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Die Welt · 1901-06-21 · 25 (21.6.1901) · p. 7

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Journal
Die Welt
Volume
5 (1901)
Issue
25 (21.6.1901)
Article
Delegiertentag der zionistischen Vereine der Bukowina
Date
1901-06-21
Page
7 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 25 „Die jfr Welt^ Seite 7 Dr. Rachmuth und G o ttre s m a n n als Ausschussmitgliedern gewählt. Diesem Comite obliegt, bis zur definitiven Begründung des Districts-Verbandes> was auf dem demnächst abzuhaltenden zweiten Delegiertentage geschehen soll, die. vorläufige Besorgung sämmtlicher Agenden, die auf den Districts-Verband bezughaben. Unter brausenden Hochrufen auf den Zionismus und auf dessen Führer wurden die Verbandlungen des ersten Delegiertentages geschlossen. * Das zu Ehren des Delegiertentages in Suczawa veranstaltete Volksfest nahm einen der Würde des Delegiertentages entsprechenden Verlauf. Die ganze jüdische Bevölkerung Suczawas und der Umgebung, ohne Unterschied, ob reich oder arm, hoh oder niedrig, hatte sich zu dem Feste eingefunden; die festliche Stimmung wurde noch durch einen unter dem Präsidium des Herrn ür.Menczel abgehaltenen Commers erhöht. R. Skizzen aus dem Leben der russischen Juden. Von Jacob Schon*. I. Das zionistische Jahr ist seinem Ende nahe — und nun soll uns der V. Congress wiederum einen Bericht bringen über die Erfolge und Misserfolge, die das jüdische Volk in seinem Hinstreben zum Ideale eines moralisch und physisch gesunden einheitlichen Volksorganismus aufzuweisen hat. Es wird wohl deshalb von Interesse sein, diesem allgemeinen Berichte einige Schilderungen des Lebens unseres Volkes in Russland vorauszuschicken. Ich werde bestrebt sein, für meine Mittheilungen sowohl das Interesse der Leser, als auch das der Herren Referenten dadurch zu gewinnen, dass ich keine blossen Behauptungen aufstellen, sondern meine Schlüsse aus wissenschaftlichem, statistischem Materiale und aus der russisch-jüdischen öffentlichen Meinung, insofern sich letztere in der russischen jüdisch-nationalen Presse äusserte, ziehen werde. Wir wollen mit der Schilderung des culturellen Zustandes und der culturellen Thätigkeit der russischen Juden beginnen. Damit uns aber die historische Bedeutung dieser Thätigkeit vollständig klar werde, müssen wir einen, wenn auch nur kurzen Blick auf die Geschichte der jüdischen Cultur in Russland im letzten Jahrhundert weifen. Das XIX. Jahrhundert trifft die russischen Juden — wenigstens die Juden des sogenannten Ausiedlungsgebietes — in einem Zustande der nationalen und religiösen Zurückgezogenheit und Absonderung von der allgemein-europäischen Civilisation, welcher als eine schwere Folge ihres Jahrhunderte dauernden Kahallebens in Polen und Lithauen zu betrachten ist. Die Judengemeinden des XVI. bis XVII. und XVIII. Jahrhunderts hatten zwar im Königreiche Polen und in Lithauen eine von den Regierungen anerkannte vollständige Selbstverwaltung, diese Autonomie bedeutete aber nicht die Anerkennung der politischen und bürgerlichen Gleichberechtigung der Juden, sondern äusserte gerade im Gegentheil das demüthigende Verhalten der Regierung zu den Juden wie zu Fremdlingen, die nur deshalb geduldet werden, weil sie im Staate als ein bei der Vermittlung des Handels und der Industrie sehr wichtiger Zwischenstand wirkten. *) Solche Fremdlinge kann man fürs Wohl des Staates nach Belieben ausnützen, aber für den Wohlstand dieser Fremdlinge zu *) Die jüdischen: Gelnein de-Anstalten im Königreiche, Polen. Von A. Paperny. April-Heft des „Woshkod«, 1901. sorgen, ihre Heranziehung an die allgemeine Civilisation, an das culturelle Leben des Staates zu erstreben, ist weder nöthig noch zweckmässig. Viel bequemer