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Die Welt · 1897-11-19 · 25 (19.11.1897) · p. 4

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Journal
Die Welt
Volume
1 (1897)
Issue
25 (19.11.1897)
Article
[Ohne Titel]
Date
1897-11-19
Page
4 (sequence 2)
Language
German
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Bitte 4) «fc «B. Ein Land gibt es allerdings, in welchem die Juden genau wissen, woran sie sind: Das ist Rumänien. Dort wird es ihnen bündig gesagt, dass sie sich als Fremdlinge zu betrachten haben. Seit hier davon zuletzt erzählt wurde, haben die Juden in Rumänien gegen die Wehrsteuer (ist „Judensteuer" auszusprechen) Stellung genommen. Sie verlangen die Militärpflicht als ein Unterthanen-Recht, und hoffen durch die Armee hindurch den Weg zur dereinstigen Assimilierung zu finden. Wenn aber dieses Verlangen nicht erfüllt wird? Wer schützt die vaterlandslosen Juden, wenn nächstens rumänische Gendarmen sich wieder den Scherz gestatten uud eine mit Menschen gefüllte Syna^ gogejmit Schwefel ausräuchern?Welchen Schutz und welche Völker^ rechtlichen Garantien haben die Juden überhaupt? Wenn ein Deutscher im fernen Ocean, auf Haiti, gekränkt wird, erscheint ein Abgesandter des Kaisers und fordert Genugthunng namens der ganzen Nation, und wenn irgend ein Bürger eines anderen Staates in dem entlegensten Winkel der Erde in Gefahr geräth, breitet das Vaterland feine geheiligte Flagge schützend über ihn aus. Nur die Juden sind vogelfrei. Und doch brauchten sie nur ihre heilige Fahne zu entrollen, nur den Muth brauchten sie, sich um jenes altehrwürdige Banner zu schaaren, das fünf Jahrtausende alt ist, und es würde respectiert werden, mehr als sie ahnen. _ Die Hausierer in Wien. Von Arnold Raesch-Rschir. In dem Kesseltreiben der antisemitischen Reichsraths¬ und Landtagsabgeordneten, sowie des Wiener Gemeinderathes gegen jüdische Banquiers, Fabrikanten, Aerzte und Richter erscheint als merkwürdiges Symptom, nicht zuletzt, die seit langem unausgesetzt und systematisch betriebene Hetze gegen die Hausierer. Eine Abweichung hat sich nur darin ergeben, dass in diesem Falle nicht speciell vom „jüdischen" Hausierer die Rede ist, sondern, dass die Bestrebungen angeblich gegen alle Hausierer gerichtet sind.. Und doch liegt es für jeden, der die Verhältnisse auch nur oberflächlich kennt, auf der Hand, dass gerade so, wie der Ausgangspunkt dieser Bewegung der Antisemitismus war, auch das Ziel derselben nur der Ruin der jüdischen Hausierer ist. Zunächst ist es ja den Führern dieser Bewegung klar, dass auch die Decretierung der gänzlichen Abschaffung des Hausierhandels die Beseitigung dieses Erwerbszweiges nicht zur Folge haben könne. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle die große Bedeutung, ja sogar Uncrlässlichkeit dieses Berufes für zahlreiche Erwerbszweige und große Industrien ebenso wie für viele kleine Handwerkererzeugnisse darzulegen; allein sowie heute die Zahl der unbefugt Hausierenden die Zahl der Befugten in ganz Oesterreich weit übersteigt, so würde auch im Falle der Aufhebung des Hausierhandels unbefugt hausiert werden. Welch' ein Unterschied besteht aber heute und würde erst in Zukunft zwischen einem unbefugten jüdischen Hausierer und einem unbefugten christlichen Hausierer bestehen! Als vor zweieinhalb Jahren im deutschen Reichstage ein Hausiergesetz berathen wurde, in welchem untergeordneten Beamten eine größere Macht über Hausierer eingeräumt werden sollte, sagte der protestantische Abgeordnete Lenzmann in der Sitzung des deutschen Reichstages vom 11. Juni 1896: „Die Sache wird darauf hinauslaufen, dass der Gendarm oder Polizist das ganze Gefühl seiner evangelischen Macht dem katholischen Hausierer gegenüber ausuützt. Wenn man Mittelstandspolitik treiben will, dann soll man es flicht auf Kosten eines wirthschaftlich Tiefstehenden thun." Allein wenn man die einschlägigen Gesetzentwürfe betrachtet and auf den Inhalt der vorgebrachten Petitionen und Resolutionen eingeht, so findet man, dass auch gar nicht vom Hause aus beabsichtigt wird, den Hausierhandel gänzlich zu beseitigen. So wurde in dem vom österreichischen Reichsrathe in der vorigen Session eingesetzten Gewerbeausschusse wohl der Antrag eingebracht, den Landtagen das Recht einzuräumen in einzUnen Theilcn des Landes und