Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 8 (1888)
- Issue
- Heft 16 (9.5.1888)
- Date
- 1888-05-09
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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3 — י5י verantwortlich. Die Elementarschulen ließ der Landesrabbiner durch eigene von : ihm ernannte Commissäre überwachen. Die Wahl des Landesrabbiners musste vom Gubernium bestätigt werden. Der Behörde gegenüber nannten sich der Landesrabbiner und die Assessoren oder Rabbinats-Gehilfen Juristen, eine Benemning, welche wegen ihrer allgemeinen Gebräuchlichkeit und Beständigkeit auch in der österreichischen Gesetzesspräche rinheimisch geworden ist. — Auch das Hosdecret vom 8. Juli 1830 (mähr.-schles. Gubernal-Verordnung vom 8. Juli 1830) spricht von dem sogenannten jüdischen Juristen-Collegium in Nikolsburg. Im Jahre 1754 erschien zugleich mit der Polizei- und Commercialordnung auch eine Prozeßordnung für die mährische Judenschaft. Es war auch für die Autonomie der Rabbiner ein Instanzenzug vorhanden. So konnte in Mähren von einem Localrabbinate an einen Landesältefteu und von diesem an das Landesrabbinat appellirt werden. Zuweilen kommen auch Berufungen an die weltlichen Gerichte vor, und die weltlichen Gerichte haben oft merkwürdiger Weise nach jüdischem Rechte entschieden. Diese Gepflogenheit war auch in anderen Ländern, so kam die preußische Regierung im Jahre 1777 auf den Gedanken, die Ritualgesetze der Juden, betreffend Erbschaften, Vormundschaftssachen, Testamente und Ehesachen, soweit sie das Mein und Dein angehen, in deutscher Sprache ausarbeiten zu lassen, um dieses Elaborat den Gerichtshöfen bei Entscheidung dahin einschlagender Streitfälle zwischen Juden und Juden zur Richtschnur vorzulegen. Moses Mendelssohn unterzog sich dieserschweren Arbeit. ^) Auch Böhmen hatte einen Landesrabbiner. David Oppenheimer hatte nämlich seit 1713 die Würde eines Landesrabbiners der halben böhmischen Judenschaft, seit 1718 die eines Landesrabbiners der ganzen Judenschaft in Böhmen bekleidet, und war in dieser seiner Würde vom Kaiser Karl VI. am 19. September 1718 auf eins ehrenvolle Weise -bestätigt worden. Die Bestätigungsurkunde verdient hier reproducirt zu werden: ״Deß haben' wir ihm, David Oppenheimer, als welcher seiner Integrität und nninterogirten Wandels willen, auch seiner Gelehrigkeit halber in jüdischen Gesetzen angerühmt wird, die Kaiserliche und Königliche Gnade gethan und denselben in obberührter Oberrabbiner-Function hiemit allerdings bestätigen und konsirmiren wollen. Thuen das Konfirmiren und Bestätigen auch in Kraft dieses Briefes als regierender König Boheim's. Und gebieten hierauf allen und jeden Unseren Nachgesetzten, Obrigkeiten, Magistraten, Jnnwohnern und Unterthanen, wes Würden, Amts oder Wesens, die in unfern Erbkönigreichen Boheim seien, Insonderheit unserer Königlichen Statthalterei, dass sie mehrerwühntem David Oppenheimer bei - dieser ihm ertheilten und konfirmirten Oberrabbinerstelle gebührend schätzen und handhaben, in die allgemeine Landesprotection nehmen und selben auf allen Fall in demj nigen, was er als konfirmirter Oberrabbiner der Landes-Judenschafl vermög dieser seiner Function zu verrichten hat, afftftiren und kräftigst unterstützen, auch auf keinerlei Weise gestatten, noch zulaffen sollen, dass ihm von anderen Juden, es seien, wer sie wollen, der mindeste Eingriff oder Verhinderung in der Oberrabbiner-Function geschehen möge, bei Vermeidung unserer schweren Strafe und Ungnade." ' Hieraus ist zu entuehmen, dass Karl VI. den Lanoesrabbiner nur Oberräbbiner nennt. ^) Auch in Ungarn wollten im 17. Jahrhundert sowohl die Anführer der Orthodoxie wie der Reformer zur Organisation der Gemeinden ein Oberräbbinatscollegium