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Die Welt · 1901-03-22 · 12 (22.3.1901) · p. 5

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Journal
Die Welt
Volume
5 (1901)
Issue
12 (22.3.1901)
Article
Organisation
Date
1901-03-22
Page
5 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 12 „Die # Welt" Seite 5 Während die nationale Basis für die Gewerkschaften in der zuerst behandelten Form überall dort, wo sie vermöge der factischen Zustände überhaupt discutabel, vom Zweckmässigkeitsstan dp unkte verwerflich ist$ ist« diese Basis für die zuletzt behandelte Form für die Juden infolge ihrer eigenartigen Lage eine Nothwendigkeit. Das Wesen einer Organisation wird durch ihreForm bestimmt. Ein Arbeiterverein, der eine Unterstützung geben und auch nicht geben kann, ist zwar besser als gar nichts, er repräsentiert aber keine Organisation. Wenn sich die durch den Boycott Gefährdeten zu gemeinsamer Abwehr zusammenschliessen und, indem sie ihre Solidarität erklären, die Thatsache ihrer Organisierung belegen wollen, so muss wirklich Einer auf Alle rechnen können, müssen Alle für Einen einstehen — im juristischen Sinne des Wortes „Solidarität". Eine wirtschaftliche Organisation erweist sich als solche, wenn ihr Wert sich im gegebenen Augenblicke capitalisiert. Der Beitrag des Einzelnen an die Gesammtheit soll für ihn eine Prämie gegen Boycottschaden repräsentieren, er soll die Garantie erlangen, dass ihm die unter diesen Umständen überhaupt mögliche Entschädigung de facto zuiheil wird — das höchste Ziel einer Abwehr-Organisation. Ihren Ausdruck hat die Organisation zu finden in einem Jüdischen Versicherungs-institute gegen Arbeitslosigkeit, das sich in seiner autonomen Freiheit hoch über die gewerkschaftliche Form mit ihrer Abhängigkeit von niederen Organisationsform«» mit ihrem labilen Gleichgewichte erhebt. Den Verhältnissen entsprechend, werden mehrere Classen zu schaffen sein, in die die Mitglieder nach ihrer Leistungsfähigkeit eingereiht werden. Es wird dabei zu berücksichtigen sein, dass die Arbeitslosigkeit bei Kleingewerbetreibenden und Kleinkrämern nicht total zu sein pflegt, wie bei Lohnarbeitern. Das jüdische Proletariat hat nicht die Kraft, eine solche Rückversicherung allein in einer Weise durchzuführen, die die beste ist. In der Bemessung des Leistungsooefficienten des Verhältnisses zwischen Leistungen und Ansprüchen in den verschiedenen Classen muss eine Progression zugunsten der Aermeren durchgeführt werden, so dass ein bestimmtes Ergebnis mit einer Geringfügigkeit des Aufwandes erzielt wird, die, wenn die unteren Volksschichten einzig und allein auf der eigenen Kraft beharrten, unerreichbar bliebe. Indem der Zionismus als ein Ausdruck der Inte ressengemeinschaft zwischen allen Classen des jüdischen Volkes für die unteren Classen ein Institut zur Vertretung dieser Interessengemeinschaft ins Leben ruft, beweist er ihnen, dass er das ist, was eisern soll, ein socialer Zionismus, der Ausdruck für die sociale, und nationale Entwicklung der Juden als Volk. Man darf sich nicht verhehlen, dass die Schwierigkeiten, welche die Gründung und die Organisation des proponierten Institutes zu überwinden hat, grosse sind. Es würde nicht bei der Arbeitslosen-Unterstützung Halt machen. Die Arbeits Vermittlung müsste sich dem System organisch einfügen.Durch Verbindungen in allen Ländern und mit dem ihm dadurch zur Verfügung stehenden enormen statistischem Material, durch die über allen Zweifel erhabene Reinheit seiner Tendenzen, könnte das Institut einen Arbeitsnachweis fuhren, wie wir ihn brauchen, die Arbeitsgelegenheiten und die Arbeitskräfte in Evidenz halten etc. etc. Die Form ist nicht neu, sie existirt z. B. schon auch in Oesterreich in den Krankencassen. Für die nationale Entwicklung wird die 2 u schaffende Einrichtung die Bedeutung einer Organisation zum Zionismus haben, die direct zum zionistischen Endziele hinleitet. (Schluss folgt.) Die Wiener Cultusgemeinde. Von Isidor Gewitsch. Ich fasse es als Pflicht auf, in meiner Eigenschaft als Vertreter der Zionisten im Wiener Cultusvorstande von Zeit zu Zeit einen kurzen Bericht über