Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 5 (1901)
- Issue
- 12 (22.3.1901)
- Article
- Die Wiener Cultusgemeinde
- Date
- 1901-03-22
- Page
- 6 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 6 „Die 2> Welt*» Nr. 12 Die Furcht einer demagogischen Ausnützung ist schon durch die Geringfügigkeit der Veränderung gegenstandslos, und es hiesse sich an der Urtheilsfähigkeit und an der gut jüdischen Gesinnung gerade dieser breiten jüdischen Volksschichten versündigen, wenn man ihnen nicht zutraute, drei Männer mit ihrem Vertrauen zu beehren, die nach jeder Kichtung, vielleicht mit Ausnahme einer gefüllten Tasche, dem Judenthum zur Ehre gereichen könnten. Wenn jemand im Vorstande krakelden muss, so braucht er ja nicht gerade dieser Schichte anzugehören. Ich muss meinem lebhaften Bedauern Ausdruck geben, dass die Gelegenheit zur Aenderung der Zusammensetzung des Vorstandes in Gemässheit meines Vorschlages nicht ergriffen wurde. Ich füge noch hinzu, dass die Kreise, für die ich eingetreten bin, ja auch zu den Bedürfnissen der Gemeinde indirect durch Zahlung von Gebüren für Documente, Trauungs- und Begräbniskosten etc. beitragen und darum noch keine Steuerträger sein müssen, dass es zahllose Beamte, kleinere Gewerbetreibende, Lehrer etc. gibt, die alle in diese Gruppe kommen, und dass eine facultative 5fl.-Steuer nicht bezahlt wird, wie Steuern überhaupt freiwillig von der Masse schwerlich bezahlt werden und daher die facultative 5 fl.-Steuer keine Erweiterung des Wahlrechtes bedeutete. Wenn ich noch berichte, dass ich durch einen Dringlichkeits-Antrag dazu beigetragen habe, dass die Behandlung der Frage der jüdischen Krankenpflegerinnen nunmehr actuell geworden ist, und dass socialpolitisch wenigstens etwas gewirkt werden wird, habe ich vorläufig meinen Freunden nichts Bedeutungsvolleres mitzutheilen, es wäre denn der Bericht über die Anregung einer Stiftung, deren Zinsen nunmehr für Gymnasiasten verwendet werden sollen, die sich hebräischen Studien widmen. Wenn ich die oben citierten Anträge vielleicht nicht so gestaltet habe, wie sie eigentlich von mir beabsichtigt waren, oder wenn sie in der vorliegenden Form nicht allen Wünschen und Zwecken der verschiedenen Interessenten entsprechen, so muss ich zur Erklärung hervorheben, dass mit diesen Anträgen eigentlich von mir bloss ein tastender Schritt nach der Richtung hin gemacht wurde, welche einzuschlagen ich gesonnen bin. Ich wollte durch diesen „Ballon d'essai" die Windrichtung erkennen, die solchen Meinungen entgegenwehen werde. Keinesfalls wird die Frage der Zusammensetzung des Vorstandes von der Tagesordnung verschwinden und es werden diesbezügliche Anträge von mir stets neu eingebracht werden. Aus der öffentlichen Plenarversammlung des Cultusvorstandes vom 17. März 1901. Eine Redeleistung des Herrn v. Taussi g. Sonntag den 17. d. M. hielt der Vorstand der Wiener israelitischen Cultusgemeinde eine öffentliche Sitzung ab. Auf der Tagesordnung stand die Aenderung des Gemeindestatuts. Es war nämlich eine Commission eingesetzt worden, die über eine Abänderung der Gemeindesatzungen im Sinne einer Vereinfachung der Geschäftsgebarung des Cultusvorstandes zu berathen hatte. Diese Commission hatte den Oberfinanzrath Rapaport zum Referenten beim Cultusvorstande bestellt. Herr Rapaport erstattete nun über die Vorschläge der Commission Bericht. In der Specialdebatte, die diesem Referate folgte, ergriff das neugewählte Mitglied des Cultusvorstandes Herr E 11 b o g e n die Gelegenheit, auf die famose Wahlreform zurückzukommen, die selbst im Schosse des Cultusvorstandes öffentlich nur von denjenigen Herren gebilligt wird, die sie durchgepeitscht haben, und allenfalls noch von den zwölf Privilegien-Vorstehern, die ihr Sitz und Stimme im Vorstande verdanken. Herr Eltbogen beantragte nun, da die Aenderung des Statuts einmal auf der Tagesordnung stand, den § 5 (24 Mitglieder sind von der Gesammtheit der Wahlberechtigten und zwölf von den Höchstbesteuerten zu wählen) dahin abzuändern, dass die neue Curie der Höchstbesteuerten abgeschafft und auch die zwölf Mitglieder, um die der Vorstand durch die neue Wahlreform vermehrt worden ist, von der Gesammtheit der Steuerträger gewählt werden mögen. Es war vorauszusehen, dass dieser Antrag auf allgemeinen Widerstand stossen würde. Die ganze öffentliche jüdische Meinung hatte die Schaffung der Privilegierten- Curie einmüthig verdammt; aber was scheren sich die Plutokraten im Vorstande um die öffentliche jüdische Meinung! Gewissensbisse sind nach Ni etzsche unanständig; und unsere Kahnlgewaltigen sind dort, wo es gilt, die Rechte des Volkes