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Die Welt · 1899-06-30 · 26 (30.6.1899) · p. 10

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Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
26 (30.6.1899)
Article
Der vorchristliche jüdische Gnosticismus
Date
1899-06-30
Page
10 (sequence 2)
Language
German
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Seite 10 „Die H Welt“ Nr. 26 Abraham enlgegeiigieug. — — — ----- — Auls erste wird er verdolmetscht ein König der Gerechtigkeit, darnach ist er auch ein König zu Salem, d. i. ein König des Friedens. Ohne Vater, ohne Mutter, ohne Geschlecht und hat weder Anfang der Tage, noch Ende des Lebens.“ Aus dem Vergleiche dieser Stellen geht nicht nur die Existenz der Melchisedekianer in vorchristlicher Zeit, sondern auch die alexaudrinische Autorschaft des Hebräcrbriefes hervor. Die Wichtigkeit der Friedländersclien Entdeckung eines jüdischen vorchristlichen Gnosticismus, die nun gesichert zu sein scheint, verschwindet gegenüber der Tragweite der Gesichtspunkte, die er uns zur Erklärung des Christentlniiiis selbst bietet. Auch in der Behandlung der talniudischen Quellen gelil Friedländer seine eigenen Wege. Mit feinem historischen Blick versteht er es, so manche dunkle Stelle zu erhellen und sie für die Zeitgeschichte zu verwerten, wenn auch vieles hier der Ergänzung bedarf. Im Grossen und Ganzen scheint der Friedländer sehe Gedanke, den Ursprung des Cbrislenthuins in Alexandrien zu suchen, ein bleibender zu sein, der nicht nur geeignet Lt, eine rationelle Erklärung des Christenthums anzubahnen, sondern auch die eigenthümliche Wendung der griechischen Speculation begreiflich zu machen. Ein Leitfaden durch die irrgänge des Dreyfushandeis. in.*) Die Schuldbeweise gegen Dreyfus. Die vom Generalstab beigebrachten Beweise der Schuld Dreyfus’ scheiden sich sachgemäss in 1. die dem Kriegsgerichte von 1894 unterbreiteten Beweise, und zwar a) die in der Verhandlung im Beisein des Angeklagten vorgebrachten (Bordereau, Zeugenaussagen) und b) die vier den Richtern ohne Wissen des Angeklagten und seines Vertheidigörs vorgelegten Stücke des geheimen Dossiers; 2. die nachträglich auf Dreyfus angewandten oder nachträglich gesammelten Stücke des geheimen Dossiers. Prüfen wir diese Schuldbeweise der Reihe nach an der Hand des durch die Veröffentlichungen des „Figaro“ gebrachten Materials. 1. Die dem Kriegsgericht vorgelegten Beweise. a) Nachdem die einander widersprechenden Urtheiie der zu den Processen Dreyfus und Esterhazy zugezogenen Sachverständigen heute geklärt sind, darf man, ohne einen Irrthum befürchten zu müssen, behaupten, dass die Schrift des Bordereaus diejenige Esterhazys, nicht die Dreyfus’ j st-— Wenn es vielleicht hei grosser Oberflächlichkeit möglich war, zwischen der Schrift Dreyfus’ und der des Bordereaus eine Aehnlichkeit -zu finden, solange Esterhazys Schrift noch nicht zur Vergleichung vorlag, so war dies mit ehrlichem Glauben nicht mehr möglich, als durch die Veröffentlichung des Bordereaus in den Zeitungen die Aufmerksamkeit auf die Schrift Esterhazys gelenkt worden war. Einer jener merkwürdigen Schriftgelehrten, die im Bordereau die Schrift Dreyfus’ erkannt hatten — es ist Charavay, hat nachträglich doch das Eingeständnis gemacht, dass er sich geirrt hat, und erkennt jetzt im Bordereau die Schriftzüge Esterhazys. Wer jetzt noch ein anderes behauptet, vor dem mag sich jeder hüten; denn hier bleibt nur das sonst so oft falsch angewandte Dilemma übrig: ein Thor oder ein Schurke. Hat aber Dreyfus das Bordereau nicht geschrieben, so war seine Verurthoilung. soweit sie sich auf dieses Beweisstück stützte, falsch. Die Ueb ersetz ung des Bordereaus lautet: Da ich keine Benachrichtigung erhalten habe, die mir inittheilt, ob Sie mich zu sehen wünschen, sende ich Ihnen inzwischen einige interessante Auskünfte :!. Eine Note über die hydraulische Bremse des (Geschützes) 120 und die Art, wie dieses Stück sich bewährt hat. ± Eine Note über den Truppenaufmarsch (in dem neuen Plan werden einige Aenderungen angebracht). o. Eine Note über eine Aenderung in den Formationen der Artillerie. i. Eine Note über Madagaskar. Den Entwurf einer Schiessvorschrift für die Feldartillerie (14. März 1894). *) S. Nr. 20. Es ist äusserst schwierig, sich dieses letztere Schriftstück zu verschaffen, und ich kann es nur einige wenige Tage zur Verfügung haben. Der Kriegsminister hat davon eine bestimmte Zahl an die Corps gesandt, und diese Corps sind verantwortlich; jeder Officier, der ein Exemplar erhält, muss es nach den Manövern zurückgeben. Wenn