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Die Welt · 1899-09-15 · 37 (15.9.1899) · p. 9

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Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
37 (15.9.1899)
Article
Wien
Date
1899-09-15
Page
9 (sequence 2)
Language
German
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Seite 9 Nr. 37 „Die H Wett“ sichtiger geworden und wollen die Kosten für solche Unternehmungen anderen aufbürden. So schreibt P. An ach er in „Saat auf Hoffnung“, Jahrgang 36, Heft 2, wörtlich : „Freilich würde es schwer sein, die Mittel aufzubringen, und es ist fraglich, oh es nicht rathsam wäre, die betreffenden Judenchristen Hessen sich von den Zionisten in Palästina ansiedeln, um so ihre Zugehörigkeit zum jüdischen Volke zu documentieren. Sie haben wohl auch dies im Auge gehabt, da sie durch einige Juden bei der Leitung des Zionismus anfragen Hessen, wie sich dieselbe zu den Judenchristen stellen würde. Die Leitung hat geantwortet, sie kümmere sich um den Glauben des Einzelnen nicht“. Uns erscheint diese Antwort so ungeheuerlich, dass wir sie wiedergeben, um dem Actionscomite Gelegenheit zu geben, dieselbe zu dementieren. Wir brauchen unseren Gesinnungsgenossen nicht erst zu sagen, dass diese Mittheilung vollkommen aus der Luft gegriffen ist, und sind dem „Jüdischen Volksblatte“ dafür dankbar, dass es uns Gelegenheit gibt, diese Behauptungentschieden zu dementieren. Lemberg. Vor drei Jahren wurde hier von Herrn Isak E w e n eine behördlich concessionierte hebräische Schule „Chanoch Benaar“ gegründet. Diese Schule war in Lemberg, wo die Assimilation so viel Verheerungen angerichtet hat, von allen jüdisch Fühlenden freudig begrüsst worden, zumal da die Persönlichkeit des Herrn Ewen auch den Orthodoxen eine sichere Gewähr bot, dass? die jüdische Anstalt in echt jüdischem Geiste geleitet werden würde. Dementsprechend prognostizierte man derselben eine gute Zukunft. Allein alsbald zeigte es sich, dass das nöthige Verständnis für die Bedeutung des Instituts sowohl in den „berufenen“ Kreisen als auch beim grossen Publicum nicht vorhanden war*. Wenn die hebräische Schule sich dennoch lebensfähig erweist und in gedeihlicher Entwicklung begriffen ist, so muss dies einzig und allein als Verdienst des Vereines „Dorschei Schlom Zion“ bezeichnet werden, der sich der Anstalt mit aller Energie annahm. Welch glänzende Erfolge der ausgezeichnete Lehrkörper unter der Leitung des Herrn Ewen erzielt hat, zeigte sich bei der öffentlichen Prüfung der 120 Zöglinge des Instituts, welche am 29. v. M. stattfand. Derselben wohnten ausser zahlreichen Privatpersonen auch mehrere Mitglieder des Cultusvorstandes bei, die alle von den staunenswerten Kenntnissen der Schüler aufs angenehmste berührt waren. Cultuspräsident Dr. Bick drückte in einer sehr beifällig aufgenommenen Ansprache den Leitern der Anstalt seine vollste Zufriedenheit aus und versprach, dieselbe kräftig zu unterstützen. Rzeszow. Am 29., 30. und 31. v. M. waren hier die üblichen Schülinscriptionen. Dem provisorischen Leiter des k. k. Lehrer-Seminars mit einer vierclassigen Unterabtheilung gefiel es nun, von den jüdischen Eltern eine Verpflichtung abzufordern, wonach ihre Kinder am Sabbath sich des Schreibens nicht enthalten dürfen; andernfalls verweigerte er die Aufnahme. Viele protestierten gegen diesen gesetzwidrigen Zwang, es fanden sich aber auch leider einige Schwachmüthige, die nachgaben. Die Repräsentanz des Zionsvereines, empört über eine solch unerhörte Brutalität, versuchte durch Vermittlung des Rabbiners die Cultusrepräsentanz zum Einschreiten zu bewegen, was aber erfolglos blieb. Erst auf die telegraphische Reclamation des Zionsvereines an die Landessehulbehörde, die eine Berufung auf die staatsgrundg'esetzlich gewährleistete confessioneile Gleichberechtigung und einen Hinweis auf den Ministerialerlass vom 31. Jänner 1876, Z. 1208, wonach „jeder directe oder indirecte Zwang zur Uebertretung des Israel. Gebotes, am Sabbath sich des Schreibens zu enthalten, als unstatthaft zu unterbleiben