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Die Welt · 1899-10-13 · 41 (13.10.1899) · p. 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
41 (13.10.1899)
Article
Europa in Afrika
Date
1899-10-13
Page
6 (sequence 2)
Language
German
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„Die # Weif Nr. 4t Seite 6 nehmen. Mail sah Neger im Wiener Frater, man wird Wiener oder halbwegs Wiener im Negerlande sehen. 'Erwin Rosenberge r. Eine Protestversammlung. Samstag, 8. October, veranstalteten die Mitglieder der Wiener israelitischen Cultusgemeinde ini grossen Musikvereinssaale eine von mehr als 3000 Personen besuchte Protestversammlung. Es galt, gegen die im Kuttenberger Gerichtssaale wider die Judenheit erhobene Blutritual-Beschuldigung zu demonstrieren. Nach der Begrüssungsrede des Gemeinderath es Dr. Stern ergriff Oberrabbiner Dr. Gü de mann das Wort zu folgenden Ausführungen: Es geschieht zum erstenmale, dass ich, was den Ort betriffr, ausserhalb der Grenzen meines Berufes öffentlich rede; dass ich aber sachlich innerhalb dieser Grenzen verbleibe, wenn ich hier das Wort ergreife, ist wohl keine Frage. Denn es handelt sich hier darum, mit aller Entschiedenheit und Entrüstung der Beschuldigung entgegenzutreten, dass die Juden oder selbst nur einzelne Juden Menschenblut zu rituellen Zwecken jemals gebraucht haben oder gebrauchen. Nachdem diese hundertmal widerlegte Beschuldigung in einer zu trauriger Notorietät gelangten Gerichtsverhandlung zu neuem Leben erweckt und ausserdem ihre Thatsächlichkeit in einer in diesem Saale abgehaltenen Antisemiten Versammlung (donnernde Pfui-Rufe) auf unqualificierbare Weise behauptet wurde, ist es unser Recht und unsere Pflicht, und ganz besonders betrachte ich, der ich seit 33 Jahren das religiöse Lehramt in Ihrer Mitte nusübe. es als mein Recht und meine Pflicht, diese Beschuldigung als das zu bezeichnen, was sie ist: eine Kränkung des uns als einer anerkannten Confession gebärenden Rechtes auf die öffentliche Achtung und eine niederträchtige, schamlose Fälschung der Wahrheit. (Langanhaltender Beifall.) Ich frage mich, ob ein Christ, der es mit seinem Christenthum ehrlich meint, dieser Verleumdung unserer Religion Glauben schenken kann. Er würde ja den Ast absägen, auf dem er selber sitzt! Auf dem Grabdenkmal des Papstes J ulius II. in Rom befindet sich die Moses-Statue Michelangelos, in Venedig gibt es eine Moses-Kirche, hier auf dem F ranzis k a nerplatz und an der Front der V otivkirc h e steht die Statue M o s i s, und aus den fünf Büchern eben dieses Moses, aus der Thora, ist uns erst am heutigen Sabbath früh vorgelesen worden, wie Gott schon zu Noah sagte: „Wer Blut eines Menschen vergiesst, durch Menschen soll sein Blut vergossen werden, denn im Bilde Gottes hat er den Menschen fgemacht.“ LJnd dieses Bild Gottes, welches unsere Religion in jedem Menschen erblickt, denn zu Noahs Zeiten hat es noch keine Juden und keine Christen gegeben, sollte eben diese Religion zu tödten gestatten, noch dazu lim der Religion willen? Welcher Christ, der da weiss, dass das Neue Testament an der Brust des Alten genährt ist, könnte diese Behauptung, ich möchte sagen, diesen Muttermord wagen oder ihn uns zumuthen? Uns, denen die Thora das heiligste Palladium ist, zu dessen Verlheidigung nie ein Tropfen Christenblut vergossen wurde, wohl aber Ströme von Judenblut den Rhein und die Donau himmtergeflossen sind. (Stürmischer Beifall.) Wenn ich mich für die Grundlosigkeit der Blutbeschuldigung auf das christliche Gewissen berufe, so thue ich das nicht invita Minerva, ich thue es unter Zustimmung der höchsten christlichen Instanzen, nämlich der Päpste. Ich verweise Sie zu diesem Zwecke auf die Schrift: „Urkundliche Beiträge über die Stellung der Päpste zu den Juden. Mit Benützung des päpstlichen Geheimarchivs zu Rom. Von Moriz Stern. Kiel 1893.“ Ich führe daraus bloss die Kundgebung des Papstes Gregor N. vom Jahre 1272 an, die aus Orvieto, und gerade vom heutigen Kalendertage, vom 7. October, datiert ist. Er bewilligt in der Einleitung (.Dn Juden die von ihnen erbetene Vertheidigung und Hilfe, wie er wörtlich sagt, „aus der Sanftmuth christlicher Frömmigkeit, den Spuren unserer Vorgänger, seligen Andenkens, C a 1 i x t u s, Eu g enius, Al ex an der. dem e n s. Cölestin, Inno c e n z und H o n o r i u s folgend“, und fährt dann fort: „Da es sich zuweilen ereignet, dass Christen ihre eigenen christlichen Knaben wegthun und dann den Juden von ihren Feinden zur Last gelegt wird, dass sie diese Knaben verstohlen auf die Seite bringen und tödten und deren Herz und Blut opfern, während die Väter dieser Knaben oder andere Christen aus Feindseligkeit gegen die Juden dms<* Knaben heimlich verbergen, damit sie diese Juden kränken und als Entgelt für ihre Befreiung von Quälereien von