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Die Welt · 1901-05-31 · 22 (31.5.1901) · p. 15

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Journal
Die Welt
Volume
5 (1901)
Issue
22 (31.5.1901)
Article
Für die Rosa Kollmann-Stiftung [Nachricht]
Date
1901-05-31
Page
15 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Nr. „Die & Welt" Seite 15 Für die Rosa Kollmann-Stiftung: Johanna Bergmann, Prag K 3.— , T. M. und Frau, Florenz K 5.—, Sophie Siebeirsch ein, Gaya K 1.—, Pinkas Spiegel, Bihac K 1.—. Zusammen K 10.— Bei Herrn Dr. Kren berger eingelaufene Spenden: Je 2 Kronen die Herren: Spitzer, Reichmann, Dr. Altenstein, A. Politzer in Olmütz; je 1 Krone die Herren: Kaiman, Kurzmann in Rzeszow; S. Freund in Zloczöw; Leiner, Barber, Haas, Meisl, Grünberger, Joner, F. Pollak in Olmütz. Zusammen K 18.—. Es wird dringend ersucht, dass die Obmänner der Zi o n svereine sich um Beiträge für unsere Stiftung bemühen. Für die Arbeiter in Palästina: Dr. Ludwig G., Frankfurt a.M. K 11.75, Moriz Bloch, Krakau K 1.—, L. Margulis. Krakau K 1.--. Zusammen K 13.75. Für die Toynbee-Halle in Wien : Tobias Markus und Frau K 10.—. Für die Centrai-Bibliothek in Jerusalem. Schechfcer Jac, Torskie K 1.—. Für zionistische Zwecke: Christlicher Freund in Lodz K 1.30. Jüdische Colonie in Manicore, Staat Amazonas, Brasilien: Isak J. Israel Frcs.* 50.—, Jac. Cohen Frcs. 5.—, Fortunato David Bennarroshe Frcs. 5.—, Isak J. Cohen Frcs. 1.—, Jaima Benchimol Frcs. 5.—, Isak Sanaties Frcs. 1.—, Sam. Aflalo Frcs. %—, David Israel Frcs. 2.—, Salamao J. Raffe Frcs. 5.—, Mark. Cohen Frcs. 5.—, Abr. J. Lewy Frcs. 5.--. Moises J. Lewy Frcs. 5.—, Jose Israel Frcs. 5.—, Moyses Bendrao Frcs. 10.—, Jose Cohen Frcs. 2.— , Moises Cohen Frcs. 10.—, Guilherma Soares Frcs. 5. Ambrosio Almandy Frcs. 2.—, Isr. Wohlth.-Verein „Schebet Ahim* in Manicore Frcs. 25.— . Zusammen Frcs. 150.— K 142.50. Summe K 143.S0. WVV^^VM**^*W*^M^^**^^*»»<A**^^^^*****^^^^»****^ Briefkasten. J. F. in Cz. Besten Dank. Für uns nicht geeignet. R. M. in Bielitz. Dasselbe. A. F. in H. Dasselbe. Odessaer zionistische Organisation. Herrn Dr. Herzl übergeben. M. B. in Braila. Baden, Vöslau, Hinterbrühl. ^UMW^%^«*^^W^^V^^**W*^*VM^****^%W**i>**ftA^*A^ Tüchtiger Comptoirist. 24 Jahre alt, welcher vier Classen Real- und die öffentliche Handelsschule absolviert hat und mehr als drei Jahre in einem Zeitungs-Administrationsbureau thätig ist, sucht pro 1. Juli Stelle. Geht eventuell auch ins Ausland. Gefällige Anträge unter „A. W." an die Administration dieses Blattes. Die „Jüdische Colonialbank" erlässt das folgende persönliche Ultimatum THE JEWI8H COLONIAL TRUST (Jüdische Colonialbank), Limited, LONDON. BROOK HOUSE, WALBROOK, 29. März 1001. Herrn...................................................................................................................................................................... Der Original-Prospect obiger Gesellschaft, sowie das von Ihnen unterfertigte diesbezügliche Actien-Zeichnungs-Formular enthielten die Zeitpunkte und andere Bedingungen, zu welchen die Theilzahlungen auf die von Ihnen gezeichneten Actien unserer Gesellschaft hätten geleistet werden sollen. Diese Bestimmungen sind von Zeit zu Zeit durch öffentliche Ankündigungen, auf Grund der Statuten, in den Ausgaben der „Welt" am 10. November 1900, am 29. Mai 1900, am 20. September 1900, am 1. November 1900, und in den Zeitungen: „Jewish World", „Jewish Chronicle", „Hamelitz", „Hazefirah", „Ha-Jehoodiu, „Woschod", „Buduschznostj", „Jewish Express", „Rasaritul", „Der wahre Hajoetz", „Der Jud" und „Wschod" publiciert worden. Der letzte öffentlich ankündigte Zeitpunkt war der 31. December 1900. Das Directorium fordert Sie nun hierdurch auf, den Betrag von nämlich als rückständige Ratenzahlungen auf Ihre gezeichneten Actien und als sechsprocentige Zinsen auf genannte Theilzahlungen auf Grund der Bedingungen der an Sie erfolgten Zutheilung an oder vor dem 31. Mai 1901 an eine der auf der Rückseite dieses abgedruckten autorisierten Zahlstellen abzuführen. Für den Fall, dass Sie die besagte Summe von an oder vor dem 31. Mai 1901 an eine der vorerwähnten auf der Rückseite dieses abgedruckten Zahlstellen nicht abgeführt haben sollten, werden Ihre vorerwähnten Actien der Verwirkung ausgesetzt sein. Das Nichtentsprechen dieser Aufforderung dürfte ausserdem die Ausübung der statuarischen Rechte des unten abgedruckten Paragraphen 44 zur weiteren Folge haben/) Schliesslich mache ich Sie noch darauf aufmerksam, dass Sie ohne jeden weiteren Verzug im Interesse der Sache und auch in Ihrem eigenen Interesse Ihren Verpflichtungen nachzukommen haben. Hochachtungsvoll For THE JEWISH COLONIAL TRUST, (JÜDISCHE COLONIALBANK), LIMITED. James H. Loewe, General-Secretar. *) § 4-f. *Eih Actionär, dessen Actien verwirkt erklärt wurden, ist trotzdem verpflichtet, rier Gesellschaft alle eingeforderten und zur Zeit der Verwirkung nicht bezahlten Einberufungen auf solche Actien und Zinsen bis zum Tage der Zahlung zu zahlen, und zwar genau ebenso, als wenn die Actien nicht verwirkt worden wären. Der Betreffende ist Verpflichtet^ alle eventuellen Ansprüche und Forderungen, welche die Gesellschaft betreffs der Actien zur Zeit der Ver¬ Wirkung hatte geltend machen können, ohne Abzug und ohne irgendwelche Vergütung für den Wert der Actien zur Zeit der Verwirkung beanspruchen zu können, zu befriedigen."

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