hat“, langte die Entscheidung herab, die Einschreibungen an gar keine Bedingung zu knüpfen. K. Deutschland. Berlin. In der Angelegenheit der Ordinariate jüdischer Lehrerinnen an den städtischen Gemeindeschulen hat das Magisfratscollegium dem Beschlüsse der städtischen Schuldeputation zugestimmt, dass das Abkommen ihrer Komis« sion mit dem Schulcollegium genehmigt werde unter Vorbehalt des abweichenden grundsätzlichen Standpunktes der städtischen Verwaltung und der Betonung, dass Härten auch nach diesem Abkommen nicht werden vermieden werden können. Vereinbart ist Folgendes bezüglich der bereits äugest eilten Lehrerinnen. Im Ordinariat verbleiben beziehungsweise werden wieder darein eingesetzt: a) die drei jüdischen Lehrerinnen Fräulein Tobias, Bermann und Jastrowhnit Rücksicht auf lange und treue Dienste. Es'bleibt der Stadtschuldeputation überlassen, bis zum 1. October die nöthigen Veränderungen vorzunehmen; b) die jungen jüdischen Lehrkräfte, in deren Classen sich zehn und mehr jüdische Kinder befinden, und gegen deren Amtsführung nichts einzuwenden ist; c) diejenigen jüdischen Lehrkräfte, welche vorübergehend weniger als zehn jüdische Kinder in ihrer (Hasse haben; nur ist vom 1. Oktober d. J. an dafür zu sorgen, dass sie Classen erhalten, bei denen jene Voraussetzung wieder zutrifft oder eventuell zu diesem Zwecke in solchen Gegenden der Stadt beschäftigt werden, welche eine grössere Anzahl jüdischer Kinder stellen. Es soll aber bei diesen Lehrkräften für die Beibehaltung des Ordinariats die Zahl der jüdischen Kinder nicht der einzige Massstab sein, sondern es sollen dabei auch die gesammten Verhältnisse der Schule und der betreffenden Person berücksichtigt und nach den im Ministerialerlass vom 14. Februar d. J. auf gestellten Grundsätzen alle Härten vermieden werden. Gegebenenfalls, nämlich wenn die betheiligten Lehrkräfte bei Versetzung nicht die nöthige Anzahl jüdischer Kinder aus der nächstniederen Gasse empfangen, sollen dieselben die versetzten Kinder ihrer Gasse ausnahmsweise noch das nächste Jahr weiter führen dürfen. Bezüglich der neuanzustellenden jüdischen Lehrkräfte ist vereinbart: a) Es sollen die beiden bereits beschäftigten Lehrerinnen Fräulein David und Ranft mit Rücksicht auf ihre längere Dienstzeit ausnahmsweise zur Anstellung gelangen, sobald ihnen mindestens acht Religionsstunden übertragen sind und mit der Massgabe, dass diese Stunden hei geeigneter Gelegenheit auf zwölf erhöht werden; b) die Anstellung neuer jüdischer Lehrkräfte und die Übertragung eines Ordinariats an dieselben soll auch in Zukunft nicht ausgeschlossen sein; c) ist eine jüdische Lehrkraft angestellt, und es treten Verhältnisse ein, wie sie ad 1 c vorausgesetzt sind, so gelten auch für die Zukunft die dort getroffenen Bestimmungen. Diese Vereinbarung ist von der Schuldeputation, wie verlautet, mit allen gegen zwei Stimmen angenommen und empfohlen. Der Magistrat erwog in der letzten Sitzung, dass die bedingungslose Gleichstellung der jüdischen mit den übrigen Lehrkräften zur Zeit aussichtslos sei, unter diesen Umständen aber die Vereinbarung einen Fortschritt immerhin bedeute, lind genehmigte dieselbe. Die Sache gelangt an die Stadtverordneten-Versammlung. Breslau. (Jüdische Handlungsreisende in Russland.) Entgegen dem vielerörterten Wortlaut des neuen russischen Gewerbesteuergesetzes, so berichtet die Centralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen, ist in der Praxis an den Bestimmungen über die Zulassung auswärtiger Juden nichts geändert worden: jüdische Handlungsreisende können daher unter denselben Bedingungen wie früher die Erlaubnis zur Reise nach Russland auf kürzere Zeit erhalten. Diese Erlaubnis ist unter Vorlegung des Passes bei dem zuständigen russischen Consulat zu beantragen; eine ministerielle Erlaubnis ist nicht erforderlich. Italien. Florenz. Am 24. v. M. ist hier einer unserer tüchtigsten Kämpen, der bekannte zionistische Propagandist Joseph M a r c o u Baroucb im Alter von 27 Jahren gestorben.

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