die Vorgänge innerhalb der Cultusgemeinde meinen Freunden und Gesinnungsgenossen zu erstatten. Grosse Ereignisse spielen sich leider in der Gemeindestube nicht ab, und so kann auch mit Thaten, die man als Erfolge ansehen könnte, schwer debütiert werden. Zum allergrössten Theile ist eben die Thätigkeit der Gemeindevorstehung eine rein administrative, und diese Corporation ist wenigstens heute noch unendlich weit davon entfernt, jene Centrale aller jüdischen Lebensanschauungen vorzustellen, oder in dem Sinne als Vertreterin und Führerin der jüdischen Interessen zu fungieren, wie es unsere Freunde gerne wünschen möchten. Seit zehn Wochen handelt es sich um eine rein formale geschäftlicheTheilnahme an den Sitzungen im Plenum oder in den Sectionen. Man muss bestrebt sein, seiner Nervosität Herr zu werden, wenn man — wie dies ja fast bei allen unseren Gesinnungsgenossen erkennbar ist — mit Siebenmeilen-Stiefeln vorwärts schreiten möchte, um unserem Ziele näher zu kommen. In den Sitzungen des CultusVorstandes heisst es, schön stille sitzen und stundenlange Abhandlungen über zu verleihende Stiftungsbeträge anhören (von 5 fl. aufwärts) oder Sitzungen hindurch die Statuten einer orthodoxen Vereinigung prüfen oder endlich anhören, wie über eine Vorsohussertheilung an einen Functionär in gereizten Worten herumdebattiert wird. Eine frische, fröhliche Intiative in so manchen Dingen, die man ergreifen wollte, wird dadurch von vornherein lahmgelegt. Man muss hoffen, dass die Aenderung des Statuts hinsichtlich einer Vereinfachung* der Verwaltung die nunmehr beschlossen ist, so weit Remedur schaffen wird, dass dann die Sitzungen für ernste und der Allgemeinheit nützlichere Themata reserviert werden können. Vielleicht wird es dann möglich sein, für weiter ausblickende socialpolitische Pläne Interesse zu finden, die doch heute angesichts des ungeheuren jüdischen Nothstandes zum eisernen Bestand jeder jüdischen Corporation gehören müssen. Anlässlich der Aenderung der Statuten habe ich die Gelegenheit benützt, auf Aenderung des § 5 der Statuten zu dringen, dahingehend, dass die Höchst besteuerten (über 200 Kr.) 9 Mitglieder, die Steuerträger von 20—200 Kr. 24 Mitglieder und alle eigenberechtigten Juden über 24< Jahren und Steuerträger unter 20 Kr. drei Mitglieder zu entsenden hätten, oder für den Eventualfall: 12 Mitglieder der I. Gruppe, 21 Mitglieder der IL Gruppe und sechs Mitgleder der III. Gruppe. Es war mir mit meinem Antrage nicht sowohl darum zu thun, gerade der I. Gruppe drei Mitglieder abzuzwacken, es leitete mich vielmehr vor allem die tiefinnerste Ueherzeugung von der Nothwendigkeit der Mitarbeit jener breite Schichten des Judenthums repräsentierenden Gruppe. (Nach meiner Berechnung handelt es sich da um mindestens 20.000 Männer.) Gerade aus jenen Kreisen kommt die eigentliche Blutzufuhr für das „R e i n j ü d i s c h e", und zumindest verdient diese Gruppe eine entsprechende, gar eine ohnehin so bescheidene fixierte Ziffer der Vertretung. Der Vorstand soll vielfach auf die jüdische Erziehung und Charakterbildung des Nachwuchses Einfluss nehmen, und da wäre es auch am Platze, von dieser Schichte durch ihre Vertreter zu erfahren, ob diese Einflussnahme in einer den Gefühlen dieser Massen entsprechenden Form geschieht. Durch den obigen Antrag wäre auch das ungerechtfertigte Pluralitäts - Wahlrecht der Höchstbesteuerten beseitigt, die heute ihre 12 Mitglieder entsenden und doch auch das Recht besitzen, auf die Wahl der anderen 24 Herren Einfluss zu üben. Die Ablehnung dieser Aenderung wurde damit motiviert, dass das neue Statut erst so kurze Zeit bestehe und sich erst einleben solle, dass man nicht so oft mit Statuten- Aenderungen zur Statthalterei kommen wolle, dass der Gegenstand nicht auf der Tagesordnung stehe — was aber nicht hinderte, die Gegeneinwände erschöpfend darzulegen. Das Statut ist am 2G. Mai 1899, am 23. December 1899 und am 6. October 1900 in einzelnen Punkten abgeändert worden, und es hätte sich daher Gelegenheit geboten, da wieder eine Aenderung vorgenommen wird, den § 5 mit abzuändern

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