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Die Welt · 1899-09-22 · 38 (22.9.1899) · p. 11

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Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
38 (22.9.1899)
Article
Loschitz [Nachricht]
Date
1899-09-22
Page
11 (sequence 1)
Language
German
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„Die Welt“ Seite 11 Nr. 38 Loschitz. Die am 15. Aug. durchgeführte Chargenwahl der „Severitas" ergab folgendes Resultat: stud. ing. Emil Honig X, stud. jur. Bruno Fischer XX; als Schriftführer: stud. jur. Alexander Lichtwitz und stud. ing. Julius Hirsch. Am L0. August fand der Festcommers statt, der einen recht feierlichen und unterhaltenden Verlauf nahm. Nach der Begrüssung durch das Präsidium hielt jur. Berthold Ekstein die Festrede. Es sprachen ferner: jur. Emil Hirsch, und einer Aufforderung zur Discussion Folge leistend, erwiderte der Rabbiner der Cultusgemeinde Se. Ehrwürden Dr. Juda Bergmann. Nach dem Damen-Toast von jur. Bruno Fischer und einem Solocantus des stud. ing. Julius Hirsch schloss der officielle Theil, und ein Tanzkränzchen, welches bis in die frühen Morgenstunden dauerte, machte der schönen Feierlichkeit ein Ende. Zeitschriftenrundschau. In Erwiderung eines Artikels im „Daily Chronicle", worin behauptet worden war, dass sich die Juden nicht assimilieren (!) und dass sie sich zu sehr mit dem Handel beschäftigen, verweist ein Einsender auf die holländischen Juden, welche infolge der älteren, effectiven Emancipation sich allen möglichen Berufsarten zugewendet haben, und es in ihnen oft zu sehr bedeutenden, von ausländischen Potentaten anerkannten Leistungen bringen. „The Echo“ veröffentlichte unlängst unter dem Titel „die Bibel und die Landfrage" einen sehr instructiven Artikel. „Auf den ersten Blick," heisst es darin, „scheint zwischen der Frage der Sabbath-Heiligung und der Landfrage kein nothwendiger Zusammenhang zu bestehen. Aber tatsächlich war das nationale Leben der Juden durch einen grossen Cyklus sabbathlicher Perioden ausgezeichnet, in welchem das Jubeljahr den Culminationspunkt darstellt. Jeder siebente Tag war ein Sabbathtag; jedes siebente Jahr ein Sabbathjahr. Nach sieben Jahr-Sabbathen schloss das fünfzigste den Oyclus. Man wäre sogar versucht, in diesem Oyclus auch den siebenten Monat, derjfreilich, streng genommen, nicht zum Oyclus gehört, einzuschalten, da er durch seinen Reichthum an geheiligten Tagen geradezu zu einem Feiertagsmonate gestempelt wird. — Für die Juden, die in Aegypten die Bitternis ununterbrochener Arbeit kennen gelernt hatten, war es nothwendig, darüber eine eindringliche Lection zu erhalten, dass Arbeit und Ruhe, jedes an seinem Platze und im richtigen Verhältnisse, heilig sind, und die Abwechslung für den Herrn ebensowohl wie für den Knecht, für den Menschen ebensowohl wie für das Thier eine Wohlthat bedeutet. Daher erhielt das Ruhegebot die mehrfache, energischeste Sanction, indem sie einerseits mit dem Ausrasten des Schöpfers selber, andererseits mit den Anforderungen der Menschlichkeit, die die Juden aus ihrer eigenen, leidvollen Geschichte lernen konnten, in Beziehung gesetzt ward. Das vierte Gebot war aber nicht nur eines der Ruhe, sondern auch eines der Arbeit. Es wird vielfach übersehen, dass das betreffende Gesetz mit den Worten beginnt: „Sechs Tage sollst du arbeiten"; dass alle sieben Tage müssig zu gehen ebenso sehr gegen das Gesetz verstösst, wie alle sieben Tage zu arbeiten, und dass die wirkliche Sabbathheiligung die Beseitigung des Nonsens involviert, dass es auf der einen Seite Reiche gibt, die müssig gehen, weil sie nichtfzu arbeiten brauchen, auf der anderen Arme, die müssig gehen, weil ihnen die Arbeitsgelegenheit mangelt. Dieser tiefere Sinn des Sabbathgesetzes ergibt sich erstens aus dem Wortlaut, zweitens aus dem Geiste der jüdischen Bodengesetze. Dass aber Boden- und Sabbathgesetz im engen Contact stehen, geht aus dem Schemitta- Gebot hervor: „Sechs Jahre sollst Du Dein Feld besäen und Deinen Weingarten bearbeiten; aber im siebenten Jahre soll Ruhe für das Land sein . . .