Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 5 (1901)
- Issue
- 23 (7.6.1901)
- Article
- Was ist eine Chartered-Gesellschaft?
- Date
- 1901-06-07
- Page
- 3 (sequence 2)
- Language
- German
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:':Nr/23 *£>ie & die Üeberfahrt der wegen religiöser Verfolgungen Auswandernden vom Schiffe „ May flow er", (Maiblume). Mit wenigen Ausnahmen gediehen diese Eigentnümer-Colonien in dieser Form nicht \ . . Der Gründe waren verschiedene, nicht zum geringsten Theile die, dass die Eigenthümer fern von der Colonie weilten, bei den damaligen Verkehrs Verhältnissen enorm weit; dass sie trotzdem ihr Gut nach ihrem Willen und ihren Dispositionen verwalten und dabei aus ihm augenblicklich den grossten Nutzen ziehen wollten, daher nur kurzsichtige, kleinliche Augenblickspolitik trieben, statt, der Grosse der Aufgabe entsprechend, weitschauend in die Zukunft zu bauen. Da fand der ebenso geniale als praktische Sinn der Engländer eine Form der Colonisation, welche sich aufs Glänzendste bewährte, die unterstehenden Gebiete in einer Weise fructificierte, wie sie nie geahnt wurde, dabei aber auch den Fortschritt und die Blüte der Colonien in hohem Masse förderte. Es waren dies die Freibrief-Gesellschaften (C h a r /t e r e d G o m p a n y). Schon König. Heinrich VI. .von England, einer der klügsten, zugleich aber auch nüchternsten Herrscher seiner Zeit, privilegierte im Jahre 1502 eine Gesellschaft von Bristoler Kaufleuten und portugiesischen Seefahrern zur Vornahme von Eroberungsfahrten und verlieh ihnen in den gewonnenen tGebieten gewisse besondere Rechte. Jacob I. verlieh dann im Jahre 1606 zwei solchen Compagnien, aus Lords und Kaufleuten bestehend, Freibriefe, Charters. C ha r t er (das deutsche Wort „Karte" ist gleichen Stammes) bedeutet im Englischen ein Papier und im übertragenen Sinne eine Urkunde, welche gewisse Privilegien verleiht. Berühmt ist ja die „Magna Charta" König Johanns, •■ ' ■■ -Tg»*- ■ ■■ ■• ' die Grundlage der englischen Verfassung. Die Charters fih\ die genannten Colonisations-Gesellschaften waren also Urkunden, welche diesen Gesellschaften ausser den ihnen durch das allgemeine Recht zustehenden Begünstigungen noch gewisse Privilegien zuerkannten. Die so ausgestatteten Gesellschaften waren unter strenger Wahrung der Oberhoheit der Krone nach innen autonom. Was ihre an Ort und Stelle befindlichen und daher wohlinformierten Beamten für die Zwecke der Förderung der Ansiedlung für gut erkannten und planten, konnten sie gleich zur Ausführung bringen, ohne erst bei der weit entfernten Krone vorstellig .werden und petitionieren zu müssen. , So konnten sie,alles, yorsprgeri und einrichten nach den e|genthümli;chen Verhältnissen., der Colonie, ihrer Eingeborenen, und der Ansiedler, nach den specieilen Bedürfnissen und den momentan günstigsten Constellationen, und erziehen nicht nur die Blüte der Colonie, sondern damit auch die gl Össten Vortheile für die Krone, die ihr dafür ihren wirksamen Schutz nach aussen angedeihen Hess. Diese Charter-Gesellschaften wurden bald von allen colonisierenden Staaten nachgeahmt, mit grösstem Nutzen von' den Holländern^ Für England selbst aber waren die Freibrief-Gesellschaften die Schöpfer seiner Colonialmacht. Dasi Juwel und Diadem der englischen Könige, das riesige Welt" Seite 3 Indische Reich, wurde durch eine Charter-Gesellschaft, die beröhnlte „Osündische Company"/aus einem durch innere '" - Kämpfe zersplitterten/wirtschäftfich därniederliegendenLande auf die gegenwärtige Höhe gebracht. Die Monopole und Privilegien, die mit den Erfolgen verbundenen enormen Gewinnste erregten aber- Neid und Hass, und da bei den Gesellschaften auch Fehler und Uebergriffe vorgekommen waren — sind doch auch andere Staatsverwaltungen nicht von Fehlern verschont geblieben —• so wurde die Aufhebung der Sonderrechte der Chartered Companies, respective ihre Verstaatlichung, im Jahre 1858 durchgeführt. Aber kaum zwanzig Jahre waren vergangen,.; da erkannte Volk. un# Regierung von Grossbritannien, welche ungeheuren, unersetzlichen Vortheile die Chartered-Gesellschaften für die Colonisation boten. Wie solche Gesellschaften kraft ihrer Constitution viel mehr leisten und darum auch viel mehr erreichen konnten als der Staat-mit seinem in gewisser Beziehung schwerfälligen Organismus. Es kehrte daher die englische Regierung zu dieser bewährten Form der Colonien-Gründung zurück. Seit dem Jahre 1881 wurden in England vier neue Chartered-Gesellschaften gegründet: die „BritishNorth Borneo Company", die „Royal Nigger Company*, die „Imperial British East Africa Company" und endlich die „British South Africa Company", letztere die bedeutendste von allen und die meistgenannte, aber alle gleich erfolgreich, sowohl in colonisatorischer als auch cultureller und — last not least — in wirtschaftlicher Beziehung. Der unglückselige Krieg in Südafrika hat die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf diese Gegend gelenkt und da wurde es erst allgemein bekannt, was in diesen, vor .dreissig Jahren noch von Wilden bewohnten, unzugänglichen Gegenden an Culturarbeit geleistet worden ist. Millionen von Weissen haben dort eine neue Heimat und reichlichsten Lebenserwerb gefunden und ein schönes Stück Erde erschlossen und umgewandelt. Das glänzendste Zeugnis stellte den Chartered-Gesellschaften der competenteste Mann aus, der englische Colonien- . minister, indem er im Parlamente von ihrer Thätigkeit sagte : „Ich kann mir nichtvorstellen, dass mein Departement das Werk der Chartered Companys hätte leisten können.; Ich bin fest überzeugt, wenn die Leiter dieser Gesellschaften .<*, bei jedem ihrer Schritte, insbesondere bei jeder Geldausgabe, t . und wären es auch nur 5 jg, die Genehmigung der Regierung -5sich erbitten müssten, wie ich es thuu muss — dann wären : die hunderte Meilen von Strassen und Eisenbahnen und alle jene Unternehmungen nicht ausgeführt, welche binnen •so kurzer Zeit diese Territorien so unendlich gehoben haben." Ein zionistischer Sieg. Eine sehr interessante Nachricht kommt uns aus "Witebsk (Russländ) zu. Dort gab die Besetzung - des Rabbiner-Posteas Veranlassung zu einem ungemein . lebhaften Wahlfcampfe fzwischen Zionigteti und Anti- ^ziqnisten. Von., zionistischer Seite wuj:de unser fiesinnungsgenosse Dr. Bruck candicliert, der, als einer