Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 1 (1897)
- Issue
- 31 (31.12.1897)
- Article
- Krakau / S. R.
- Date
- 1897-12-31
- Page
- 12 (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. »1. Seile 12. KvakiML (Orig.-Corr.) Unsere Gemeinde steht jetzt vor einem großen, aber für die Zukunft sehr bedeutsamen inneren Kampfe. Endlich sind die Gemeindestatuten von der Statthalterei herabgelangt, und die in den nächsten 14 Tagen stattfindenden Cultuswahlen sollen darüber entscheiden, ob die bisherige Coterie am Ruder bleiben, oder ob eine wahre Vertretung der Bevölkerung die Gemeindeinteressen leiten soll. Allein schon die neuen Statuten bilden einen Sieg des allgemeinen Volkswillens. An Stelle eines engbemeffenen Wählerkreises werden jetzt die weitesten Schichten der Bevölkerung zur Theilnahme an den Wahlen herangezogen. Nach § 38 sind nicht blos die Cultussteuerzahler, sondern alle diejenigen, die eine Minimalsteuer von 5 Gulden an dm Staat zahlen, sowie Doctoren aller Facultäten, Ingenieure, Staats-, Landes- und Gemeindebeamte, auch wenn sie selbst gar keine directc Steuer zahlen, wahlberechtigt — welch' ein gewaltiger Unterschied gegen die Wiener „Großgemeinde", wo die Geldsackmänner das Gemeindcmahlrccht von einer mindestens 10 Gulden hohen Cultussteuer abhängig gemacht haben. Aber dass es in Krakau anders und besser ist, dass hier der Wille der Bevölkerung in einer mehr wahren und demokratischen Form zum Ausdrucke gelangen wird, das ist in erster Linie ein Verdienst der Gemeindemitglieder selbst, die im Kampfe gegen die Präsidial- Coterie durch zahlreiche Proteste und Eingaben bei der Statthalterei die gegenwärtige Statutenform herbeigeführt haben. Im Kampfe um die Mandate fehlt leider noch immer ein gesundes jüdisches Communalprogramm. Aber es besteht ein Schlagwort und das ist die Beseitigung der Coterie, die bisher an der Spitze des Vorstandes gestanden ist, die für die religiösen und geistigen Bedürfnisse der hiesigen Judenschaft absolut nichts geleistet hat, als dass sie, „um eine Beunruhigung der Gemüther zu verhüten", seit acht Jahren gar keine Neuwahlen ausschrieb. Ist erst diese Coterie, für die der Cultusvorstand nur eine Leiter zu politischen Zwecken war, beseitigt, dann wird man einmal anfangen, die Interessen der jüdischen Gemeinde als Selbstzweck zu betrachten und den dringenden Reformen auf dem Gebiete des Religionsunterrichtes, des Armenwesens sowie überhaupt allen Bedürfnissen einer so alten jüdischen Gemeinde volle Aufmerksamkeit zu schenken. Der Kampf wird ein schwerer sein, und auch die Zionisten werden sich an ihm betheiligen. 8. R. „Ein trostloses Destrit." Mit diesen Worten schloss der Generalreferent für den Budgetvoranschlag der Wiener Cultusgemeinde, Herr Dr. Stern, seinen Bericht. Nach den vielen Erwartungen, die von allen Seiten auf die durch die Erhöhung der Cultussteuern bewirkte Mehreinnahme von über 150.000 Gulden gesetzt wurden, stand zu erwarten, dass das schleichende Deficit der Wiener Cultusgemeinde endlich beseitigt, der Gememdehaushalt ins Gleichgewicht und die Schuldenlast von fast 700.000 Gulden nicht noch durch neue Passiven erhöht werden würde. Es kam anders. Das Deficit für das Jahr 1898 beträgt 38.754 Gulden. Es ist wahr, die geistigen und culturellen Bedürfnisse der Gemeindemitglieder, die Anforderungen in Bezug auf Wohlthätigkeit werden immer größer, der Verwaltungs-Apparat muss sich mit der Zunahme der Agenden erweitern, die steigende Bevölkerungsziffer erheischt eine Ausdehnung aller Bildungs- und Religions- Anstalten. Aber Hand in Hand damit geht auch die Erhöhung der Einnahmsposten. Welcher Unterschied zwischen dem Budget vom Jahre 1890, dem vom Jahre 1693, da die Vorortegememden der Hauptgemeinde incorporiert wurden und dem vom Jahre 1898. 1690 1693 1898 Einnahmen . . . 365.809-97 496.031*19 765.913 — Ausgaben.... 354.137'46 493.197'70 804.667-— Allein wir brauchen auch nur die Haupteinnahmspost der Cultusgemeinde, die Cultussteuer-Ergebnisse, herauszugreifen, um den vortheilhaften Umschwung zu Gunsten eines geregelten Gemeindehaushaltes, im Verhältnisse zu den früheren Jahren, nachzuweisen. Die Einnahmen aus den Cultussteuern betragen: 1890 . 164.683 75 fl. 1893 . 181.696*— „ 1896 . 190.813*— „ 1898 (Voranschlag). 