Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 3 (1899)
- Issue
- 47 (24.11.1899)
- Article
- Der Kindesleichnam in der Judenschenke
- Date
- 1899-11-24
- Page
- 8 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 8 „Die H Welt14 Nr. 47 Dr. 1). erklärte sich bereit, (iem armen Bergmann die erbetene Erlaubnis auszustellen. Inzwischen raubte Groehol, ohne auf den Erlaubnisschein zu warten, am Donnerstag - Nachmittag die Leiche insgeheim aus der Morgue, hüllte sie in einen Fetzen, verbarg sie unter dem Pelz und begab sieh mit seinem traurigen Schatze nach Wieliczka. Auf der Reise, als er in Potlgorze auf das Abgelien des Omnibus wartete, trat er iu die Schenke des Juden Markus hei der Brücke, wo er zwei starke Schnäpse trank. Dabei glitt der Leichnam unter dem Pelze zu Roden; Markus und seine Frau, die dies sahen, schlugen Scandal und hielten den Bergmann fest, riefen einen Magistratspolizisten und dessen den Last in den Magistrat abführen. (I roch o 1 habe, so erklärten sie, versucht, das Kind der Frau Markus unter den Sessel zu schieben. Der städtische Polizeinspectur H. P a b e z u y entschied, dass Markus die Sache falsch aufgefasst habe und schickte G r o cli o 1 summt dem Leid in am auf die Klinik zurück, und zwar deshalb, weil G r o e li o 1 den vorgeschriebenen Leichenpass nicht hatte.“ - Der Falt des „armen Bergmannes“ steht nicht vereinzelt da. Am Ostermittwoch wurde eine Bäuerin nachts heim Vergraben eines Leichnams unter der Mauer der '..AItenschul“ au der Weichsel von einem chrisiliehen Arbeiter ertappt und der Polizei eingeliefert. Die Sache wurde vertuscht. In der Oslerwoclie fand man in einem Bunde Slroh, der auf einem Wagen zu Markte* gebracht wurde, eine Kindesldche. Vertuscht! Mau male sich aus, was geschehen wäre, wenn Frau Markus nicht rechtzeitig das „Hiiiabgleitcir des todten Kindes bemerkt hätte. Der vergessliche Bergmann wäre vermuthlich ruhig nach Wieliczka gefahren und hätte in seiner Zerstreutheit überhaupt nicht bemerkl, dass ihm der Leichnam abhanden gekommen. Zufällig iiälle dann (alles in dieser A(faire ist „zufällig*4, von einem Complot ist natürlich keine Bede), also zufällig hätte dann ein christlicher Gast den blutigen Kindesleichnam in der Schenke des Juden entdeckt, und die Oeffentlickeit wäre wieder in die Lage gekommen, einen „Ritualmord“ zu constatieron. Kein Mensch hätte erklären können, wieso der Leichnam unter den Sessel gerathen sei. Der arme Bergmann wäre, auch wenn er inzwischen seine Zerstreutheit abgelegt hätte, keineswegs bereit gewesen, den Sachverhalt aufzuklärcn. Fr hätte wohlweislich geschwiegen, um nicht gestehen zu müssen, dass er den Leichnam aus der Todtenkammer auf unrechtmässigem Wege geholt habe. Die Krankenhaus Verwaltung hätte wahrscheinlich über die Provenienz des Fundes auch nichts sagen können. Von der Wachsamkeit einer Verwaltung, der man so mir nichts einen ganzen Kindesleichnam entwenden kann, darf man nicht verlangen, dass sie übeiden Verbleib jedes Leichnams Auskunft gebe. Kui z, der Podgorzer Fall hätte sich — um im Jargon der Antisemitenblälter zu sprechen . zu einer „mysteriösen AlTaire** ausgewachsen, und zu der landläufigen Frage: ..Wo ist das Blut der Hruza*‘ hätte si< h eine zweite Frage gesellt: „Wie kam der todte Knabe in die Judensrhenke?u Der Name Podgorzo hätte einen ebensolchen Klang bekommen, wie der Name Polnn, und das ganze Unheil, das aus der Hüisner-Geschielile hrrvorgegmigeu, hätte eine zweite Auflage erlebt. Hirsch Markus kann Gott danken. Er isl der Verhandlung vor einem Galizisch-Kutlenberger Forum um Haaresbreite entgangen. Und die galizisclien Juden können bis auf weiteres hoffen, von den Holleschauer Bräuchen verschont zu bleiben. Der „Ritualmord“. Zur beliebtesten Geschäftspraxis der antisemitischen Bande gehören bekanntlich die Fälschungen. Verdrehungen und Entstellungen der jüdischen Gesetzesbücher, auf welchem Gebiete sie sich, umso sicherer glaubt, als sie sehr gut weiss,' dass die meisten Juden den Talmud ebensowenig wie die Antisemiten selbst zu lesen verstehen und daher für die antisemitische Verlogenheit