Sie also daraus das, was Sie interessiert, entnehmen und es dann zu meiner Verfügung halten wollen, so werde ich es abholen, falls Sie nicht wünschen, dass ich es in extenso abschreiben lasse und Ihnen die Abschrift sende. Ich bin im Begriff, ins Manöver abzureisen. — — Was die in dem Bordereau aufgezählten Dinge angeht, so kann nicht nachgewiesen werden, dass Dreyfus sie an eine fremde Macht ausgeliefert hat, und der Ausländer wird kaum imstande sein, die von gleich gewichtigen französischen Sachkennern behauptete und bestrittene Möglichkeit, ob Dreyfus sie ausliefern konnte, in bejahendem oder verneinendem Sinne zu entscheiden. Aber wenn diese Möglichkeit auch zugegeben wird, so kann sie doch selbstverständlich nicht als Beweis der Schuld angeführt werden. Aus dem vielbesprochenen Schlusssätze des Bordereaus „je vais partir en man Oeuvres“ hat man wohl mit Recht geschlossen. dass das Schriftstück kurz vor den Herbstmanövern aufgesetzt worden sei, Dreyfus hat diese Manöver nicht mitgemacht, aber seine Ankläger sagen, er habe glauben müssen, dass er sie mitzumachen habe, denn erst am 28. August sei die Verfügung erschienen, dass die zum Generalstab com m amtierten Officiere in jenem Jahre (1894) den Manövern fernzubleiben hatten. Nun soll aber dem Cassationshofe, dem „Temps“ zufolge, eine von General Boisdeffre am 17. Mai 1894 Unterzeichnete Verfügung vorliegen, die die frühere Bestimmung, wonach die commamtierten Officiere an den Herbstmanövern tlieil- ■ zunehmen hatten, aufhebt und anordnet, dass sie fortan für drei Monate den Linientruppen zugetheilt werden, und zwar die des ersten Jahres von Juli bis O cf ob er, die des zweiten Jahres von October bis Jänner. Dreyfus, der im zweiten Jahre commandiert war, musste aber schon deshalb im August von dieser Verfügung vom Mai Kenntnis haben, weil er gesehen hatte, dass kraft dieser Verfügung seine Kameraden des ersten Jahrganges am 1 Juli zu den Truppenth eil eil ab gi engen. Bestätigt sich die Mittheilung des Temps. so sinkt der aus dem Schlusssatz des Bordereau s abgeleitete Beweis gegen Dreyfus in nichts zusammen. Zwei Mitglieder des Kriegsgerichtes (Hauptmann Freystaetter und Major Galtet) haben bekundet, dass die hauptsächlichste Zeugenaussage diejenige Henrys war. Das Zeugnis Henrys ist aber verdächtig, einmal, weil es sich, wie wir gesehen haben, suf die von dem unglaubwürdigen Agenten Guene übermittelte Behauptung eines ausländischen Lebemannes (de B.) stützt, und dann, weil Henry später einer in derselben Sache begangenen Fälschung überführt wurde. b. Dass den Richtern ohne Wissen des Angeklagten und seines Vertheidigers Schuldbeweise vorgelegt worden sind, ist heute bewiesen und wird nicht mehr bestritten. Soweit die Verurtheilung Dreyfus auf Grund dieser Beweist' erfolgte, war sie also ungesetzlich. Die vier den Richtern in dieser Weise vorgelegten Stücke sind folgende: 1. Ein anfangs 1894 eingelieferter, in Stücke gerissener und wieder zusammengeklebter Zettel mit einzelnen Stiebworten von der Hand Schwartzkoppens, die als Briefentwurf oder Merkzeichen dienen sollten. Es ist Nr. 2*1 des geheimen Dossiers; der Inhalt lautet nach der Angabe des vom Kriegsminister als Ordner der geheimen Acten stücke bestellten Hauptmannes Cuignet wie folgt: „Zweifel. Beweis. Patent. Gefährliche Lage für mich mit einem französischen Officier. Verhandlungen nicht selbst führen. Bringen, was er hat. Absolut. Bureau des renseignements. Keine Beziehungen zu Truppentlieilen. Wichtigkeit nur vom Ministerium. Schon irgendwo anders.“ Den Gedankengang dieser Merkworte deuteten die Ankläger Dreyfus* 1894 und deuten ihn heute noch durchaus willkürlich dahin, dass der französische Officier, von dem hier die Rede ist, Dreyfus sei. Der Commentar des die Untersuchung gegen Dreyfus führenden Officiers du Paty, der die geheimen Schriftstücke begleitete und der im Herbst 1896, als Picquart sich das Dossier ansah, noch vorhanden war, seitdem aber verschwunden ist, legte nach Picquarts Erinnerungen die wichtigste Stelle dieses Stückes also aus: „Er hat*keinen Nutzen davon, mit einem Truppen officier Beziehungen zu unterhalten. Er tritt in Beziehungen zu einem Generalstabsofficier und entnimmt ihn dem Ministerium.“ Mit demselben, vielleicht mit noch grösserem Recht kann man den Worten die'umgekehrte Deutung geben, dass für den Schreiber nur das von Nutzen ist, was aus dem Ministerium kommt, dass daher für ihn die Beziehungen zu einem Truppen officier. der sich ihm an geboten, wertlos seien. In diesem Sinne

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