Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 165

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 165 (sequence 165)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3476254-3476260--0974-3477109
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 165 — der Kräfte zu schreiten und dieser Zusammenfassung auch eine Gestaltung zu geben, eine Organisation, die alle Anhänger des zionistischen Ideals zusammenschliesst und vereint. Die bisherigen schüchternen Versuche von Organisationen, welche in Vereinen und Vereinigungen zutage traten, sollen durch ein gemeinsames Band umschlungen werden. Die Nothwendigkeit eines solchen Zusammenschlusses, wenn Israel seine Befreiung und Regeneration selbst betreiben und erreichen soll, ist schon von unseren Altvorderen gefühlt und gesagt worden. Ich hebe diesbezüglich einen solchen Ausspruch von besonderer Bedeutung aus dem Midrasch Tanchuma in der Parascha Nizawim hervor: T\m mMK üb? rrPtf IV \b$ü bsTCT d. h. die Erlösungsstuncle für Israel schlägt erst dann, wenn es sich ganz zu einem Bunde organisiert. Eine Gruppe von Menschen, die ein und dasselbe Ziel in gleicher Weise und mit gleichen Mitteln erstrebt, in welcher alle Mitglieder gleiche Rechte haben, die überdies eine gemeinsame Repräsentanz hat und unter einer Führung steht, muss auch einheitlich organisiert sein. Aus diesem Grunde haben wir die Schekelzahler in genau präcisierte und umschriebene Ortsgruppen gegliedert, welche entweder aus bestehenden Vereinen gebildet werden oder sich selbst als Vereinigungen constituieren. Ersteres ist natürlich das Wünschenswertere und ist mit allen Kräften anzustreben, besonders da, wo die Gesetze des betreffenden Staates die Gründung von Vereinen nicht erschweren. Wir wissen nur zu gut, dass zielbewusste Zionisten mit stets regem Interesse für die nationale Sache am besten in Vereinen und im Vereinsleben erzogen, geschult und gefördert werden. Diese Vereine sind also neben ihren sonstigen speciavisierten Zwecken und unter Beibehaltung ihrer Namen für die allgemeine Organisation eine, zwei oder mehrere Ortsgruppen. Letztere, die oben erwähnten losen Vereinigungen, sollen auch ganz gewiss keine verbotenen oder etwa geheimen Vereine sein, sondern einfach eine bestimmte Anzahl von Personen, die dem zionistischen Ideale offen anhängen und den Beitrag zur Förderung der Realisierung desselben in Form des Schekels entrichten. Da damit keine sonstige Vereinsthätigkeit, kein Ausschuss, überhaupt kein Vereinsleben verbunden ist, so dürfte es wohl kein Land der Welt geben, wo diese verboten wären, zumal es in dieser Form auch lediglich als eine organisierte Einrichtung zur Erreichung eines Wohlthätigkeitszweckes erscheinen muss, da doch niemand in Abrede stellen wird, dass der letzte Zweck des Zionismus die Herbeiführung einer eminenten Wohlthat für ein ganzes Volk ist. Diese Vereinigungen bieten auch den Vortheil, dass derjenige, dem Lebensstellung, Beruf oder sonstige Umstände die Betheiligung an einem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.