“ Das siebente Jahr war auch für die. allgemeine Schuldenerlassung und für die Freilassung der jüdischen Sclaven bestimmt. Der Protest der Monopolisten gegen eine moderne Reform würde von Moses entschieden zurückgewiesen worden sein. Moses respectierte weder das „Recht" des Besitzers, mit seinem Eigenthum nach Belieben zu verfahren, noch die „Heiligkeit" von Confcracten, die sich gegen das öffentliche Interesse kehren, noch auch das Recht des Herrn, seinen Knecht zu übermässigen Leistungen anzuhalten. Das Gesetz strebte an, soweit es gieng, die Armut unmöglich zu machen. Wo aber durch Zufall oder Verschuldung trotzdem Verarmung eintrat, suchte das Gesetz die äussersten Folgen hintanhalten. Für den Durchschnittsarbeiter unserer Zeit, der keine Ferien kennt, muss die Idee eines, alle sieben Jahre wiederkehrenden Ruhejahres als eine unmögliche, komische ererseheinen. Vielleicht leuchtet ihm nicht einmal der Nutzen einer solchen Einrichtung ein. Die ursprüngliche Landvertheilung sicherte jeder jüdischen Familie das Recht auf ein Stück Land, und das Jubeljahr restaurierte dieses Recht einmal in jedem Geschlechte. Auf die Dauer konnte kein Jude von der Landbebauung ausgeschlossen bleiben. Nur war das System der Landbebauung sehr primitiv. „Der Pflug bestand in einem Hakenstab mit hölzerner Pflugschar und einem aus laufen den dreieckigen Eisenstück (Herzog und Pütt)." Das Pflügen mit diesem unvollkommenen Geräthe ergab nothwendigerweise seichte Furchen. Die Syrer bringen nur schwache Furchen zustande berichtet Plinius. Die rationelle Düngung, sowie das System, von Zeit zu Zeit einen Wechsel in der anzubauenden Art ein treten zu lassen, waren wenig oder gar nicht bekannt. Hätte also der jüdische Bauer jahraus, jahrein von demselben Felde dieselbe Ernte verlangt, so wäre die Fruchtbarkeit des Bodens bald erschöpft gewesen. Die folgende Generation hätte daher wohl eine Area von gleicher Grösse, aber keine Area von gleicher Ergiebigkeit geerbt. Das wurde eben durch die Einrichtung des Ruhejahres ver hindert. So wie der Arbeiter sich nach sechstägiger Arbeit durch die Sabbathruhe erholte, so konnte der Boden nach sechsjähriger Ernteleistung unter dem Einfluss von Sonne, Wind und Regen die alte Kraft wieder gewinnen. Während also das Sabbathjahr zunächst die* Rechte der künftigen Generation zu schützen hatte, gereichte es durch eine wundervolle Vorsorge des Gesetzgebers schon dem lebenden Geschlecht zum Segen. Es war ein Ruhejahr, aber kein Faulheitsjahr. Die Erholung bestand keineswegs in vollständiger Arbeitsenthaltung. Nur die Feldarbeit war untersagt, aridere Beschäftigungsarten aber zweifellos gestattet. Die Zeit aber, welche durch den Ausfall der gewöhnlichen Arbeit gewonnen wurde, diente erzieherischen Zwecken. Am Hüttenfest des Erlassjahres wurde das ganze Gesetz verlesen. Und was hatte „das Gesetz" den Juden nicht alles zu sagen! Die mosaischen Bücher enthielten ja nicht allein die Religion und das Rituale, sondern auch Welt- und nationale Geschichte, die Lebensbeschreibungen der nationalen Helden, das Civil-, Criinimil- und Sanitätsgesetz. Fragmente der ältesten Dichtkunst, primitive Helikon st. Mit derselben Genauigkeit regulierte es die Kleidung des Hohenpriesters und die Nahrung des Volkes; belehrt den gemeinen Mann, sein Haus rein und gesund zu halten; dringt auf die Erfüllung der Pflichten des Menschen gegen Gott, aber nicht minder streng der Pflichten des Menschen gegen den Nebenmenschen; verurtheilt mit erhabener Unparteilichkeit den Götzenanbeter ebenso wie den, der des Nachbars Grenze verrückt. So gab das Studium „aller Worte dieses Buches", wozu durch ein gerechtes Bodengesetz ein ganzes Jahr lang Gelegenheit geboten war, den Juden eine — für Zeit und Ort — liberale Erziehung. Wollte die moderne Welt ein Aequivalent dieser Einrichtung schaffen, so müsste sie einem jeden Arbeiter ein Jahr Volks-Hochchu! unterricht garantieren.

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