350.000*— „ Und trotzdem ein Deficit! Nach den leitenden Gedanken des Budgets würden wir vergeblich fragen. Wir finden sie weder in dem Heuer zum ersten Mal gedruckten — auch ein Fortschritt! — Voranschlag, noch in der Debatte des Cultusvorstandes, der mit dem Budget in drei Stunden fertig wurde. Die Bitte, um eine Aufklärung an den Referenten, hie und da ein Feilschen um die Höhe der Post, das war die Debatte; von keiner Seite ein Wort über die Principien einer jüdischen Communalpolitik oder auch nur ein Bild der großen Aufgaben der Gemeinde, deren Erfüllung man durch das vorliegende Budget nähergerückt zu sein glaubt. Nur einmal, als Herr Dr. Spitzer, bei der Post „Reserve für Subventionen an Bereinsbethäuser in den Bezirken", statt 3000 Gulden 5000 Gulden beantragte und daran die Bemerkung knüpfte, dass doch der Jugendunterricht und Gottesdienst zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeinde gehören, erreichte die Discussion ein etwas höheres Niveau. Aber dieser Antrag wurde in einer Stadt, wo zu den hohen Feiertagen, aus Mangel an würdigen Gotteshäusern, in den verrufensten Gast- und Kaffeehäusern gebetet wird, mit 17 gegen 4 Stimmen verworfen. Niemandem fiel es ein, zu beantragen, dass der jämmerliche Jahresbeitrag von 750 Gulden für die Erweiterung der Gemeinde-Bibliothek erhöht werde — thut ja die Gemeinde sonst nichts für die Förderung jüdischer Wissenschaft, und bekommt doch die Studienbibliothek des Rabbiner-Seminars vom Curatorium 1000 Gulden jährlich; man sucht auch vergeblich nach einer Erklärung, warum die „Reserve für Bereinssprach- und Bibelschnlen", die Heuer 3000 Gulden betrug, für das Jahr 1898 auf 1000 Gulden herabgesetzt wurde. Bei allen diesen Mängeln sind neben der Erfüllung des Ueberkommenen nur einige wichtige Neuerungen geschaffen worden. Die Les eü b ung ssch u le hat den Zweck, lediglich als Nachholungscurs für diejenigen, die des hebräischen Lesens noch nicht vollkommen mächtig sind, zu dienen. Hiefür ist der Betrag von 2000 Gulden bestimmt. Ein neuer Gemeindefunctionär wird die Aufgabe haben, bei den Sterbenden rn den Krankenhäusern die rituellen Functionen auszuüben (500 Gulden); beim jüdischen Spital soll im nächsten Jahre eine Pflegerinnenschule errichtet werden (1000 Gulden); auch soll die rituelle Fleischfrage endlich geregelt werden (1000 Gulden). Für statistische (?) Zwecke ist als „Reserve" ein Betrag von 300 Gulden eingestellt worden. Die „Reserven" sind übrigens beim Cultusvorstande sehr beliebt, nur unterlässt er es manchmal, aus Discretion, ihre nähere Bestimmung anzugeben. Er sagt lieber: Reserve für verschiedene Zwecke (Cap. XIII) 500 Gulden. Reserve für unvorhergesehene Ausgaben (Capitel XVII) 200 Gulden. Reserve für verschiedene Zwecke (Cap. XXIX) 6000 Gulden. Das sind Posten, deren Zweckmäßigkeit erst zu beweisen wäre, die aber das Ausgaben-Budget stark belasten. Hauptsächlich fällt hier jedoch die außerordentliche Ausgabe von 24.000 Gulden ins Gewicht, die zur Renovierung des Leopoldstädter Tempels angewiesen werden. Das Deficit aber bleibt. Und nur um es nicht anschwellen zu lassen, wurde in diesem Budget von der bisherigen Gepflogenheit, neue Friedhofs-Grundstücke anzukaufen, Umgang genommen. Wir verdanken dem Referenten die Nachricht, dass er mit den diesbezüglichen Anträgen im Vertreter-Collegium, dem die Zusammenstellung des Budgets oblag, durchgefallen ist. Wie soll dieses Deficit wettgemacht, wie soll es für die Zukunft ausgeschlossen und wie sollen der Gemeindecasse neue Einkommensquellen eröffnet werden? Zweifellos lediglich durch die erhöhten Einnahmen aus den Cultussteuern. Das bedeutet aber nicht gerade eine unbillige Erhöhung der Cultussteuern; es bedeutet vielmehr eine Heranziehung von breiteren Schichten der jüdischen Bevölkerung zur Zahlung der Cultussteuer durch Herabsetzung der Minimalsteuer von zehn auf fünf Gulden. Man komme uns nicht mit dem Eiuwande, dass dadurch der kleine Mann belastet wird. Wie viele werden heute zur Zehnguldensteuer herangezogen, die eigentlich nicht mehr als fünf Gulden zahlen können und wie viele würden gerne die fünf Gulden Cultussteuer zahlen, um das Gemeindewahlrecht zu erlangen und vollwertige Gemeindemitglieder zu werden! Die Berliner Judengemeinde, die der Wiener nach vielen Richtungen als Muster voranleuchten kann, ist fürwahr socialpolitisch nicht rückständig, wenn sie eine Cultussteuer bis zum Minimum von selbst sechs Mark (3 fl. 50 kr.) einhebt. Also eine Furcht vor den Sechs-Mark-Männern besteht dort nicht. Und die unausbleibliche Nothwendigkeit, das Wiener Gemeindestatut analog zu Berlin nach der Richtung zu ändern, dass die Cultussteuer nicht mehr in einer absoluten Höhe, sondern als ein percentueller Zuschlag zur staatlichen Einkommensteuer eingehoben werde, würde ja die beste Gelegenheit zu einer Aenderung in der früher angedeuteten Richtung darbieten. Aber der Cultusvorstand wird diese Aenderung nicht vornehmen, denn er würde den Ast absägen, auf dem er sitzt.