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Die Welt · 1899-08-18 · 33 (18.8.1899) · p. 14

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Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
33 (18.8.1899)
Article
Jüdisches Hausiererelend in Budapest
Date
1899-08-18
Page
14 (sequence 2)
Language
German
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Seite 14 „die Welt" Nr. 33 licenzen an eingewanderte russische und polnische Juden stürmisch protestierten und den Beschluss fassten, eine diesbezügliche Petition durch eine dreiköpfige Deputation der Regierung zu überreichen. — Ob sich wohl die „leitenden Kreise“ der ungarischen Juden heit bereits darüber Gedanken gemacht haben, was eigentlich mit diesen jüdischen Massen, die nicht nur Budapest, sondern säimntliche Grossstädte beider Welten überfluten, anzufangen sei? Correspondenzen. Oesterreich-Ungarn. Wien. Bekanntlich hat die selige Baronin H i r s c h noch bei Lebzeiten eine Stiftung von drei Millionen Francs für Galizien begründet und dieselbe dann testamentarisch mit einem Legat von zwei Millionen Francs beschenkt, damit von deren Zinsen die HäLfte zur Errichtung von Arbeits- und Wirtschaftsschulen für jüdische Mädchen verwendet werde. Diese Stiftung ist bereits behördlich genehmigt und wird zu Beginne des nächsten Schuljahres ins Leben treten. Leber die Organisation dieser Schulen, die man vorläufig nur in Tarnow, Kolomea und Stanislau, wo auf Kosten der Baronin entsprechende Gebäude bereits errichtet wurden, eröffnet werden, ist in der Sitzung des Curatoriums der Baronin HirsclTschen Schulstiftung ein Regulativ beschlossen worden, dessen wichtigste Bestimmungen lauten: „§ 2. Aufgabe dieser Anstalten wird sein: L Junge, kräftige Mädchen zu tüchtigen Dienstboten heranzubilden, welche in einem Curse das Kochen, Waschen, Plätten, Nähen und alle sonstigen häuslichen Verrichtungen zu erlernen haben. 2. Die Geeigneteren und Geschickteren derselben durch Beibringung der erforderlichen Fertigkeiten in Kleider-, Weissnähen und Maschinenstickerei erwerbsfähig zu machen, § 3. Dieser Zweck wird verfolgt: a) indem die zu heranbildenden Dienstboten bezw. Köchinnen u. s. w. in bürgerlichen Häusern in den Vormittagsstunden behufs praktischer Erlernung des Kochens und aller einschlägigen Verrichtungen beschäftigt und in den Nachmittagsstunden in der Stiftungsanstalt durch geeignete Näherinnen im YVeissnähen, Flicken, Stopfen, Sticken etc., in den Abend schulen durch Volksschullehrerinnen resp. Lehrer im Lesen, Schreiben, Rechnen unterrichtet, ferner periodisch im Waschen, Rollen, Plätten durch tüchtige Wäscherinnen unterwiesen werden; b) indem die geeigneteren Mädchen im Kleider-, Weissnähon und Maschinensticken unterrichtet werden, so dass sie nach Erlernung dieser Fertigkeiten dieselben im Hause als Schneiderinnen, Näherinnen oder Maschinenstickerinnen ausüben können/ Es folgt noch eine Reihe weiterer Paragraphen, in denen die Bildung von Frauencomit^s, die Frage der Schulaufsicht, der Aufnahme u. s. w* geregelt wird. Möge diese neue Institution, deren Hauptzweck die Befähigung der Mädchen ans den ärmsten Schichten zu selbständigem Erwerbe ist, recht segensreich wirken. Graz. Der folgende charakteristische Fall trug sich kürzlich hier zu : In einer Classe einer hiesigen Mittelschule spielte ein Herrchen den Radanantisemilen und deutschnationalen Recken unter den Coli egen, trug fleissig seine blauen Blümchen und war hin und wieder auch ein wenig frech gegen jüdische Mitschüler. Einmal war er aber an den Unrechten gekommen. Auf einen verletzenden Anruf hallte das dröhnende Echo einer kräftigen Ohrfeige zurück. Dieser geräuschvolle Wiederhall führte zu einer gerichtlichen Amtshandlung. Nach Verlesung der Anklage und Einvernahme des Geklagten, trat als Zeuge der Kläger auf. Der Richter nalun ihm das Nationale ab : Name, Stand, Geburtsort. Religion. Die letzte Frage schien auf den guten Jungen ganz eigenthümlich zu wirken. Blutroth im Gesicht, wusste er sich vor Verlegenheit und angstvoller Scham nicht zu rathen, überhörte die Frage und lispelte, erst als der Richter ihn noch einmal gefragt: „Israeli U. „Wie?