Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 5 (1901)
- Issue
- 47 (22.11.1901)
- Article
- Der fünfte Congress
- Date
- 1901-11-22
- Page
- 3 (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 47 *Die £ Weif* Seite 3 Oer fünfte Congress. Die Vorbereitungen für die Delegiertenwahlen des 5. Congresses sind im vollen Gange. Laut der Kundmachung des Actionscomites vom 27. September 1901 müssen die Wahlen bis spätestens 26. November beendet sein. Die Durchführung der Wahlen obliegt nach den Bestimmungen des Baseler Statutes den Landesorganisationen. Das Eesultat der Wahl ist dem Secretariat des Actionscomites in Wien, IX., Türkenstrasse 9, in der Form einer Abschrift des offiziellen Wahlprotokolles mitzutheilen. Das officielle Wahlprotokoll selbst ist mit allen Stimmzetteln in einem versiegelten Pakete an das Bureau des Zionistencongresses Basel, Schweiz, zu senden. Als letzter Tennin zur Absendung der Wahlprotokolle ist der 10. December bestimmt. # Das Baseler Statut enthält hinsichtlich der Delegiertenwahlen folgende Bestimmungen: 1. An den Verhandlungen des Congresses können nur die von Schekelzahlern gewählten Delegierten theilnehmen. 2. Jeder Schekelzahler hat das active und passive Wahlrecht für den Congress, wenn er seinen Schekel mindestens 10 Wochen vor Beginn des Congresses entrichtet. Die Wahlen müssen 4 Wochen vor Beginn des Congresses beendet sein. Für bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Congresse eine Ersatzwahl zulässig. In den letzten 4 Wochen gegründete Ortsgruppen wählen nach Analogie der Ersatzwahlen, sofern sie von der Landes-Organisation anerkannt sind. 3. Das active Wahlrecht kann jeder nur in der Wahlgruppe, der er angehört, ausüben. Man erlangt das active Wahlrecht mit dem 18., das passive mit dem £4. Lebensjahre. 4. Jeder zionistische Verein wählt als Wahlgruppe so viele Delegierte, als er 100 Mitglieder hat. Bei einer Üeberzahl von mehr als 50 Mitgliedern wählt der Verein um einen Delegierten mehr. Schekelzahler, welche keinem zionistischen Vereine angehören, werden durch das Landes-Comite nach je Hunderten in Wahlgruppen eingetheilt. In demselben Orte haben aber schon 50 solcher Schekelzahler als Wahlgruppe das Eecht, einen Delegierten zu wählen, wenn die Landes- Organisation dem zustimmt. 5. Die Wahl der Delegierten für den Zionisten-Congress ist eine direete und geheime. 6. Jeder Delegierte hat das Eecht, bis fünf Mandate zu übernehmen, verfügt am Congresse jedoch nur. über eine Stimme. 7. Die Delegierten-Mandate sind nicht übertragbar. * Kommende Woche versendet das österreichische Landeseomite folgende Wahlinstruction: Sehr geehrte Herren Gesinnungsgenossen! Wir beehren uns, Ihnen anbei die Schekellisten Ihres Wahlkreises zu übersenden, mit dem höflichen Ersuchen, die Wahl in Ihrem Kreise zu leiten. Ihr Wahlkreis hat .... Delegierte zu wählen. Mit gleicher Post übersenden wir Ihnen auch die betreffende Anzahl von Stimmzetteln. Diese haben Sie den Schekelzahlern Ihres Kreises entweder persönlich oder durch die Post zu übermitteln, indem Sie gleichzeitig die Wahl sogleich ausschreiben. Innerhalb sechs Tagen übergeben oder übersenden Ihnen die Wähler die ausgefertigten Stimmzettel. Nach Erhalt der Stimmzettel trennen Sie die Coupons, welche den Namen und Wohnort des Wählers tragen, ab und verzeichnen die Namen in Ihrem Wahlprotokolle. Die Wahl, das heiast die Eröffnung der Stimmzettel, nehmen Sie am 7. Tage in Gegenwart zweier Mitglieder Ihres Wahlkreises vor, tragen das Ergebnis in das Wahlprotokoll ein und übersenden