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Die Welt · 1899-07-07 · 27 (7.7.1899) · p. 8

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Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
27 (7.7.1899)
Article
Ein Leitfaden durch die Irrgänge des Dreyfushandels
Date
1899-07-07
Page
8 (sequence 2)
Language
German
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Seite S „Die .^ "WKf4. Nr. 27 Befreiend in dem Sinne, 'dass es seine Unschuld zu bezeugen imstande wäre, konnte und sollte es nicht wirken, es konnte Esterhazy nur willfährigen Richtern gegenüber vor der Verurtheilung dadurch schützen, dass Esterhazy drohte, durch Veröffentlichung dieses Schriftstückes vor aller Welt zu bekunden, wie es dazu gedient hatte, im Jahre 1894 Dreyfus ungesetzlich verurtheilen zu lassen. Zu dem Zwecke erfand man die „verschleierte Dame“, die Esterhazy angeblich die Photographie dieses Schriftstückes übergab, obwohl wahrscheinlich Esterhazys Angabe richtig ist, dass er das Schriftstück zwar kannte, aber nie im Besitze hatte. Lücken und weitere Fälschungen in den Acten. Die Annahme, dass das, was Cavaignac am 7. Juli 1898 veröffentlichte, der kräftigste Extract war, der aus den angeblichen Schuldbeweisen des geheimen Dossiers zu ziehen ist, wird zur Gewissheit, wenn man hört, was Roget, Cuignet und die anderen Zeugen ausserdem daraus noch beizubringen wissen; nichts von alledem enthält auch nur den geringsten Beweis der Schuld Dreyfus’. Das ist umso bemerkenswerter, als dieses Schriftbünaei, wie gesagt, 393 Stücke enthält, darunter nicht weniger als 81 Stücke des Briefwechsels zwischen den beiden Militärattaches SchVartzkoppen und Panizzardi (Nr. 236 bis 317). Es scheint also, wenn man sie allesammt oder zum grössten Th eile als echt annähme, dass man den gesammten Briefwechsel dieser beiden militärischen Vertreter Deutschlands und Italiens abgefangen hat; aber unter allen diesen Briefen hat man keinen einzigen gefunden, der einen schlagenden Beweis der Schuld Dreiyfus, enthielte. Es lohnt sich daher nicht, im einzelnen auf "die Schriftstücke ein zugehen. Dagegen sind noch zu erwähnen die Lücken an wichtigem Beweismaterial, die die Acten auf weisen, und die Fälschungen, welche ausser den schon erwähnten, die Cuignet in eine besondere Rubrik des geheimen Schriftbündels eingereiht hat, darin enthalten sind. Diese Lücken wie diese Fälschungen sind bezeichnend für das in allen Abstufungen der Angelegenheit zu erkennende Bestreben, Dreyfus selbst mit unrechtmässigen Mitteln zu belasten, und sie sind ferner unerlässlich für das Verständnis des weiteren Verlaufes, den der Dreyfushandel vermuthlich noch nehmen wird. Die Lücken, die auszufüllen dringend geboten ist, wenn volle Klarheit geschaffen werden soll, sind folgende. Nicht zu finden in den Acten sind: der Commentar du Patys zu den geheimen Beweisstücken, die den Richtern des Kriegsgerichtes von 1894 vorgelegt wurden (den Commentar soll Oberst Sandherr vernichtet haben, nachdem er eine Abschrift dem Kriegsminister Mercier übergeben hatte; es heisst, der Cassationshof habe diese Abschrift vom Kriegsminister Frey ein et in diesen Tagen eingefordert, er habe aber den Bescheid erhalten, dass General Mercier sie längst vernichtet habe); der Bericht der Polizeipräfectur über Dreyfus für das Kriegsgericht von 1894, der angeblich ' die Spur auf eine andere Person als Dreyfus lenkte, und die Aussagen . des damaligen Polizeipräfecten Lepine über die Verhandlungen des Kriegsgerichtes, denen er beiwohnte; das Schreiben vom October 1897, in dem Lebrun-Renaud dem General Gonse die Geständnisse Dreyfus’ nach seinem vernichteten Notizhuchblatte aufgezeichnet hat, das einzige schriftliche Zeugnis von der Hand Lebrun-Renauds (nach einer Mittheilung Frey ein ets vom 4. Mai d. J. liegt es dem Cassationshofe vor); ein angeblich zur Entlastung Dreyfus’ sehr wichtiges Schriftstück, von dem das Mitglied des Colonialrathes Gachet behauptet, es habe sich unter den in einer feuerfesten Kiste ein geschlossenen Schriftstücken befunden, die man von Paris zugleich mit Dreyfus nach Guyana gesandt, und das die Verwaltung von Guyana später auf telegraphischen Befehl der Regierung unter besonderen Vorsichtsmassregeln an diese zurückgeschickt habe (man vermuthet, dass dieses Schriftstück eine Abschrift des Commentars du Patys nebst spätem Zu Satzbemerkungen ist); der Zettel mit einer Abschrift des Bordereaus, der angeblich in einer Weste Dreyfus’ bei dessen Ankunft in Guyana gefunden wurde: ein Bericht über das geheime Schriftbündel, den General Gonse und General Billots Schwiegersohn, der Staatsanwalt Wattine, abfassten, bevor Hauptmann Cuignet