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Die Welt · 1899-04-14 · 15 (14.4.1899) · p. 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
15 (14.4.1899)
Article
Die Landsknechte
Date
1899-04-14
Page
2 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 15 Seite 2 „Die H; Welt" umsonst gewesen. Aber zum ewigen Gedächtnisse wollen wir aufschreiben und festhalten, was man uns angethan hat, weil wir mit Ernst und Entschlossenheit an die Verwirklichung des Volksgedankens gehen. Was hätten wohl unsere Gegner gesagt, wenn wir den bestimmten Auftrag des zweiten Gongresses: die Jüdische Colonialbank zu begründen, nicht ausgeführt hätten? Als Prahler und Schwätzer, im günstigsten Falle als ungesunde Phantasten hätten sie uns hingestellt, was sie übrigens auch jetzt noch nebenbei zu rihiin nicht ermangeln. Doch die vorherrschende Note ist jetzt eine andere. Nicht mehr als Wahnsinnige, wie vordem, werden wir behandelt, sondern als raffinierte Speculanten, als Geschäftsleute der verdächtigsten Art, die unter vagen Vorspiegelungen den Leuten das Geld aus der Tasche locken. Die Unterstellungen sind ja infam genug, aber gerade ihr hass volles Uebermass macht sie zu Lächerlichkeiten. Von den zwanzig Männern, die als Aufsichtsräthe auf dem Prospecte stehen, sind überhaupt nur zwei Geschäftsleute. Die übrigen achtzehn haben nie in ihrem Leben mit Geschäften und Gründungen etwas zu tliun gehabt. Sie sind Advocaten und Aerzte, Schriftsteller und Professoren, Rabbiner, Künstler und Techniker. Sie gierigen aus der Wahl eines Gongresses hervor, der selbst auf den Wahlen der Zionisten aller Länder beruht. Sie haben die Aufsicht über die Bank als ein verantwortungsschweres Ehrenamt übernommen, aus dem ihnen keinerlei materieller Vortheil erwachsen kann. Ihr Amt währt nur von einem Gongresse bis zum andern; dann haben sie die sogenannten Gründershares, in welchen das Aulsichtsrecht verbrieft ist, ihren neugewählten Nachfolgern zu übergeben. Wann wurde ein Finanzinstitut mit solchen Garantien versehen? Und dennoch wird an diesen klaren und redlichen Bestimmungen hämisch gekrittelt, als sollte da irgendeine Goterie für immer in den Besitz oder wenigstens in die ausschliessliche Verfügung über die eisernen Geldschränke der Golonialbank eingesetzt werden. Die einfache Wahrheit ist, dass der Aufsichtsrath nur die Macht hat, eine den vom Gongress bestimmten Zwecken der Gesellschaft zuwiderlaufende Verwendung des Vermögens zu verhindern. Man muss wirklich an arge Finanzniederträchtigkeiten gewöhnt sein, wenn man da etwas anderes suchen und finden will. Dann geht die schmutzige Kritik an den Verwaltungsrath heran. Sieben Männer sind es, die aus dem vom Gongresse gewählten Bankcomite hervorgegangen sind. Vier davon sind Banquiers, also mit dem eigentlichen Bankgeschäfte wohlvertraut, drei sind Kaufleute und Fabrikanten. Alle haben für die Bankgründung Geldopfer gebracht, ohne sich den allergeringsten Vortheil auszubedingen. Freilich sind sie kein „Syndicat“, keines jener finanziellen Sündikate, in denen sich etliche professionelle Finanzkünstler zusammenfinden, Betheiligungen ausgehen und dann aus dem Busche hervorbrechen zu einem Raubzuge gegen die Börsen und das Publicum. Vor solchen Syndicaten haben gerade unsere heutigen Gegner, die Landsknechte, die sich uns entgegenstellen, einen heillosen Respect. Ist dieser „verlorene Häuf“ — so nannte man die voranlaufenden Landsknechte — schon bezahlt oder wird die Bezahlung nachher für die guten Dienste erfolgen? Mit dieser Frage werden wir uns zu gelegener Zeit beschäftigen. Der Kern der Frage ist natürlich nicht, ob die Söldlinge irgendwelche Ueberzeugung haben, sondern für wen sie ins Feld gezogen sind. Das ist der Feind. Unsere Bewegung war und ist noch eine ruhige, die niemandem schaden, wohl aber vielen nützen will. Es wäre hoch an der Zeit, das zu verstehen. Eine Volksbewegung, wenn sie die Stärke der uiiserigen erlangt hat, lässt sich vielleicht durch bessere Ideen bekämpfen, nicht aber durch Geld und unsaubere Landsknechte. Unsere Gegner sind auf einem schlechten Wege. Aufhalten werden sie uns nicht; sie können uns nur kränken, reizen und verbittern. Einige von uns strengen sich weit über ihre Kraft an. Und während sie sich an diesen Anstrengungen vielleicht innerlich verbluten, müssen -sie sich von Leuten insultieren lassen, denen das Judenthum immer mir die milchende Kuh war. Aber die Rechnung ist falsch. Auch wenn es gelänge, wozu jetzt noch keine Aussicht ist, einzelne zu entmuthigen und zu erschöpfen, so wäre damit die Sache nicht entkräftet. Der Zionismus wird weitergehen, bis ans Ziel, bis die jüdischen Schädlinge überwunden sind und das Judenthum wieder rein dasteht und frei! » Die Jüdische Colonialbank. Subscriptionsstellen : Centrale!. The Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited, L ondon E, C. Broad Street Avenue. * London und englische Provinzen. London and Provincial Bank (Limited), L o n d o n. 7 Bank Buildings, Lothbury. Südafrika. The Bank of Africa (Limited). * Oesterreich-Ungarn. J. & A. Brecher, Wien, IX., Liechtensteinstrasse 2. J üdisch-nationaler Bankverein, Kolomea. Deutschland. D. Wolffsohn, Köln a. Rh.-, Karoliugerring Ti, sowie diejenigen Creditinstitute, bei welchen in der Vorsubscription die 10"i(,ige Anzahlung geleistet wurde. Holland, Belgien und Frankreich. Lissa & Kann, Haag, Holland. Rumänien. Heinrich Rosenbaum, Jassy. Rottenberg & Co., Braila. In Russland haben nur nachstehende IS Finnen und deren Filialen das Recht, Gelder für die Jüdische Colonialhank. in Empfang zu nehmen : 1. Moskauer Internationale Handelsbank, Moskau. 2. Meyer Aronowsky, Wilna. Commerzbank, Warschau. 4. Wilnaer Privat-Handelsbank, Wilna. 5. H. Wawelberg, St. Petersburg. <>. A. Goldfeder, Warschau. 7. Idel & Sam. D. Lourie, Pinsk, S. Gebrüder G. & S. Lourie, Hornel. ü. Commerzbank in Minsk, Minsk. 10. Rigaer Commerzbank, Riga. 11. A. Horodischz, Brest-Lit. hi. Moskauer Kaufmannsbank, Moskau. k>. Dreier Commerzbank, Drei. 1L Pinsker Gesellschaft gegenseitigen Creelits, Pinsk. 15. L. S. Poliakoff, Moskau. 1b. Wolga-Kamma Handelsbank, St. Petersburg. 17. Landau & Co., Lodz. 18. Warschauer Discontobank, Warschau. Den Vorsubscribenten diene zur Kenntnis, dass sie die .Ergänzung ihrer Anzahlung von zehn auf zwanzig Percent auch bei derjenigen Bankstelle vornehmen können, wo sie die ersten zehn Percent deponiert

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