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Die Welt · 1901-03-22 · 12 (22.3.1901) · p. 4

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Journal
Die Welt
Volume
5 (1901)
Issue
12 (22.3.1901)
Article
Entartung und Regeneration
Date
1901-03-22
Page
4 (sequence 2)
Language
German
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Seite 4 „Die # Welt" Nr. 12 vorfindet, ein Verbrechen, wenn sie noch länger unthätig bleiben. Sie sollten ausser den unbedingt nöthigen Parteiarbeiten in ihr Programm auch die Errichtung von jüdischen Volksschulen nach modernem System aufnehmen, wie sie in einigen grösseren Städten Russlands als sogenannte „moderne Talmu d-Th or a- Schul en":" bereits bestehen. Diese modernen Talmud-Thora-Schulen entsprechen sowohl dem Lehrpersonale nach, als auch zufolge ihrer Einrichtung und ihrer Bestimmung den Anforderungen einer modernen Schule; es wäre deshalb nur mit Freude zu begrüssen, wenn an jedem Orte der „Niederlassungs-Kreise" die „moderne Talmu d-Thora- S c h u 1 e" das traditionelle „C h e d er" verdrängen würde. Was die Beschaffung der zum Bau dieser Schulen nöthigen Mittel betrifft, so kann man selbst von der russischen Regierung (wie es bisher bereits einigemale mit Erfolg durchgeführt worden ist), wofern man sich nur ein wenig darum bekümmert, aus den Reserven der „Korobotschni Sbo r" *) die Kosen bestreiten. Daher müssen die Zionsten der betreffenden Niederlassung-Kreise— wenn sie wahrhafte Förderer des jüdischen Volkes sein wollen — überall entschlossen die Reform des jüdischen Vofksschulwesens in Russland in Angriff nehmen.**) Diese Reform ist der erste Schritt zur physischen und psychischen Wiedergeburt unseres Volkes. Ich stehe fest dafür ein, dass diese culturelle Arbeit die Zionisten der betreffenden „Niederlassuhgs-Kreise" im Kampfe für die Verbreitimg des Zionismus nicht behindern wird, dass im Gegentheile eben diese culturelle Arbeit der Verbreitung des Zionismus nur fördernd sein kann, weil dadurch alle russischen Juden einsehen werden, dass der Zionismus ihr physisches und psychisches Wohl zu fordern imstande ist — und von allen Seiten werden eben dadurch neue Anhänger zu uns eilen. * * * Organisation, Von Paul Laufer (Wien). Die Gründung eines Allgemeinen jüdischen Arbeitervereines in Wien, einer sogenannten gemischten .Geworkschaft, gibt neuerdings Anlass, die Frage der national-socialen Organisation zu erörtern. Eine Institution, die wechselseitigen Beziehungen der Menschen im allgemeinen entspricht, ist social. Sie ist national, wenn sie sich vom'Standpunkte einer Nationalität auf Verhältnisse dieser Nationalitat beschränkt. In ihrer Vollkommenheit müssen die Begriffe „national" und „social" zur ' Bezeichnung für Institutionen der betheiligten Individuen identisch, beide Ausdrücke des für sie Zweckmässigen sein. Es haben wohl nur diejenigen Veranlassung, Menschenrechte für ihre Person zu fordern, denen es schlecht geht, und daher mag jene zweite, im Verkehre vielleicht geläufigere Auffassung des Begriffes „social" herrühren: als Attribut der BestrebUn^M zur : Besserung der Lebensveihältnisse der nofchleidenden: :Classer/. Nach dieser Auffassung, die für den vorliegenden1 Specialfall als liie zutreffende erscheint, proclamiert die Doppelbezeichnung r „National-soeial* die - *) „Korobotschni Sbor" ist eine Fleischsteuer, welche die russische Regierung von den Juden einhebt, um für deren Betlocale, Schulen, Baderäume u. s. w. die nöthigen Gelder zu gewinnen. ' ' "**} Der g. Verfasser hat wohl übersehen, zu bemerken, dass in den meisten Ortschaften Russlands, wo grössere zionistische Gruppen bestehen, sogenannte „reformirte Chadarim" errichtet worden sind und in. immer grösserer Zahl fortwährend errichtet werden. (Anm. d. Red.) nationale Basis für die Socialpolitik. Wie weit entspricht diese Basis dem Zweckmässigen? Ich habe mich bereits an anderer Stelle*) mit der Frage der nationalen Gewerkschaften befasst und musste zu dem Schlüsse kommen, dass sie in ihrer Function als Organisationen der Arbeiter gegenüber den Unternehmern ihre Aufgabe dort nicht erfüllen können, wo d i e W e r kstätten nicht rein national sind, da doch diese Form der Gewerkschaften die Basis der Werkstätten- Organisation bedingt. Auch wenn nicht die ganzen Werkstätten in den Mitgliederlisten zu finden sind, so muss den Gewerkschaften doch die Möglichkeit bleiben, auf sie vor einer Action den entsprechenden Einfluss nehmen zu können. Sind die Verhältnisse in der Gewerkschaft infolge des Antisemitismus für den jüdischen Arbeiter unleidlich geworden, so kann er ja die Gewerkschaft verlassen und bemüht sein — so weit er es überhaupt vermag — jede Action, die ihm nicht positiv nützt oder gar schaden könnte, zu hemmen, gewissermassen seinen Coliegen gegenüber zu striken. Die Gewerkschaften haben aber noch eine zweite Function; sie bezwecken die Unterstützung ihrer Mitglieder im Falle der Arbeitslosigkeit, Invalidität etc. Die Frage der Mitgliedschaft jüdischer Arbeiter in neutralen Gewerkschaften der bisher behandelten Gattung und Tendenz ist, wo sie aufgeworfen wird, vom Gesichtspunkte der Fähigkeit und Bereitwilligkeit zu gemeinsamen Schritten zu beurtheilen. Der redliche Wille kann manchmal sogar Feinde zusammenführen. Leicht erklärliche Bedenken verwehren es mir, auf eine Affaire hinzuweisen, die erst in Vorbereitung befindlich ist und bei der die jüdisch-nationale, beziehungsweise alldeutsche Gesinnung vieler Betheiligten ein Zusammengehen nicht unmöglich gemacht hat. In zweiter Linie liegt die Bedeutung der Gewerkschaften in ihrer Function als Unter stütz im gs- Institute für den Fall der Arbeitslosigkeit, der Krankheit, der Invalidität etc. Sie bezwecken auch die Erweiterung der allgemeinen und der fachlichen Bildung ihrer Mitglieder. Infolge des antisemitischen Boycotts hat die Organi-. sierung dieser Unterstützungen, sowie jede Bestrebung, die wirtschaftliche Qualification der Juden zu erhöhen, besondere Wichtigkeit. Ueber den Umfang, in welchem die Gewerkschaft in diesem Punkte leistungsfähig ist, sagt Carl Legien in einem Vortrage über die deutsche Gewerkschaftsbewegung (im Verlage der „Socialistischen Monatshefte" als Broschüre erschienen im Mai 1900): „Es sei zu beklagen, dass den Mitgliedern der Organisationen kein Rechtsanspruch auf Unterstützung zustehe. Zu dieser Bestimmung seien die Verbände wider ihren Willen durch das Vorgehen der preussischen Behörden gezwungen. Diese erklärten die Gewerkschaften, welche Unterstützungen zahlten, für Versicherungsanstalten, welche zu ihrem Geschäftsbetriebe der ministeriellen Genehmigung bedürfen. Nach jahrelangem Kampfe sei es schliesslich den Gewerkschaften gelungen, ein Erkenntnis des höchsten preussischen Gerichtshofes zu erzielen, nach welchem die Vereine keine: Versicherungsanstalten sind,; wenn sie ihren Mitgliedern k e i-nen Rechtsanspruch auf. Unterstützung zusichern." Die Worte Legiens bedürfen keines weiteren Commentars, zumal der Competenzkreis der Gewerkschaften in Oesterreich nicht grösser ist als in Deutschland. Die begreifliche Scheidung 'der Gewerkschaften nach ihre n F u n c t i o n e n führt bei der Untersuchung zu divergierenden Resultaten. *) Siehe Nr. 3 der Brünner „Jüdischen Völksstimme".

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