Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1897-12-31 · 31 (31.12.1897) · p. 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
1 (1897)
Issue
31 (31.12.1897)
Article
Die Affaire Dreyfus
Date
1897-12-31
Page
9 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3315709-3315710-3315741-3383375--03467-3383498
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 31. pk® wdc Geitc 9. so hätte der Untersuchungsrichter hiezu seine Erlaubnis geben müssen, da Eßterhazy sein Ehrenwort gegeben chat, Paris nicht zu verlassen. In Brüssel hat eine von mehreren tausend Personen besuchte Volksversammlung, darunter zahlreiche Deputierte und Senatoren, dem Senator Scheurer-Kestner und Zola für ihr menschliches Eintreten im Interesse der gerechten Sache Dreyfus den Dank ausgesprochen. Bismarck über Heine. In einem Wiener Berichte des „Daily Chronicle", heißt es, Kaiserin Elisabeth habe den Fürsten Bismarck gefragt, ob ein Heinedenkmal 'in Deutschland errichtet werden solle oder nicht. Bismarck erwiderte, er sehe in Heines politischen Schriften keinen Grund, ihm die Ehrung zu verweigern. Berliner Gemeindewesen. Eine Auftheilung der jüdischen Gemeinde Berlin nach dem Parochialsystem befürwortete in einerjüngst abgehaltenen Versammlung der Centralverein für die jüdischen Gemeindeinteressen. Nach den Vorschlägen des Referenten, Rechtsanwalts Holz, soll die über 100,000 Seelen zählende jüdische Hauptgemeinde in etwa 20 Theilgemeinden zerlegt werden. Diese Theilgemeinden müßten, während die geschäftliche Verwaltung sowie eine Reihe gemeinsamer Angelegenheiten der Hauptgemeinde verbleiben, selbst ihre Synagogen bauen bezw. erhalten, ihre Rabbiner besolden u. s. w., wofür sie dann das Recht hätten, den Cultus, ihren Bedürfnissen entsprechend, mehr orthodox oder liberal einzurichten. Durch eine solche Parochial-Eintheilung wäre erst die Möglichkeit einer wirklichen Seelsorge auch innerhalb des Judenthums gegeben und die Gelegenheit geboten, dem Aergernis erregenden Wander-Predigen der Rabbiner ein Ende zu machen. Die Zugehörigkeit zu den einzelnen Theilgemeinden soll zwar wesentlich nach der geographischen Lage der Wohnung bestimmt werden, indes bliebe es den einzelnen Gemeinde-Mitgliedern unbenommen, falls die in der Gemeinde vorherrschende Richtung ihren Anschauungen nicht entspräche, sich einer Nachbargemeinde anzuschließen. Von Seiten der Behörde wäre gegen eine solche Neuorganisation der Berliner jüdischen Gemeinde nichts einzuwenden, da dieselbe nur als Statutenänderung angesehen wird, und somit nach der geltenden Gemeinde-Verfassung gestattet ist. Ueber die Gemeindeverfaffung selbst glengen die Meinungen auseinander; während der Referent für unveränderte Beibehaltung der aus dem Jahre 1847 stammenden Gemeinde-Verfassung eintrat, sprachen sich die meisten Redner für eine wesentliche Erhöhung der Machtbefugnisse der Rabbiner, namentlich für deren unbeschränktes Bestimmungsrecht in Cultusangelegenheiten aus. Ueber das Judenthum im Richterstand und den getauften Juden Friedberg bringt die „Berliner Zeitung" folgende Notiz; Der Landesgerichtsrath Munk vom hiesigen Landesgericht I ist an Stelle des verstorbenen Directors Bielefeld zum Landesgerichtsdirektor beim Landesgericht I Hierselbst ernannt worden. Bemerkenswert ist diese Ernennung insofern, als Herr Munk unseres Wissens der erste Jude ist, der in Preußen zum Landesgerichtsdirector also zum Vorsitzenden eines Gerichtscollegiums ernannt wird. Unter den Oberlandesgerichtsräthen, die den Landesgerichtsdirectoren im Range gleichstehen, giebt es zwar drei oder vier jüdischen Glaubens. Sie stammen aber aus der Zeit des Schelling'schen Ministeriums. Unter dem getauften Juden Friedberg kam die Beförderung eines jüdischen Richters überhaupt nicht vor. Judenreine Arbeitervereine. Ueber die „christliche" Gewerkschaftsbewegung wird berichtet: Die erste namhafte Vereinigung dieser Art, der „Gewerkverein christlicher Bergarbeiter" zu Essen zählt nahezu 20,000 Mitglieder. Im Anschluss an diesen Verein hat sich jüngst auch der Siegener Verband von Berg- und Hüttenarbeitern mit 1800 Mitgliedern gebildet, Der christlich-sociale Textilarbeiterverband für Aachen-Burtscheid hat bereits über 2000 Mitglieder. Im Anschlüsse an diesen Verband hat sich für den Bezirk Eupen ein Zweigverein mit 600 Mitgliedern constituirt. Der bayrische christlich-sociale Textilarbeiter- Verband zählt auf seinem weiten Gebiete in 14 Industriestädten über 4000 Mitglieder. Dem bayrischen christlich-socialen Eisenbahnverbande gehören, wie es heißt, nahezu 10.000 Mitglieder an. Die Frage, ob der Austritt eines jüdischen Familienvaters ans der Synagogengemeinde auch den Austritt der Frau und der Kinder in sich schließt, unterlag der Nachprüfung im Berwaltungs-Streitverfahren. Zwei jüdische Witwen waren von der Berliner Synagogengemeinde zu den üblichen Kirchenabgaben herangezogen worden. Sie legten dagegen Protest ein und machten geltend, ihre