zu beschneiden und die Machtsphäre der Standes- und Cliquegenossen zu erweitern, Anhänger der arischen Herrenmoral... Da also der E 11 b o g e n'sche Antrag keine Aussichten hatte* durchzudringen;' brachte unser Gesinnungsgenosse, Cultusvorsteh'er Isidor G e w i t s c h, den gew?ssKsehr zahmen Compromissantrag ein, es möge die Curie der Höchstbesteuerten beibehalten werden, jedoch nur neun Mitglieder in den Cultusvorstand entsenden, während drei Mitglieder von einer neuzuschaffenden Curie, die alle grossjährigen eigenberechtigten Juden Wiens (also auch diejenigen, die keine Cultussteuer zahlen) zu umfassen hätte, gewählt werden sollen. Für den Fall als die Mehrheit einer "Verminderung d«T Mandate aus der Curie der Höchstbosteuerten nicht zustimmen sollte, stellte Herr Ge witsch den Eventualantrag, die Zahl der Mandate aus der allgemeinen Wählercurie möge auf 21 herabgesetzt und der neuzuschaffenden Curie der Unbesteuerten das Recht zur Wahl von sechs Cultusvorstands-Mitgliedern eingeräumt werden. Redner wies darauf hin, dass auch diejenigen Juden, die keine Cultussteuer bezahlen, die Lasten der Gemeinde indirect mittragen helfen, und dass es ein Gebot der Gerechtigkeit sei, die Leute, deren Kinder beispielsweise die Cultusgemeinde in der jüdischen Religion unterrichten lässt und in deren Interessenkreis sie auch sonst mannigfach eingreift, ein Wörtchen in Gemeinde-Angelegenheiten mitsprechen zu lassen. Man hätte nun erwarten sollen, dass die Herren vom Vorstande oder doch einzelne von ihnen wenigstens theoretisch die Berechtigung dieses Vorschlages — die doch wirklich jedem Billigdenkenden einleuchtet — anerkennen und dem Antrage Ge witsch ein ehrenvolles Begräbnis bereiten würden. Es hätte ja ganz plausibel geklungen, wenn einer der Herren sich erhoben und gesagt hätte : Man hat uns jetzt über die Vorschläge der Statutenänderungs-Commission in Betreff einer Reform der Verwaltung Bericht erstattet. Bleiben wir also bei diesem Gegenstande und lassen wir den § 5 vorläufig ruhen. Ueber den Antrag des Collegen Gewitsch, der ja recht discutabel ist, können wir bei anderer, passenderer Gelegenheit berathen. Wären die Herren in dieser Weise über die Anträge E 11 b o g e n und Ge witsch hinweggegangen, so wäre wenigstens der Anstand gewahrt geblieben. Anstatt dessen hielt einer der zwölf Erwählten der Höchstbesteuerten, Herr R. v. Taussi g, eine Rede, die, gelinde gesagt, verletzend und herausfordernd war. Herr v. Taussig sagte ungefähr folgendes: College Eltbogen hat sich auf die religiöse Tradition des Judentums und auf die Grundsätze der Brüderlichkeit berufen. Für uns können aber S c h 1 a g w o r t e (!) nicht massgebend sein, sondern einzig und allein das Interesse der Gemeinde. Es sei überhaupt nicht am Platze, von Brüderlichkeit zu sprechen, angesichts des Umstandes, dass bei der jüngsten Wahlcampagne die verdienten Männer des Cultusvorstandes in feindseligsterWeise angegriffen worden seien. Es bestehe viel weniger Brüderlichkeit von unten herauf als von oben hinunter. Redner ist für eine Vertretung aller Interessengruppen im Cultusvorstande. Wenn er aber vor das Dilemma gestellt würde, entweder bloss den materiell unabhängigen oder bloss den materiell abhängigen Elementen eine Vertretung im Cultusvorstande zu geben, so würde er sich für die erstere Eventualität als das kleinere Uebel entscheiden. Denn die materiell ungünstiger situierten Schichten seien allen möglichen, zum Theile bestgemeinten, zum Theile aber böswilligen Agitationen zugänglich, wie dies die jüngsten Wahlen gezeigt hätten. Wenn also alle 36 Cultusvorsteher von der allgemeinen Curie gewählt würden, so bestehe die Gefahr, dass in den Cultusvorstand Leute eindringen, die phantastischen Zielen, einer fata morgana nachjagen, und das wäre ein unreparierbarer Schaden für die Interessen der Gemeinde. Von derartigen Elementen könne man nicht sagen, dass sie eine Gewähr bieten für die entsprechende Vertretung der Gemeinde-Interessen nach innen und nach aussen. Vielmehr liege es im Interesse der Gesammtheit, dass die wirtschaftlich unabhängigen Kreise herangezogen werden, und diese Erwägung sei für die Schaffung der Curie der Höchstbesteuerten bestimmend gewesen. Wenn man die Einwendung erhebt, die materiell Hochgestellten könnten ja in der allgemeinen Curie candidieren, so müsse Redner sagen, dass seine Standesgenossen hierzu keine Lust haben. Sie wollen von den Leuten gewählt werden, mit denen sie ein gern eins ameslnteresse verknüpft, mit denen sie im ständigen Contacte stehen und von denen sie Anregungen empfangen können. Wenn sie nicht in der Lage sind, von ihren