diesen Juden eine Geldsumme erpressen können und fälschlich betheuern, dass die Juden diese Knaben auf die Seite gebracht und getödtet hätten, und dass die Juden das Herz und clas Blut dieser Knaben opfern, während doch ihr Gesetz dieses bestimmt verbietet und ausdrücklich erklärt, dass die Juden nicht opfern und Blut nicht trinken sollen, selbst nicht vom Fleisch solcher Thiere, die gespaltene Hufe haben, essen sollen, was von Juden, die zum christlichen Glauben bekehrt wurden, an unserem Hofe wiederholt anerkannt worden ist, trotzdem aber durch solchen Anlass sehr viele Juden sehr oft widerrechtlich gefangen gesetzt und gehalten wurden : so bestimmen wir, dass Christen in diesem Falle und aus diesen Anlasse nicht gehört werden sollen, und befehlen, dass die aus solchem frivolen Anlasse gefangen gesetzten Juden aus dem Kerker befreit und fernerhin aus derartigem frivolen Anlasse nicht wieder gefangen genommen werden sollen, es sei denn, was wir aber nicht glauben — quod non credimus — dass sie auf frischer That — in flagranti crimine — ertappt würden.“ Aehnliche Kundgebungen sind in der erwähnten Schrift enthalten von den Päpsten Innocenz IV. und Martin V., ausserdem liegen solche vor von Cardinälen, Bischöfen, Königen, Fürsten und zahlreichen christlichen Gelehrten. Sie werden nicht verlangen, dass ich von diesen christlichen Documenten gegen die Blutlüge weitere anführe. Quod non credimus. — Dieser feierliche Ausspruch ist 617 Jahre alt! Pfarrer Deckert hat in einer Entgegnung auf meine in der „Neuen Freien Presse“ veröffentlichte Erklärung im „Deutschen Volksblatt“ vom 23. September mir mehrere Namen solcher jugendlicher Opfer des angeblichen Ritual - mordes vorgehalten und mich auf die, wie er ausdrücklich sagt, „noch vorhandenen Processacten“ verwiesen. Er meint, ich gebe mir den Anschein, „als hätte es nie einen Sim o n v o n T rient gegeben.“ Ich könnte dem Herrn Pfarrer erwidern, dass er sich den Anschein gibt, als hätte es nie einen Papst Innocen z IV.. Gregor X., Martin V. u. s. w. gegeben, welche die Blutbeschuldigung für lügenhaft erklärt haben. (Beifall.) Aber der Hinweis auf die „noch vorhandenen Processacten“ ist geradezu klassisch. Als ob es nicht auch über die Verurtheilung und Verbrennung so vieler angeblicher Hexen reguläre Processacten geben würde! (Neuerlicher, stürmischer Beifall.) Processacten, welche über die durch die grausamsten Folterqualen erpressten Geständnisse berichten. Wenn solche Geständnisse nicht glaubwürdig sind, dann verdient kein Geständnis Glauben — denkt gewiss Herr Pfarrer Deckert. Glücklicherweise ist uns ein solcher Processact erhalten, der jedem der deutschen Sprache Kundigen zugänglich ist und der überdies zu den Kleinodien der deutschen Literatur gehört. Er betrifft den getauften Judenknaben Simon A b e l e s. den Herr Pfarrer Deckert nicht namhaft gemacht hat, durch dessen Namhaftmachung ich also seine Kenntnisse auf diesem Gebiete in einer, wie ich glaube,ihm erwünschten Weise bereichere. Dieser Knabe soll von seinem eigenen Vater im Jahre 1694 ermordet worden sein. Sie können den Processact in Gustav Frey tags „Bildern aus der deutschen VT ergangenheit“ im dritten Bande, S. 386 ff'., der 21. Auflage vom Jahre 1897 selbst nachlesen, und ich begnüge mich, nur das Schlusswort Frey tags hier anzuführen : „Das ist die traurige Geschichte von Simon Ab eie s. Wer den Jesuitenbericht unbefangen beurtheilt, wird einiges darin finden, was die Erzähler zu verschweigen wünschen. Und wer mit Abscheu auf die fanatischen Mörder sieht, der wird doch den fanatischen Priestern keine Theilnahme zuwenden. Sie reissen das kaum geborene Kind ans dem Arme der Mutter, sie halten für einen gottseligen Fund, den Säugling seiner Mutter heimlich zu stehlen.“ So sieht es mit dem Procesacte von dem Judenknaben Simon Abeies, so mit dem Processacte von dem Judenknaben Simon von Trient und so mit allen den Processacten aus, in welchen der Ritualmord erwiesen sein soll. Es gibt auch Processacten über die von Juden angeblich begangene Schändung von Hostien, die sie durchstochen haben sollen’und die dann geblutet haben sollen. Gewiss, hunderte von christlichen Zeugen haben das Blut aus den Hostien fliessen gesehen, und hunderte von Juden sind diesem Aberglauben zum Opfer gefallen. Das war der e c h t e R i t u a 1 m o r d, n i c h t den die J u d e n b eg a n gen, sondern den sie erlitten haben. Es liegt auch ein besonders interessanter Act, den ich der Aufmerksamkeit des Herrn Pfarrers Deckert empfehle, darüber vor, dass die Juden in Trier im elften Jahrhundert den dortigen Bischof Eberhard mittelst des Bilderzaubers nmgebracht. haben sollen. Sie hätten ein Bild des Bischofs aus Wachs an gefertigt, dasselbe von einem durch Geld

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