vors. Dr. Herzl: Nun kommt ja Ihr Antrag. Diejenigen, welche für den Antrag des Agitations-Ausschusses sind, aber in der Form, die von der Commission proponiert worden ist, dass er nur als Resolution angenommen werden soll, wollen die Hand erheben. (Geschieht. — Gegenprobe.) Angenommen. Vors. Dr. Herzl: Wir gehen zum nächsten Punkte der Tagesordnung über, das ist zum Berichte des Colonisations- Ausschusses. Berichterst. Dr. Tschlenow: Geehrte Versammlung! Der Colonisations-Ausschuss hat sich bemüht, die ihm vom Congresse gegebene Aufgabe nach besten Kräften zu erfüllen. Er hat die nachstehenden Beschlüsse und Resolutionen gefasst, welche einstimmig angenommen worden sind, um so die Anschauungen verschiedener Richtungen, die in dem Ausschusse vertreten waren, zu vereinigen. Wir hoffen darum, dass der Congress sich den Beschlüssen leicht anschliessen können wird. Die Beschlüsse, welche nunmehr dem geehrten Congresse vorgeschlagen werden, haben folgenden Wortlaut: § I. Der Congress empfiehlt dem Actions-Comite, selbst und durch die unten zu erwähnende Commission mit den bestehenden Colonisations- Gesellschaften Verbindungen anzuknüpfen und in steter Fühlung zu bleiben, denselben jedoch zu empfehlen, die Colonisationsthätigkeit vorläufig auf die in Palästina wohnenden Juden zu beschränken. § II. Zur Unterstützung des Actions-Comites in dieser Aufgabe wählt der Congress eine Commission, bestehend aus 11 Mitgliedern, u. zw. empfiehlt der Ausschuss: für England Dr. Gaster, M. Rosenberg (London), D. Wolffe (Birmingham), für Oesterreich Dr. Korkis, Kremenetzky, für Frankreich Dr. Marmorek, für Russland Bcirbasch, Dr. Jasinowski, Ing. Ussischkin, Chissin, für Rumänien Pineles. Die Commission hat das Recht, neue Mitglieder zu cooptieren. § III. Diese Commission hat im Einverständnisse mit dem Actions-Comite in Palästina ein Bureau einzurichten, welches folgende Aufgaben hat: 1. die Erforschung Palästinas und Syriens in wirtschaftlicher, cultureller und rechtlicher Beziehung zu bewerkstelligen, wobei bemerkt wird, dass es das zweckmässigste ist, zur Theilnehmung an diesen Arbeiten einen mit den türkischen Gesetzen genau vertrauten Juristen heran zuziehen; % auf wissenschaftlichem Wege die Grundlagen der rationellen Bewirtschaftung der verschiedenen Gegenden Syriens und Palästinas in agrieultureller und industrieller Beziehung festzustellen. §IV. Die nöthigenMittel hat das Actions-Comite zu beschaffen. Ausserdem schlägt der Ausschuss folgende Resolution vor, die auch einstimmig angenommen worden ist, und zwar: Der Congress hat mit aufrichtiger Freude und Genugthuung aus dem Munde des hochverehrten Herren Präsidenten vernommen,

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