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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 115

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 115 (sequence 115)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476260--0924-3477059
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— 115 — versammelt, dort die Bureaux eingerichtet, einen Seeretär und die nöthigen Beamten angestellt, die sogleich mit den Vorarbeiten für die Bank begonnen und das riesige Material der Vorsubscription gesichtet und geordnet haben. Zur selben Zeit sind wir mit den Londoner Eechtsanwälten Bentwich, Williams und Gray in Verbindung getreten, um mit ihnen gemeinsam die Statuten für die Bank auszuarbeiten. Diese Arbeit hat viel Zeit beansprucht. Die Bank soll ein rein commercielles Unternehmen sein — Zweck und Ziel derselben aber sind idealer Natur. Unsere Aetionäre sind über die ganze Welt vertheilt, denn Capital und Geschäft sind nothgedrungen international. Die Bank aber muss national, jüdisch-national sein. Das Unternehmen soll möglichst rentabel und gewinnbringend ausgestattet werden. — Die Gründer selbst aber haben als solche auf jeden Gewinn verzichtet. Jedermann soll Actionär der Bank und dadurch Mitinhaber der Bank werden können. — Die Bank aber soll für ewige Zeiten zionistisch sein, selbst dann, wenn die Actien der Bank einst in nichtzionistische Hände gelangen sollten. Diese Gegensätze zu vereinigen und noch viele andere Schwierigkeiten zu überwinden, war durchaus nicht leicht. Wir waren uns der Verantwortung, die wir übernommen, voll bewusst und sind mit der grössten Vorsicht vorgegangen. Nach vielen gründlichen und eingehenden Berathungen in London, die sich bis in den December des vorigen Jahres hingezogen haben und die noch bis Jänner dieses Jahres in Wien gemeinsam mit dem Actions-Comite fortgesetzt worden sind, glauben wir die richtige Lösung gefunden zu haben. Die Schaffung der 100 Gründer-Actien, die ebensoviel Stimmrecht wie die übrigen 1,999.900 besitzen, bietet uns die grösste und beste Gewähr nicht allein dafür, dass die Bank stets zionistisch geleitet wird, sondern ist auch die grösste Sicherheit für die Aetionäre selbst» Denn die Bank ist auf diese Weise nicht etwa! einzelnen Personen, sondern der souveränen Controle des Congresses oder, richtiger gesagt, des ganzen jüdischen Volkes unterstellt. Der Congress, meine verehrten Delegierten, hat dasJRecht, den stolzen Namen „Beth Israel" zu führen, denn vom Hause Israel ist er erwählt und hierher geschickt, und dieser vom Volke erwählte Congress nominiert jedes Jahr sein Actions-Comite, das zugleich den|Aufsichtsxath bildet, dem die Gründeractien als ein Gut des jüdischen Volkes anvertraut sind. Statutarische Bestimmungen, mögen siejnoch so klar und deutlich, noch so scharf und schneidig sein, sind immer Deutungen|ausgesetzt, wenn auch nicht jetzt, so in späteren Zeiten, und tragen |die doppelte Gefahr in sich, dass sie einerseits missdeutet werden können und 8*

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