war es, diesem zufälligen Elemente von Kaufleuten es zu überlassen, sein Leben nach eigenem Wunsche, aber auch auf eigenes Risico einzurichten, da auf diese Weise die Regierung von überflüssigen Sorgen befreit war. Daher die geradezu unbeschränkte Autonomie, deren sich die Judengemeinden Polens und Lilhauens erfreuten. Die „Kanals*4 besteuerten selbst ihre Miiglieder, hatten ihre eigenen Institutionen für die Steuorsammlung, hatten ein eigenes Gericht und trugen auch selbst die Sorgen für die Erziehung der Jugend. Die Selbstverwaltung bot den Juden vielen Vortheil, so z. B. wurde dadurch eine engere Einigung unter den Juden Polens behufs gemeinsamer Verteidigung ihrer Interessen erzielt, auch waren die jüdischen Gemeinden infolge ihrer Isoliertheit vor Einmischungen der Behörden geschützt. Diese Abgesondertheit zog aber in cultureller Hinsicht sehr traurige Folgen für die Kahal-Juden nach sich. Die Menge, deren Interessen über die Grenzen der Gemeinde nie hinausgiengen, die mit den Staatsbehörden fast nie in Berührung trat, hielt es für überflüssig, die Staatssprache zu beherrschen, sie beharrte in ihrer Unwissenheit und behielt sogar ihr Aeusseres bei, die Kleidung und Tracht, die ihr vor Zeiten als schimpfliches Merkmal ihrer Herkunft anbefohlen worden war. Es wäre ein Irrthum, zu glauben, dass es in den Gemeinden keine Cultur gab. „Das Princip drs obligatorischen Schulunterrichts44 — sagt Herr D u b n o w in seinem Artikel: „Das innere Leben der Juden in Polen und Lithauen im XVI. Jahrhundert" (Februar-Hefie des „Woskhod«, 1900) — welches selbst in unserer Zeit von vielen sogenannten civilisierten Völkern noch nicht anerkannt worden ist, hat im jüdischen Leben schon seit den ältesten Zeiten feste Wurzel gefasst. In allen religiösen Gesetzbüchern wird der Schulunterricht der Kinder männlichen Geschlechts als eine der wichtigsten Pflichten der Eltern, der Vormünder und — das gilt für die Aufsichtslosen — der Gemeindevorstände betrachtet. Der neueste Rabbiner-Codex — der „Schulchan Aruch", welcher auch jetzt als religiöses Gesetzbuch gebräuchlich ist, enthält aus zwei Theilen und 48 Artikeln bestehende Statuten des häuslichen und Schulunterrichts." In diesen Statuten wird alles bestimmt: das Schulalter, die Anzahl der Schüler für einen Lehrer (Melamed), das Programm, die Disciplin u. s. w. Mit drei Jahrön beginnt das Kind, das Alphabet zu studieren, mit sechs Jahren (bei schwächeren Kindern mit sieben Jahren) kommt der Knabe in die Elementarschule, den sogenannten Dardek-Cheder, wo er in den Gebeten unterrichtet wird. Das sind die eigentlichen Religionsschulen, welche jeder Jude besuchen muss; je nach den Fähigkeiten und Fortschritten kommt der Schüler in eine höhere Schule, wo Grammatik und Bibel vorgetragen wird. Die armen und weniger begabten Kinder werden zu Handwerkern ausgebildet; endlich können die ganz besonders ausgezeichneten Schüler noch in die „Jeschiboth" kommer», das sind die jüdischen Hochschulen, wo das Hauptgewicht auf das Studium des Talmud gelegt wird. In diesen „Jeschiboth" Polens erreichte die jüdische Theologie eine ganz besonders hohe Stufe, und von vielen Städten Europas kam man in diese damals blühenden polnisch-jüdischen Univeisitäten oder „Gymnasien" — wie sie damals genannt wurden — um verwickelte Streitfragen zu lösen. In manchen Städten enthielt das Programm auch allgemeine Gegenstände, w. z. B. Arithmetik, in manchen sogar auch Ausbildung in der Umgangssprache. Für Mädchen war der Schulbesuch nicht obligatorisch, die Frauenbildung wird aber als eine gottgefällige That betrachtet. Sämmtliciie Schulen; sowohl die Elementarschulen, als auch die Mittel- und Hochschulen („Jeschiboth'% waren

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