wählen. Rapoch, der Führer der orthodoxen Partei, wollte in seinem Projecte haben, dass zwei Männer gewählt werden: redliche, kluge und populäre Männer. Diese sollen "1 B. LH. II. Theil S. 243. s) 33. Th. H. Jahrgang S. 489. an die Spitze der Landesjudenschaft gestellt werden. Im Falle, dass unserer Nation in der Religion etwas fehlen sollte, werde durch sie Abhilfe gebracht. Warum, fragte er, soll das Volk Gottes einer Heerde ohne Hirten gleichen? Der Rabbiner Chorin in Arad wollte wieder in seinem Projecte haben, dass ein Consiftorium gebildet werde, bestehend aus einem Nassi, zwei geistlichen und zwei weltlichen Assessoren und einem Secretär 4). Aber weder das eine noch das andere geschah, in Ungarn war nie ein Landesrabbiner, sondern in Siebenbürgen war bis letzterer Zeit ein Landesrabbiner, welcher seinen Sitz in Klausenburg hatte. (Fortsetzung folgt.) Methodik -er Gefangskunst. XXVI.! Durch die bisher gezeigten Uebungen haben wir nun schon eine große Leichtigkeit in der Bewegung der Stimme, eine große Beweglichkeit derselben erreicht, indem wir mit größter Consequenz an der von uns aufgezeigten Normalthätigkeit für die auf- und absteigende Scala festgehalten haben; nun aber kann diese Normalthätigkeit doch auch wieder variirt werden, und erst durch die Uebung dieser Variirungen jener Normalthätigkeit bei der auf- und absteigenden Scala lässt sich die größte, kunstvollste Biegsamkeit und Weichheit einer Stimme erringen. Als normale Thätigkeit der Muskeln haben wir bei der anfsteigendeu Scala das staccato, bei der absteigenden das portamento erkannt; und demgemäß vom Schüler vor Allem ein scharfes staccato aufwärts, ׳ und ein bestimmtes portamento abwärts verlangt. Nun gibt es aber in der Musik, wie wir dies besonders beim Violinspiel beobachten können, verschiedene Grade des staccato und portamento; auch diese übe nun der Schüler, indem er dort den scharfen Einschnitt, hier das allmählige Durchziehen modificirt, es bald schneller, bald langsamer vollzieht. Sodann singe er die aufsteigenoe Scala ohne staccato, d. h. ohne die Einschnitte der Kehle so scharf hörbar iverden zu lassen, und ohne portamento, d. h. ohne die Töne so sehr zusammenzufließen zu lassen; und ebenso die absteigende Scala ohne portamento, d. h. ohne Durchziehen von einem Ton zum andern, und ohne staccato, d. h. ohne hörbaren scharfen Einschnitt für jeden Ton. Dies ist die Uebung des legato, wodurch sich für die auf- und absteigende Scala zusammen nur ein Ton-Ansatz ergibt, welcher an sich die Mitte zwischen staccato undportamento ist. Endlich aber mag er sich an die schwerste Uebung in dieser Richtung wagen, an das Portamento für die aufsteigenge Scala, und an das staccato für die absteigende. Dass wir anfänglich für die aufsteigende Scala das staccato, für die absteigende das portamento verlangten, liegt in der Natur der Sache, denn erst musste für jeden Ton der bestimmte Einschnitt der Kehle gefuudrn und eingeübt werden; ist jedoch dies erreicht, so ist keine Gefahr mehr vorhanden, dass der Schüler die rechte Höhe für den Torr nicht erlange, wenn er nun von einem Ton zum anderen höheren portamento übergehen soll; und ebenso ist die Gefahr beseitigt, dass er zu tief gehe und Umwege mache, wenn er nun von einem Ton zum andern tieferen staccato übergehen soll. Die durch normale Musketthätigkeir erreichte, reine und bestimmte Jntonantion bildet so die Einheit, welche allen Variirungen des Ton-Ansatzes zu Grunde liegt, sie ist die Einheit in der Mannigfaltigkeit, welche nie verwischt werden darf. Die Stimme selbst aber wird durch diese verschiedenen Ansatz-Arten erst recht weich und biegsam, obne deshalb unbestimmt und unrein zu werden; wir er- 4) Geschichte der Juden von Löw, S. 401. I, L ' i:;.י ■׳- H־•