Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1897-07-23 · 8 (23.7.1897) · p. 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
1 (1897)
Issue
8 (23.7.1897)
Article
Zionisten-Congreß in Basel : 29., 30., 31. August 1897
Date
1897-07-23
Page
1 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3315709-3315710-3315718--00690-3379284
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

29., 30., 31. August 1897. Arbeitsprogramm: Erster Tag, 29. August. I. Sitzung, Beginn 9 Uhr Vormittags. Constituirung: a) Eröffnung des Congresses durch den Alterspräsidentenb) Begrüßungsrede von Dr. Th. Herzl. o) Wahl des Bureaus, bestehend aus einem Präsidenten einem Generalsecretär und einer noch zu bestimmenden Anzahl von Vorsitzenden und Schriftführern, d) Verlesung des Einlaufes. Tagesordnung: Erster Punkt. Die Allgemeine Lage der Juden. Referent Dr. M. Nord au. Zweiter Punkt. Begründung des zionistischen Programms. Referenten Dr. N. Birnbaum und Dr. D. Farbstein. Erster Tag, II. Sitzung, Beginn 3 Uhr Nachmittags. Tagesordnung: Dritter Punkt. Die zionistische Organisation. Referent Rechtsanwalt Dr. Bodenheimer. a) Centralisation der zionistischen Thätigkeit. b) Nationalsonds. o) Agitation. Zweiter Tag, 30. August. 111. Sitzung, Beginn 9 Uhr Vorm. Tagesordnung: Fortsetzung der Referate und Debatten über den dritten Punkt. Zweiter Tag, IV. Sitzung, Beginn 3 Uhr Nachmittags. Tagesordnung: Vierter Punkt. Die Colonisation Palästinas. Referent Dr. M. T. Schnirer. a) Landankauf. b) Gründung neuer Colonien. o) Ausbildung von Colonisten. d) Import Und Export, e) Culturelles. Dritter Tag, 31.August, V. Sitzung» Beginn 9Uhr Bormittags. Tagesordnung: Fünfter Punkt. Hebräische Literatur. Referent Dr. M. Ehrenpreis. Dritter Tag, VI. Sitzung, Beginn 3 Uhr Nachmittags. Tagesordnung: Sechster Punkt. Bestimmung des nächsten Congreßortes und Einsetzung eines Bureaus. Siebenter Punkt. Congreßabschied mit Resumirung der Beschlüsse. * * * Anmeldungen zum Congresse, sowie Zuschriften, welche die einzelnen Referate betreffen, sind an die Referenten oder an den Schriftführer der vorbereitenden Commission: Herrn Dr. O. Kokesch, Hof- und Gerichtsadvocaten, Wien I., Singerstraße 25 zu adressiren. Auf die Referate bezügliche Zuschriften können auch direct an den betreffenden Herrn Referenten eingesendet werden. Adressen der Referenten: Dr. M. Nordau, Paris, 34 Avenue de Villiers. Dr. N. Birnbaum, Berlin, Lessingstraße 23. Dr. D. Farbstein, Zürich, Unterstraß, Weinbergstraße 117. Dr. I. Bodenheimer, Köln a. Rh., Hohenzollernring 18. Dr. M. T. Schnirer, Wien, XIX., Döblinger Hauptstraste 36. Dr. M. Ehrenpreis, Diakovar. Vom Weltreisebureau Th. Cook & Son (Wien, I., Kärtnerstraße 32) erhalten wir die nachstehende Zuschrift : „Da wir in Erfahrung gebracht haben, daß der Zionisten- Weltcongreß vom 29. bis 31. August d. I. in Basel stattfinden wird, erlauben wir uns, den dahinreisenden Mitgliedern unsere Dienste zur Beschaffung von Billets anzubieten. Wir sind in der Lage Tour- und Retour-Karten, sowie Rundreisebillets von allen größeren Stationen des In- und Auslandes auszugeben, und glauben uns nachstehend speciell die Preise für die Fahrt Wien-Basel und retour anzugeben. Die Giltigkeitsdauer dieser Billets beträgt mindestens 45 Tage. Wir sind gerne bereit, die an uns gestellten Anfragen wegen der Preise zu beantworten. Wien-Jnnsbruck-Zürich-Basel und retour 1. Classe fl. 78.30 II. „ „ 53.40 *)IH- „ „ 24.50 -st -st -st Es wird uns mitgetheilt, daß es in Basel ein gutes Restaurant gibt, welches unter Aufsicht des orthodoxen Rabbiners Dr. Cohn steht. Geschäfts-Ordnung: § 1. Der Zionisten-Congreß hat den Zweck, durch öffentlichen mündlichen Meinungsaustausch die Interessen des Zionismus zu fördern. 8 2. Mitglied des Congresses kann Jeder werden, dessen bis 15. August erfolgte Anmeldung von der vorbereitenden Commission genehmigt worden ist, und der sich mit dem allgemeinen Programm des Zionismus (Schaffung einer völkerrechtlich gesicherten Heimstätte für diejenigen Juden, die sich an ihren jetzigen Wohnorten nicht assimiliren können oder wollen) förmlich einverstanden erklärt. 8 3. Außer Mitgliedern können dem Congreß auch andere Personen als Zuhörer beiwohnen, vorausgesetzt, daß sie bis 25. August beim Bureau des Congresses in Basel angemeldet sind. Der Zutritt zur Galerie ist nur gegen Eintrittskarten gestattet. 8 4. Die Arbeiten des Congresses bestehen in den Verhandlungen über die Fragen, welche von der vorbereitenden Commission auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. Nicht auf der Tagesordnung befindliche Gegenstände können nicht in die Discussion gezogen werden. 8 5. Zu Beginn der ersten Sitzung übergibt die vorbereitende Commisfion die Geschäfte dem vom Congresse zu wählenden Präsidium. 8 6. Der Vorfitzende leitet die Verhandlungen nach den allgemein anerkannten parlamentarischen Grundsätzen. 8 7. Die Referate sollen nicht länger als eine halbe Stunde dauern. Der einzelne Redner darf in der Discussion nicht länger als zehn Mnuten sprechen. Schluß der Debatte wird auf Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen. 8 8. Die Referenten können jederzeit in die Debatte über ihr Referat eingreifen. Bei Repliken sind sie auch an die Frist von zehn Minuten gehalten. 8 9. Die nummerirten Plätze werden den Mitgliedern in der Reihenfolge der Anmeldung vom Congreßbureau angewiesen. Die officicllen Delegirten der Zionsvereine und Landescomitös haben reservirte Plätze. f *) Die Billets III. Classe berechtigen in Oesterreich nur zur Benützung der Personenzüge.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.