“ rief der Richter, „bitte noch einmal.“ Und Erstaunen und Empörung malten sich gleicherweise auf den Zügen des Richters und der Zuhörer. — Ein ähnlicher Vorfall spielte sich hier vor einigen Jahren ab. Ein Schüler würgte seinen jüdischen Coli egen so lange, bis er seinem Verlangen, „Hoch Lueger“ zu schreien, entsprach. Wie man sieht, Wiener Sitten in den Alpen. Auch da bildete die gerichtliche Klage den Effect und auch hier stellte sich der Angeklagte als die Frucht einer unverschämt und charakterlos betriebenen Assimilation dar. —Weil wir eben von Schulen sprechen, möge erwähnt sein, dass die medicinische Facultät in Graz seit neuester Zeit eine nette Betliätigung der Staatsgesetze sich zurecht legt. Consequent führt sie bei ihren Stellenausschreibungen unter den Bedingungen den Taufschein an. — Zum Schlüsse noch ein charakteristisches Assimilationsstückchen : Bei einer letzthin hier abgehaltenen Versammlung, die der Wahl von Gehilfenvertrauensmännern in den Gremialausschuss galt, kam es zu heftigen Zusammenstössen zwischen deutschnationalen und jüdischen Commis, deren es hier an 200 gibt. Die Gemüther waren erhitzt und gar bald entwickelte sich aus dem Wortstreite ein überaus heftiges Geplänkel. Aber, wenn auch mit Gläsern beworfen, mit den Fäusten bedroht, wich die jüdische Opposition doch nicht von ihrem Platze und hielt, wie eine Phalanx geschlossen, Stand. Da erscholl plötzlich der Ruf: „Hinaus mit den Juden“, der von den Antisemiten aulgenommen, brausend im Saale wiederhallte. Dass dies auf die Juden ebensowenig wie die Thiitlichkeiten entmuthigeiul einwirkte, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Nur das eine that ihnen in der Seele weh, dass der Mann, der den erwähnten Ruf zuerst ausgestossen, ein Jude ist, der sich nicht entblödete, bloss um den Preis des Nichterkanntwerdens, gemeinsame Sache mit den Antisemiten zu machen .... K. Lemberg. Eine Illustration für die Art, wie in Galizien die Steuern vertheilt werden, dürfte folgende statistische Angabe liefern. Einer ministeriellen Verordnung zufolge sollen alle Steuerbemessungsbehörden an das zuständige Handelsgericht periodische Ausweise derjenigen Steuerträger bringen, welche zur Protokollierung ihrer Handelsfirmen verpflichtet sind. Ich hatte jüngstens Gelegenheit, probehalber den Ausweis einer galizischen Landeshauptmannschaft an das hiesige Handelsgericht näher zu untersuchen und fand, dass Juden mit dem der Proiokollierungspflicht unterliegenden Steuercensus bemessen werden. Ein grosser Tlieil der jüdischen Besteuerten reemüerte gegen das allzugrosse Steuerausmass, aber fast alle ohne Erfolg. Es verdient noch hinzu gefügt zu werden, dass diesen Bezirk circa 20'7o Juden bewohnen. Triest. Der Fremde, der Triest zur Herbstzeit einen Besuch abstattet, kann sich vor Erstaunen kaum fassen. An allen Ecken und Enden der Stadt begegnen ihm jene bekannten kruininnasigen, kaftanuinhüüten Gestalten, die sonst nur in den Ghetti Lembergs und Warschaus zu sehen sind. Und dabei discutieren sie auch noch miteinander in einem mit einer Unmasse von slawischen Worten vermengten jüdischen Jargon. Zu welchem Zwecke diese Leute wohl nur her gekommen sein mögen? — Der Fremde wendet sich mit dieser Frage an seinen Cicerone und erhält von ihm die Auskunft: „Jetzt ist die Ethrogim-Saison“, und da kommen einerseits eine Unmasse von griechischen und italienischen Ethrogim-Züchter nach Triest, um hier ihre Waren feilzubieten, andererseits strömen — besonders aus den östlichen Ländern — jüdische Händler in überaus grosser Anzahl nach Triest, um hier Ethrogini einzukaufen und sie sodann rasch nachhause zu befördern, damit sie dort rechtzeitig (d. h. noch vor dem Laubhüttenfeste) eim treffen sollen, Triest ist nämlich seiner günstigen Lage

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