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Die Welt · 1899-12-15 · 50 (15.12.1899) · p. 9

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Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
50 (15.12.1899)
Article
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Date
1899-12-15
Page
9 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 50 „Die H Weit46 Seite 9 Vertrauend auf den Wohlthätigkeitssinn und die Generosität unserer Glaubensgenossen, bitte ich wiederholt, der genannten Lehranstalt in der oben angeführten Weise Beistand zu leisten und so den Bestand der Talmud-Hochschule „Thorath Chaun“ zu sichern. Mit glaubensgenössischem und Zionsgruss Jerusalem. Selig Hausdorff. Weltchronik. Oberst Goidsmid. Man schreibt uns aus London vom 10. December: Unser ausgezeichneter Gesinnungsgeuossse Colonel Goidsmid. wurde zürn Truppen di enste nach Südafrika einberufen als erster Generalstabsofficier der 6. Division. Oberst Goidsmid besitzt eine schöne militärische Vergangenheit. Er trat am 29. Juni 1866 in die Armee ein, und zwar beim 104. Füsilier-Regiment, erhielt das Lieutenants-Patent im November 1868, wurde im October 1871 Adjutant und verblieb in dieser Stellung drei ein viertel Jahre. Im Mai 1878 avancierte er zum Hauptmann, wurde 1888 Major und 1894 Oberst. Weniger im Frontdienst als im Generalstab beschäftigt, hatte Oberst Goidsmid Gelegenheit, alle Seiten desselben kennen zu lernen und sein grosses Organisationstalent vielfach zu bethätigen. Von 1879 bis 1884 war er in Belfast als Brigademajor, später durch 5 Jahre Assistent im Bureau des General-Quartiers und schliesslich Vertreter des General-Adjutanten. 1892 resignierte Goidsmid, um behufs Reorganisation der Baron Hirsch - Colonien für ein Jahr Argentinien zu besuchen. Nach seiner Rückkehr übernahm er das 41. Regiment in Cardiff, um schon nach 3 Jahren zum Assistenten des General-Adjutanten im Themse-District zu avancieren. Und nun wurde Oberst Goidsmid zur „Rechten Hand" des zum Befehlshaber der 6. Division ernannten Generals Keily-Kenny berufen. Letzterer gilt für einen der besten englischen Officiere, umso höher muss die auf Oberst Goidsmid gefallene Wahl geschätzt werden. Es ist jetzt das erstemal, dass Oberst Goidsmid während seiner 33jährigen Carriere activen Frontdienst zu thun Gelegenheit haben wird. Spinoza und die modernen Denker Deutschlands. Prof. Doctor Freuden thal von der Breslauer Universität hielt Samstag den 9. d. M. abends beim Vereine „Jüd. Museum*1 vor einem, zahlreichen Auditorium einen höchst interessanten popularisierenden Vortrag über Spinoza und sein Verhältnis zu der modernen Philosophie. Spinoza stellt bekanntlich in seinem theologisch - politischen Tractat die Möglichkeit des künftigen Judenstaates auf, wie er überhaupt dem Optimismus huldigt — während Schopenhauer, Hartmann und in gewisser Beziehung auch Nietzsche Pessimisten sind. Redner skizziert in knappen Zügen die Biographie und CharäteristikSpinozas und seines pantheistLchen Systems, welches den Glauben an Gott und die Unsterblichkeit der Seele modificiert und, wie Auerbach betont, der Menschheit Brillen, gleichsam den Geistesblick, geschliffen und geschärft hat. Obzwar die Moderneren im Gegensätze zu ihm mehr aus der Empirie schöpfen und die persönliche, planmässige Vorsehung nicht perhorrescieren, wie auch die Zweckmässigkeit der-VVelt (Liebnitz) nicht leugnen können, wie sie auch den Spinoza’schen Grundsatz „Macht ist Recht* verwerfen müssen .... so befruchtete nichtsdestoweniger Spinozas System fast alle seine Nachfolger. —n— Die Schächtfrage im Wiener Thierschutzvereine. Der Stadtrath von Wien hat an den „Wiener Thierschutzverein" die amtliche Aufforderung gerichtet, zur „Schächtfrage" Stellung zu nehmen und gegen die beim Schächtverfahren angeblich vorkommenden Thierquälereien Schritte hei den Behörden einzuleiten. Leber diese ehrende Aufforderung fand am 9. d. M. eine eingehende Berathung der Vereinsleitung unter dem Vorsitze des Präsidenten v. Tr unk