Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 147 (sequence 147)
- Language
- German, English, Hebrew
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- Haifa 1× ep/1047930
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- 147 — ich die Thatsache anführen, class Herr X. — dessen Namen ich jedem Interessenten privatim mitzutheilen bereit bin — in Jaffa ungefähr 1 Million Franken, Herr Y. in Haifa V2 Million sich während 18 Jahren durch Import und Export verdient haben, während sie sich damals mit nur wenig Groschen dortselbst niederliessen. Da die Lebensmittel in Palästina,' soweit sie nicht von Europa eingeführt * zu werden brauchen, wie Hammelfleisch, Gemüse, Früchte, Wein, Durra, sehr billig erhältlich sind, so würden die einwandernden russischen Juden selbst mit einem gringen Gehalt auskommen können." Soweit der erwähnte Bericht. Die Thäügkeit der Bank soll übrigens keineswegs, wie in dem obigen Vorschlag angedeutet, industrielle Unternehmungen der fraglichen Art selbst und auf eigenes Risico begründen, sondern lediglich die Gründung solcher Unternehmungen mit den ihr zur Verfügung stehenden Gapitalien durch Gewährung von Darlehen oder Commanditbetheiligung unterstützen und fördern, auch die Aufmerksamkeit von Unternehmern auf besonders günstige Conjuncturen durch geeignete Mittel hinlenken. Aus diesen Ausführungen dürfte sich ergeben, dass der Kreis, innerhalb dessen die Bank rentable Unternehmungen schaffen kann, trotz der durch den Zweck gebotenen Beschränkung ein überaus umfassender ist, und dass zur Nutzbarmachung und wirtschaftlichen Erschliessung der fraglichen Länder ganz bedeutende Capitalien erforderlich sind. Es ist daher vorläufig ein Actiencapital von 2 Millionen Pfund Sterling oder 40 Millionen Mark in Aussicht genommen. Die Organisation der Bank, wie sie in dem Statut der Bank zum Ausdruck kommt, muss dem doppelten Zweck derselben entsprechen. Das Actionscomite und der Zionistencongress, welche die Aufsicht darüber führen sollen, dass die Bank auch thatsächlich zum Nutzen des Zionismus und damit der Gesammtjudenheit wirkt, werden repräsentiert durch ein ständiges Gontrol- und Executivorgan, wie ich es in meinem provisorischen Statutentwurf, der ebenfalls privatim jedem Interessenten zur Verfügung steht, genannt habe, das Bankcomite, während die Garantie für die nutzbare Verwendung der Capitalien der Bank im Interesse der Actionäre durch die Function der General-Versammlung der Actionäre, deren Repräsentativorgan, den Gentralausschuss, und deren Executive, die Deputation, geschaffen wird. Die Verwaltung soll in der Hand eines aus tüchtigen Financiers und Geschäftsmännern zusammengesetzten Directoriums liegen, welches in erster Linie die Verantwortung dafür zu fragen hat, dass das Actiencapital im Interesse der Actionäre verwendet wird. 10*