letzteres, das von allen Anwesenden gefertigt sein muss, mit den Coupons und Stimmzetteln an das Congressbureau in Basel und ein zweites Protokoll an das Secretariat des Actionscomites in Wien, IX., Türkenstrasse 9. Die Wahl muss so rasch als möglich vollzogen sein. Die Wahlprotokolle müssen bis längstens 10. December im Besitze des Baseler Congressbureaus sein. Wir. nehmen auch als selbstverständlich an, dass zur Verhütung von Stimmenzersplitterung sich Wahlcomites zum Behufe der Nominierung von Candidaten bilden. Die Repräsentantenwahlen in der Berliner jüdischen Gemeinde. Bis vor sechs Jahren herrschte eine unheimliche Stille in der Berliner Gemeinde. Sie war planmässig und folgerecht geschaffen. Eine Reihe geistig hochragender und unermüdlich thatiger Männer hatte in langer, unbestrittener Amtsdauer der Berliner Gemeinde den Stempel ihres Geistes aufgedrückt und die nicht widerstrebende Masse so lange geknetet und geformt, bis sie zu einem Ebenbilde ihrer Schöpfer geworden war. Im Gegensatze zu den Vorstehern anderer Gemeinden waren jene Führer ohne den leisesten persönlichen Ehrgeiz. Sie waren die selbstlosesten Arbeiter, die je am Judenthum thätig waren. Sie hatten ein festes Ziel im Auge, das sie bis in alle Einzelheiten mit der brutalen Einseitigkeit aller idealen Reformer verfolgten — und erreichten. Berlin wurde die Hochburg der Assimilation. Berlin, das vor hundert Jahren den Process der Entjudung eingeleitet hatte, sollte für alle Zukunft vorbildlich bleiben, dergestalt, dass man vom Judenthum nur noch wie von einer religiösen Secte sprechen sollte, gewissermassen als dem am meisten links stehenden Flügel des Protestantismus. Alle Thätigkeit lief darauf hinaus, das Judenthum zu einer ethischen Gemeinschaft auf monotheistischer Grundlage zu verallgemeinern. Diese Umwandlung war indessen nicht ein Compliment vor dem Christenthum. Im Gegentheil! Obwohl geradezu äffisch mancher Brauch der Christenkirche imitiert wurde, lehnten die Führer gerade das Chri.tenthum durchaus ab. Sie arbeiteten eben einfach auf das politische Ziel der Gleichberechtigung hin, die — was man auch darüber sagen mag — bei Aufrechterhaltung unserer so scharf markierten national-religiösen Eigenart immer nur ausserlich gewährt werden kann. Es erscheint kaum fraglich, dass das Werk der Angleichung an das christliche Deutschland gelungen wäre, wenn die Gestaltung der socialen Verhältnisse nicht ein so mächtiges Abströmen der ländlichen und Keinstadtbewohner in die Grossstädte und vorzugsweise nach Berlin gezeitigt hätte. Die Leiter der Gemeinde thaten so, als ob sie nichts sähen. Wenn man von einigen Reichen und Wohlhabenden absieht, die — auch eine pathologische Eigenheit unserer Judenheit — ihre Mussejahre in Berlin verleben wollten, so wurde nicht einmal gesucht, die Zugezogenen zur Steuer heranzuziehen. Man wollte nichts haben; aber dafür noch weniger geben. Indem man diese Zuzügler, die aus der Provinz immerhin noch Reste jüdischer Tradition mitbrachten, pflichtenlos ausserhalb des Gemeindeverbandes liess, hoffte man, dass der Indifferentismus schliesslich auch diese vom Gemeindeleben Ferngehaltenen (um nicht zu sagen: Ausgeschlossenen) vollends unschädlich machen würde. Die Rechnung war aber verfehlt. Es war noch zu viel Judenthum lebendig; und auch da, wo es schon sanft einlullte, weckte es mit Donnerruf der immer lauter und immer mehr — fühlbar werdende Judenhass. Alle Institutionen waren zu eng in der Gemeinde. Wie für den Unterricht der jüdischen Kinder nicht die geringste Sorge