auch im ganzen Lande den Hausierhandel zu verbieten; allein es wurde die Möglichkeit doch belassen, ärmeren Gewerbsleuten und sonst erwerbsunfähigen Personen diese Erlaubnis zutheil werden zu lassen. Ein Blick auf den niederösterreichischen Landtag genügt, um zu wissen, was binnen Kurzem in Niederösterreich beschlossen, und welche Personen seitens des Wiener Magistrates Hausierbewilligungen erhalten werden. Dem Gesagten zufolge ist es klar, warum gerade die jüdischen Hausierer von größter Sorge erfüllt sein müssen. Es verlohnt sich aber der Mühe, die Verhältnisse eines Wiener Hausierers näher zn betrachten. Die Anzahl der in Wien diesem Berufe nachgehenden Personen beträgt ungefähr 1500 und es muss zugegeben werden, dass ein großer Theil derselben Juden sind. Aber man darf diese Ziffer nicht so betrachten, als wenn es 1500 Schuster, Schneider oder andere stabile Geschäftsleute wären; ein großer Theil derselben fährt Sonntag früh von Wien weg, ist die Woche über in verschiedensten Ortschaften und kommt Freitag abend nach Hause; ja zahlreiche Personen sind Wochen und Monate lang vom Hause weg. Nur ein verhältnismäßig geringer Theil ist unausgesetzt in Wien. Hier die Petitionen zahlreicher Wiener Genossenschaften zu widerlegen, welche sich durch den Hausierhandel beschwert erachteten, erscheint wohl überflüssig; waren ja doch darunter die Genossenschaften der Dcichgräber, Brunnenmacher, Friseure, Schieferdecker, Clavier- und Orgelfabrikanten, Großfuhrleute rc. Mit seinem bescheidenen Kram unter dem Arme, oft auch mit schweren Paketen beladen, kann man den Hausierer um 4 oder 5 Uhr früh auf der Freyung, dem Naschmarkt und anderen Märkten sehen, wo er beim dämmernden Morgen seine Ware Personen anbietet, denen es nicht einfiele, wenn sie wieder nach Hause eilen, einen Laden aufzusnchen; man kann ihn aber ebenso um 12 Uhr nachts in den Gasthäusern und auch noch um 2 Uhr früh in den Kaffeehäusern treffen, vorausgesetzt, dass nicht der Wirt so „vorsichtig" war, durch die Tafel „Betteln und Hausieren verboten" der fast stereotypen Formel, wonach das Hausieren sogar nach dem Betteln rangiert, sich diesen „Unfug" vom Halse zu schaffen. Man trifft aber auch die Hausierer auf- und abgehend in einzelnen Straßen und auf Plätzen. Es sei gestattet, hier auf Momente aufmerksam zu machen, die sicherlich das Mitgefühl jedes Menschen erwecken müssen. Infolge der gesetzlichen Definition: der Hausierhandel ist ein Handel von Haus zn Haus, und von Ort zu Ort, und des ausdrücklichen Verbotes des Standhaltens (des Verkaufes an einem festen Platze) ist der Hausierer gezwungen, fortwährend zu gehen und sich ja nicht auf einen Thiirpfeiler zu setzen, auch wenn ihm vor Müdigkeit die Füße zusammenzubrechen drohen. Es vergeht kein Tag, in welchem nicht Hausierer wegen Standhaltens zu Geldstrafen (im Nichteinbringungsfalle zu Arreststrafen) wegen der Uebertrctung des Standhaltens verurtheilt werden. Und der Gewinn! Kaum, dass er Brot für sich und seine Familie zu erwerben vermag. Man wirft dem Hausierer vor, dass er bei dem Verkaufe einen übermäßigen Gewinn zu erzielen versuche, indem er ungebürlich viel vorschlägt. Scheinbar ist dies richtig; allein unbewusst, wenn auch durch die Erfahrung gewitzigt, bewegt man sich in einem circulus vitiosus: er muss viel Vorschlägen, weil die Käufer viel abhandeln, und die Käufer handeln viel ab, weil er viel vorschlägt. Von zahlreichen, ja den meisten Häusern ausgeschlossen, jedem Wachmanne auf der Gasse, jedem Gendarmen auf der Landstraße verpflichtet, sein Hausierbuch vorzuweisen, mit schwerem Pack oft beladen, Nächte zu Hilfe zu nehmen, um noch bei Tagesanbruch eine Ortschaft zu erreichen, dann stundenlang vor der Bezirkshauptmannschaft und dem gestrengen Herrn Dorfbürgermeister zu warten, bis er das Visum in seinem Buche erhält, ohne das er vorher bei sonstiger Strafe nicht hausieren darf, gestoßen umd beschimpft, in Wiener Vororten wiederholt misshandelt und bestohlen — das ist der vielvcrlästerte, in jüngster Zeit so argbedrohte Beruf, welchen oft ein jüdischer Mann, ein jüdisches Weib ergreift, um nicht betteln oder verhungern zu müssen. Unsere Ausführungen wären aber höchst einseitig, wollten wir nicht auch mit wenigen Worten das Verhalten charakteri-

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