beauftragt wurde, die Geheimacten zu ordnen; das Verhör, das der Untersuchungsrichter Flory mit dem der Spionage beschuldigten Decrion angestellt hat, der ebenso wie Gu6näe beschuldigt wird, als Agent Henrys auf dessen Anweisung mehrere Fälschungen angefertigt zu haben (der Bericht über dieses Verhör liegt dem Cassationshofe vor, ist aber nicht gedruckt worden), und endlich die einander widersprechenden Uebertragungen der chiffrierten Depesche Panizzardis vom 1. November 1894. Unter den in den Acten enthaltenen Fälschungen hat die Auslegung der soeben erwähnten Depesche Panizzardis schon deshalb am meisten Aufsehen erregt, weil sie einen bemerkenswert scharfen Gegensatz zwischen dem Auswärtigen Amte und dem Kriegsministerium offenbart. Ara 2. November 1894 (nicht am 1. November, wie Cuignet aussagt), nachdem am 1. November die Verhaftung Dreyfus’ durch die Zeitungen bekannt geworden* war, sandte Panizzardi ein Telegramm an seine Vorgesetzten in Rom, zu dem er sich einer bis dahin von ihm noch nicht benutzten Chiffre bediente. Dieses Telegramm ist als Nr. 44 in das geheime Schriftbündel eingereiht und hat unter dieser Nummer folgenden Wortlaut: „Der Hauptmann Dreyfus ist verhaftet. Der Kriegsminister hat den Beweis für seine Beziehungen mit Deutschland. Alle meine Vorsichtsmassregeln sind getroffen.“ Zu diesem Wortlaute bemerkte der Legationsrath Paläologue im Aufträge des Ministers des Auswärtigen am 29. März d. J. vor der C riminalkammer F„Das Stück Nr. 44 ist nicht nur irrig, es ist gefälscht,“ und er brachte den Beweis dafür. Paläologue wies nach, dass, nachdem das Telegramm im Auswärtigen Amte zuerst eine zweifelhafte Auslegung erfahren, man der Chiffre Panizzardis durch ein untrügliches Verfahren auf die Spur gekommen war und dass er selbst am 1. November 1894 dem Obersten Sandherr die folgende Uebertragung als zweifellos richtig unterbreitet hat: „Wenn der Hauptmann Dreyfus keine Beziehungen zu uns gehabt hat, so wäre es angemessen, den Botschafter zu beauftragen, ein amtliches Dementi zu veröffentlichen, um die Auslegungen der Presse zu vermeiden.“ Die Urheberschaft dieser Fälschung lässt sich bis auf Henry und du Paty zurückverfolgen. Ende April oder anfangs Mai 1898 kam Henry zu Paläologue und bat ihn im Aufträge des Generalstabes um ein.; Abschrift der Depesche Panizzardis, weil die dem Nachrichtenbureau seinerzeit übergebene nicht mehr zu finden sei. Da Paleologue ohne Weisung der Minister die Abschrift nicht geben wollte, so diktierte er Henry nochmals obigen Wortlaut. Henry lieferte dieses Dictat nicht an Gonse ab, sondern behauptete, das Ministerium des Auswärtigen habe die Abschrift nicht geben wollen, und da es angeblich auch nicht gelang, von der Telegraphenverwaltung eine Abschrift zu erhalten, so liess sich Gonse von du Päty aus dem Gedächtnisse den Text der Depesche dictieren und gab dieses Dictat 1898 zu den Acten. So entstand nach der Aussage Gonses das gefälschte Stück Nr. 44. Gefälscht ist ferner offenbar ein Brief des Oberstlieutenants Cordier, des Stellvertreters Sandherrs in der Leitung des Nachrichtenbureaus, worin dieser Matbleu Dreyfus seine Dienste anbietet; gefälscht sind zweifellos die vielgenannten Briefe des deutschen Kaisers an den Hauptmann Dreyfus, falls sie vorhanden sind oder vorhanden waren — von den Zeugen, die sie kennen könnten, will keiner vor dem Cassationshofe etwas davon wissen — und die früher ebenfalls oft erwähnte Photographie, die Picquart während einer Zusammenkunft mit Schwarzkoppen in Karlsruhe darstellen soll. Tribüne. Löbliche Redaction! Um es jedermann, selbst dem ärmsten Juden, zu ermöglichen, an den hohen jüdischen Feiertagen seinen religiösen Bedürfnissen in würdiger Form zu entsprechen, schlägt der gefertigte Verein allen zionistischen Ortsgruppen vor, Betlocale an den genannten Tagen zu eröffnen und den Eintritt gegen einen minimalen Betrag, beziehungsweise gänzlich unentgeltlich zu gewähren. Zugleich erlaubt sich der gefertigte Verein bekanntzugeben, dass sich sein Betlocal in Wien, VI, Schmalzhofgasse 10 (Löbl’s Terassensaal) befinden wird. Die Hälfte der Sitze wird unentgeltlich vergeben, der Rest zu 3, 2 und 1 fl. Anmeldungen sind bis 15. August an Herrn Hermann Sonnenschein zu richten und werden in erster Linie Mitglieder, sowie durch Mitglieder empfohlene Personen berücksichtigt. Einzelverein „Mariahilf-Neubau“ des Zion, jur. Max Bernhardt. Dr. F. W e i s 1. Weltchronik. Die Juden in Thessalien werden seit einiger Zeit etwas weniger unmenschlich behandelt als früher. Die amtlichen C likanen und sonstigen Unzukömmlichkeiten, denen sie

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