sich liier ein reiches Gebiet auftJiut. Wenn aber irgendeine gefälschte Stelle seitens der Gelehrten schon einigemale widerlegt und in wahres Jacht gestellt ist, so wird diese Stelle mit echt antisemitischer Unverschämtheit noch immer aufgetischt. als ob diese Berichtigung gar nicht stattgehabt hätte. Es hi esse daher Wasser ins Meer schütten, wollte ich jetzt etwas berichtigen, was schon früher viele Gelehrte mehrmals berichtigt hatten. Hier handelt es sich aber um eine Stelle, die, um sie richtigzustellen, eine ungemein grosse Vertrautheit mit dem talmudischen Schriftthum und dessen Geschichte voraussetzt. Und wenn die genannte Stehe bis jetzt nicht genügend erklärt wurde, ist nur die ungenügende Kenntnis der talmudischen Literatur der einzige Grund hierfür. Diese Stelle gab nun der Gelehrte Ehren-Schneider am 10. d. M. im österreichischen -Reiclisrathe zum besten, aus welcher er zu beweisen suchte, dass Juden für rituelle Zwecke Blut benöthigen. Dass es sich hier um ein jüdisches und mit ni eilten um ein christliches Kind handelte, darum kümmerte sich unser ehrenhafter Gelehrter sehr wenig. Allein ich will diese Probe der antisemitischen Gelehrsamkeit, wie sie im „Deutschen Volksblatt“ vom 11. d. M. abgedruckt ist, hier vorführen: „Sehen Sie. meine Herren.“ meinte der Gelehrte Schneider, „hier fangt, die Stelle am und diese Steile lautet in hebräischer Sprache nach der Mittheilung von Orientalisten und von Leuten, deren Angaben nicht bestritten werden können (!), wie ich Ihnen später durch weitere Bücher zeigen werde" (liest): „Ali scheinet weheniach ben Katan leimrno, jorsche haab omrim: jehe gadol ecJemi weimmo omereth : jehe heni gadol ecli; men ich im otho ecel immo welo meniohin otho ecel reu.je lejorsoho.“ Und jetzt, meine Herren, kommt die interessante Stelle: „Maaseh haja weschachatuhu ereb happessach“, und das ganze lautet: „Wenn einer stirbt und hi nt er lässt einen unmündigen Sohn für seine Mutter, die Erben des Vaters sprechen, er werde gross hei uns, und seine Mutter spricht, es werde mein Sohn gross bei mir. so lasse man ihn bei seiner Mutter und nicht lasse man ihn bei denen, die ausersehen sind (nämlich die gesetzlich geeignet sind), ihn zu beerben. Thatsache ist. dass sie ihn schachten würden am Vorabende des Osterfestes.“ (Lebhafte Rufe: Hört! Hört! Lebhafte Heiterkeit. Beifall und Händeklatschen.) Die angeführte Stelle befindet sich im Tractate Kethubot 102b unten und correspondiert mit der Stelle im Tractate Gittin bla. wo die Hauptopiclle derselben ist. In der Weise, wie sie der Gelehrte Schneider vortrug und ich sie hier an führe, strotzt sie von Unwissenheit, Fälschung, Verdrehung und Entstellung. Ich will aber nur das Hauptsächlichste hier richtigste den, da auf einzelnes einzugehen der Raum mir mangelt. Zum besseren Verständnisse des Sachverhaltes will ich liier nur bemerken, dass es sich hier um eine gesetzliche Vorsichtsmassregel bandelt, um gesetzwidrige Vorgänge und sonstige Machinationen zwecks Erlangung von Hinterlassenschaften zu verhindern. Wer die unlängst in Amerika sowie in Belgien stattgehabten Processe zwischen den Versicherungs-Gesellschaften und den Hinterbliebenen verfolgt hat. wo es sich in den meisten Fällen herausstellte, dass selbst Gattinnen ihre Männer und die nächsten Blutsverwandten ihre Angehörigen ermordet haben, um eine Prämie von 50.00!) Dollars oder noch mehr zu erben, wird wohl begreifen, wie wohlthuend ein solches Gesetz für die Bevölkerung sein muss und wie weise es seitens der jüdischen Gesetzesdeutung war, solche Gesetze ins Leben zu rufen Die bereits angeführte Stelle ist nämlich uralt und datiert noch, was ich gleich beweisen werde von der Zeit, wo der Tempel noch existierte und wo es noch gar keine Christen gab. Nach dem uralten mosaischen Gesetze hat die Frau, in so ferne sie im Testamente nicht bedacht ist, gar keine Erbansprüche, und im Falle der Kinderlosigkeit fällt die Erbschaft den Verwandten in gerader und absteigender Linie zu. In unserer Stelle handelt es sich aber um einen Fall, wo ein einziger unmündiger Sohn zurückgeblieben ist, der