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Die Welt · 1897-09-03 · 14 (3.9.1897) · p. 15

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Journal
Die Welt
Volume
1 (1897)
Issue
14 (3.9.1897)
Article
Stimmungsbilder
Date
1897-09-03
Page
15 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 14. ©eite 15. Gefühle vereinigen sich, und der Ausdruck dieser harmonischen Verbindung sind ihre Thränen. * -ft -ft Die zionistische Vereinigung Montpelliers hat fünf Telegirte nach Basel entsendet, deren Wortführer Herr D. B o u ch m i l ist. Junge Männer mit kräftigem Ausdruck und kräftigen Geberden. Sie sind die Ultraradicalen der Versammlung. Freilich, zwei davon sind aus Algerien. Sie kennen die Leiden nicht nur vom Hörensagen und Lesen. Sie haben es am eigenen Leibe gespürt. Und das macht sie entschlossen. Sie sind von südlicher Lebhaftigkeit. Sie schwenken die Tücher und reißen bei manchen Kraftstellen der Vortragenden durch die Vehemenz und Leidenschaftlichkeit ihres Beifalles die ganze Versammlung zu einem Applaus hin, der wie Donner den Saal durchtönt, der die Leute packt und rüttelt, daß sie aufspringen müssen, weil sie sich nicht länger bemeistern können. Dritter V e r h a n d l u n g s t a g. V. Sitzung. Dienstag, Vormittag. Der Präsident, Dr. H e r z l, eröffnet um 10 Uhr die Versammlung und bringt ein begeistertes Telegramm des Rev. G a st e r. des Chiesrabbi der portugiesischen Gemeinden Englands zur Verlesung. Jork-Steiner macht im Aufträge des Organisationscomitös folgende Vorschläge: Organisationsbericht 1. Hauptorgan der Zionisten ist der Congreß. 2. ii) Jeder Zionist, der berechtigt sein will, Delegirte zum Congresse mitzuwühlen, zahlt jährlich freiwillig für zionistische Zwecke miiidestens einen Schekel — 1 Frank —! Schilling — 25 Cents 1/3 Gulden — 40 Kopeken .1 Mark. 1>) Jede zionistische Ortsgruppe wählt einen Delegirten zum Congresse. Uebersteigt ihre Mitgliederzahl loo, so wählt sie für jedes weitere oder angesangene 100 einen Delegirten. Jeder Delegirte kann für mehrere Gruppen die Delegation annehmen, jedoch nicht mehr als 10 Stimmen abgeben. 3. Der Congreß wählt durch Stimmzettel ein zionistisches . ctionscomits zur Ausführung der gefaßten Congreßbe- 1 ilüste; zur Führung der zionistischen Angelegenheiten, so- > >e zur Vorbereitung des nächsten Weltcongresses. 4. Das Actionscomitv hat seinen Sitz in Wien und be- > ht aus 20 Mitgliedern, wovon 5 ihr ständiges Domicil > Wien haben müssen, während sich die übrigen auf die c izelnen Landsmannschaften in folgender Weise vertheilen : Die österreichischen Kronländer, ausgenommen Galis n und Bukowina 1, Galizien 2, Bukowina I, Deutschl id 2, Rußland 4, Rumänien 2, Frankreich 1, England 1, 0 reinigte Staaten von Nordamerika 1, Bulgarien und < rbien 1, Palästina 1. Die übrigen orientalischen Juden 1. r e außerhalb Wien befindlichen Mitglieder des Actionsa »itss werden über Nomination der respectiven Lands- » nnschast gewählt; die 5 Mitglieder, die ständig in Bien domiciliren, wählt der Congreß in seiner Geü imtheit. 5. Jedes nicht in Wien domicilirte Mitglied des Comites be das Recht, nach vorheriger Einvernahme mit dem B leuer Actionscomitd eine» Vertrauensmann beim Actionsnits zu delegiren. 6. Die Mitglieder des Actionscomitäs reprüsentiren ihrem B ndeseomitä gegenüber die Executive. t. Das Actionscomitv bestellt einen Generalsecretär, der seinen Wohnsitz in Wie» hat. 8. Das Actionscomitv setzt »ach Bedarf Commissionen ein. 9. Die Organisation nud Agitation der Zionisten in den einzelnen Ländern richtet sich »ach den Gesetzen und Bedürfnissen des betreffende» Landes und ist deren Form dem Actionscomitv nnzuzeigen. Der Referent Dr. B o d e n h e i in e r unterstützt den Antrag der Commission. Denn dieser fasse sy ziemlich alles zusammen, was im Augenblicke geschehen könne. Der Vorsitzende macht die Versammlung darauf aufmerksam, daß ja die Vorschläge der Commission nicht definitive sein können. Es handle sich nur darum, bis zum nächsten Congreß die richtige Formel zu finden. Dr. B r o m b e r g wendet sich gegen den Antrag, daß je l<-0 Zionisten, die ihre» Beitrag leisten, einen Delegirten zu wählen Hütten. Eine solche Wahl würde nur zu Unkömmlichkeiten führen und sei unmöglich. Man möge die schon bestehende Organisation, das sind die Zionsvereine, als Grundlage der neuen Organisation benützen. Es wird hierauf die Generaldebatte geschlossen und der Generalredner gewählt. Prof. Dr. S ch a p i r a erklärt im Namen der übrigen Redner, daß sie unter der Bedingung auf das Wort verzichten, daß in der Specialdebatte dem Nationalfond ein größerer Platz zugewiesen wird. Präsident: Das ist selbstverständlich, denn jeder Punkt wird einzeln und so weit als möglich besprochen werden. Es wird in die Specialdebatte eingegangen. § 1 wird mit Acclamation angenommen, nachdem noch vorher Dr. K o r n b l ü h die Anregung gegeben hatte, für den nächsten Congreß eine Geschäftsordnung auszuarbeiten, die allen Wünschen Rechnung trage. Zu ß 2 beantragt Dr. S ch n i r e r die getrennte Abstimmung über die beiden Theile des 8 2. Dr. Landau beantragt folgende Fassung: Ad Alinea a) des 8 2: „Am Congreß nehmen Delegirte theil." Dr. B o d e n h e i in e r bekämpft den Antrag L a nd a n's. Der Congreß sei keine Versammlung Delegirter, sondern eine Versammlung aller Zionisteiu Die Frage des Stimmrechtes wollen wir heute nicht beschließen, sondern vertrauensvoll dies dem vom Congreß gewählten Executivcomite überlassen. Bahar (Paris): Warum besteht keine Parität in den Beitragsleistungen? Jork-Steiner: Diese ffind den einzelnen Ländern angepaßt. Dr. Farbstein: Der Congreß muß ein Congreß Delegirter sein. Denn das ist demokratisch. Sonst könnten ja alle kommen, die genug Geld für die Reise besitzen. Wir hätten dann nur eine Versammlung reicher Juden. L u b l i n s k i: Wir dürfen keinen Unterschied von Delegirten und Theilnehmern machen. Y o r k - S t e i n e r: Nur Delegirte haben das Stimmrecht. Theilnehmen können alle. Wir schlagen diesen Weg vor und benützen nicht diesen der bestehenden Vereine, um nicht mit den verschiedenen Landesgesetzen in Conflict zu kommen. Alinea 1 des 8 2 wird nach dem Vorschläge deS Referenten angenommen. Dr. B l u m e n f e l d : Wenn in einem Orte weniger als 100 Zionisten wohnen, so müssen auch diese das Recht haben, einen Delegirten wählen zu können. Nach einer Pause von 10 Minuten wird die Sitzung wieder eröffnet.

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