ler statt. Als Referent fungierte das Mitglied der Vereinsleitung, Magistrats- Vi cedirector Pr eye r. Seine Anträge gehen dahin, die nachträgliche Beibringung des Betäubungshiebes an geschachteten Thieren anzuordnen. Auch soll das Schächten bloss „auf den wirklichen Bedarf der israelitischen Bevölkerung eingeschränkt" zur Anwendung kommen. Eine Minorität d<*r Vereinsleitung erachtete diese Anträge erst einer näheren Prüfung bedürftig und beantragte die Vertagung, damit fachmännische Aeusserungen ein geholt werden können. Das Preyer’sche Referat wurde jedoch mit Stimmenmehrheit angenommen. Dasselbe wird demnächst in Druck gelegt und den Behörden „behufs entsprechender weiterer Verfügung" übermittelt werden. Die antisemitische Presse und der Polnaer Mord. Der verantwortliche Redacteur des „Deutschen Volksblatt", August Schreiber, hatte sich am 11. d. vor einem Presssenate dos Landesgerichtes unter Vorsitz des Vizepräsidenten Hofrath v. H o 1 z i n g e r wegen Vergehens gegen das Pressgesetz nach Art. 7 u. 8 zu verantworten. Anlass zu dieser Anklage gab eine Reihe von Artikeln, welche im Mai dieses Jahres, kurz nach der Verhaftung Hülsn ers, veröffentlicht worden waren und theils unrichtige Thatsachen, theils Zeugenaussagen aus der im Gange befindlichen Untersuchung enthielten. Der angeklagte Redacteur erklärte sich nichtschuldig, weil er die Artikel vor der Drucklegung nicht gelesen habe. Staatsanwalt Dr. Bo.b.i es beleuchtete in seinen Ausführungen die Haltung des genannten Blattes in der Polnaer Affaire, die nur zu Parteizwecken ausgenützt wurde. Kaum waren einige Zeugen vernommen, so wurde Hülsn er schon als der Alleinschuldige hingestellt und die sichere Überzeugung ausgesprochen, dass hier ein Ritualmord vorliege. Das Blatt brauchte eben für seinen Leserkreis einen Ritualmord, und ein Verbrechen, das von einem einzigen verübt wurde, diente dem Blatte dazu, eine furchtbare Anklage gegen das ganze Judenthum zu schmieden. Der Staatsanwalt besprach nun Inhalt und Tendenz der einzelnen Artikel, die alle der Confiscation verfallen waren. Es wurden die Aussagen von Zeugen veröffentlicht, die bisher nur dem Untersuchungsrichter bekannt waren, ja es wurde sogar gegen das Gericht der Vorwurf erhoben, es sei lässig vorgegangen und habe erst fünf Tage nach dem Morde den Beschuldigten in Haft genommen. Alle diese Angaben waren erfunden oder entstellt und sollten nur dazu dienen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Offen wurde gegen Hülsner der Vorwurf erhoben, er habe früher auch ein anderes Mädchen namens Klima ermordet, und das Schächtermesser genau beschrieben, das neben der Leiche der Klima gefunden wurde. Das angebliche Schächtermesser war in Wirklichkeit ein ganz gewöhnliches Taschenmesser, das noch dazu stumpf und zu einem Morde ganz ungeeignet war. Wenn der Angeklagte sich darauf beruft, dass die Artikel auf Grund privater Erhebungen verfasst werden, so muss auch dies als unstatthaft bezeichnet werden, besonders, wenn diese Erhebungen die Thatsachen entstellen oder sich mit den Ergebnissen der Untersuchung nicht decken. Wir haben ja gehört von dem famosen Rechtseomite, das auf Anregung des „Deutschen Volksblatt" sich gebildet und keinen anderen Zweck hatte, als die Oeffenflichkeit irrezuführen und für die Leser des Blattes eine Sensation zu schaffen. Wenn Herr Schreiber die Artikel nicht gelesen hat, so ist er als verantwortlicher Redacteur ebenso schuldig, es kann auch nicht als Entschuldigung gelten, dass er seine Pflicht versäumt hat. Der Gerichtshof erkannte den Angeklagten schuldig und verurtheilte ihn zu einem Mon at Arrests. Eine jüdische Nationalbibliothek wurde vor kurzem in Krakau durch den Verein „Esra" mit Unterstützung der Gemeinde und der B’nai B’rith-Loge gegründet. Die Bibliothek steht mit fünf Lesesälen in Verbindung, deren Besuchern die Benützung des gesammten Büchervorrathes ■ unentgeltlich freisteht. Ausserdem liegen in den Lesesälen

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