Männer seien eine Reihe von Jahren vor ihrem Tode aus der jüdischen Gemeinde Berlins ausgeschieden und der israelitischen Synagogengemeinde Addaß Israel beigetreten. Mit ihrem Austritt sei aber auch der der Familien bewirkt worden, die Klägerinnen müssten also von. den Abgaben an die Berliner Synagogengemeinde befreit werden. Die beiden, übrigenbegüterten Frauen wurden aber in allen Instanzen abgewiesen.. Das Ober-Verwaltungsgericht nahm mit dem Bezirksausschuss an, dass die Klägerinnen ihren Austritt nicht aus dem ihrer Ehemänner hrxleiten könnten. Nach dem Gesetz über die Verhältnisse der Juden von 1847 und dem darauf basierten Statut der hiesigen jüdischen Gemeinde sei jeder in Berlin wohnende Jude eo ipso Mitglied dieser Gemeinde, und das Gesetz über den Austritt auS den jüdischen Synagogengemeinden vom 28. Juli 1876 bestimme ausdrücklich, dass der Austretende in Person vor dem Richter seines Wohnortes den Austritt erklären müsse, unter Hinzufügung der Versicherung, dass er auf religiösen Bedenken beruhe. Auf einen solchen religiösen Gewissensact könne aber nicht die Bestimmung de- Landrechts Anwendung finden, dass der Mann das Haupt der Familie sei und in wesentlichen Dingen den Ausschlag gebe. Wollten die Klägerinnen mit der Synagogengemeinde Berlin nichts mehr zu thun haben, so hätten sie persönlich ebenfalls die Vorschrift deS Gesetzes vom 28. Juli 1876 befolgen müssen. Wanderhetzer. Auch in Landshut haben die österreichischen Abgeordneten Axmann und Bielohlawek vor einem großen Publicum ihre Heilslehre verkündet und großen Beifall geerntet. Der neugegründete antisemitische „Volksbund" bereitete den Wiener Culturaposteln freudige Ovationen. Im Verlaufe der Versammlung wurde auch ein Plan der Stadt München vertheilt, auf dem sämmtliche Judengeschäfte roth markiert sind. Zu den Prager Exeeffen. Der Creditorenverein in Prag Hai zum Schutze der Forderungen bei Insolvenzen an den Ministerpräsidenten Freiherrn von Gautsch eine Eingabe gerichtet, in welcher darauf hingewiesen wird, dass durch die Plünderungen von Geschäftsläden in Prag und Umgebung zahlreiche Insolvenzen zu befürchten seien. Die Regierung möge daher energisch und schleunigst Maßregeln treffen, um den durch die Excesse Beschädigten vollständigen Ersatz von Staatswegen zu verschaffen. Der Jude und das Handwerk. Einige Wiener Genossenschaften nehmen, wie ein Wiener Antisernitenblatt meldet, principiell keine jüdischen Lehrjungen mehr an, z. B. die Mechaniker, die Uhrmacher, die Goldarbeiter. „Es wäre wohl an der Zeit", meint das betreffende Blatt, „dass alle Genossenschaften Wiens, dem Beispiel der vorerwähnten Handwerke folgend, die semitische Rasse fern vom Handwerke hielten." Ein Gelöbnis. Die Neichenberger „Volkszeitung" berichtet über eine Episode vom deutschen Volkstage in Warnsdorf: An diesem Tage wurde der neueingerichtete Bierkeller festlich eingeweiht und zwar dadurch, dass der in der Stadt weilende Abgeordnete K. H. Wolf seinen Namenszug an die Wand malte. Nachdem er auf diese Weise den Keller eingeweiht, nahm er den anwesenden Turnern das Versprechen ab, dass sie nun keinen Juden mehr hineinlaffen würden. Die Turner gelobten eS feierlichst. Eine Hilfseafse für jüdische Kleinhändler und Kleingewerbetreibende wurde beim Cultusvorstand in Warschau durch die Schenkung des Herrn Eisenmann im Betrage von 10.000 Rbls. errichtet. Aus derselben werden Darlehen zu kleinen Zinsen und rückzahlbar in kleinen Raten gewährt. Dazu brauchte es keine Enquete und keine langen Sitzungen. Den Mitgliedern des Wiener Cultusvorstandes zur Nachahmung empfohlen. Bom jüdischen Handelsstand. Wie sehr die Juden den ganzen Handel beherrschen, beweist wiederum einmal die trockene Statistik des Handelsstandes in Warschau. Dort gibt es jüdische Kaufleute I. Gilde 90, christliche 72: hingegen christliche Kaufleute II. Gilde 1409, jüdische aber 1279. Ausländische jüdische Kaufleute II. Gilde existieren am Platze im ganzen zehn. Was alles noch die Berufsstatistik der Juden erzählen könnte, wenn man sie nur zu Worte kommen ließe! „Die BerufSmoral des Kaufmannes" war das Thema eine- Vortrages, den vor einiger Zeit Herr Professor Dr. Max Dessoir im „Verein junger Kaufleute von Berlin" hielt. Von den Ausführungen des Redners sollen hier nur Sätze von genereller Bedeutung Erwähnung finden, da ohne seine vollständige Motivierung und zugleich ohne seine Verdeutlichung durch herangezogene Beispiele eine gekürzte Wiedergabe des Inhalts nothwendigerweise Missverständnisse im Gefolge haben würde. Den Begriff der Moral erörterte Herr Dr. Dessoir als die Thatsache, dass Dinge vorhanden sind, die gut oder böse genannt, die gebilligt oder missbilligt werden. Die Moralphilosophie habe die Aufgabe, diesen Kreis der Thatsachen zu erklären, nicht aber die, bestimmte Vorschriften oder Normen für die Moral zu geben. Aber die menschliche Gesellschaft und deren einzeln

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.