Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 8 (21.2.1908)
- Date
- 1908-02-21
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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--WEDELT : No. 8 , Mitteilung des Hauptbureaus des Jüdischen Nationalfonds Nachstehend . publizieren wir zur allgemeinen Kenntnis die Beschlüsse des VII. Kongresses bezüglich des jüdischen Nationalfonds, die mit der durch die Anmerkung bezeichneten Modifikation sämtlich heute noch in Kraft sind. Wir sehen uns zu dieser Veröffentlichung veranlaßt, weil die English Zionist Federation auf ihrem letzten Delegiertentage in Manchester eine Resolution gefaßt hat, welche zu mißverständlichen Auslegungen sehr leicht Anlaß geben könnte. Diese Resolution der English Zionist Federation heißt inwörtlicher Übersetzung: „Das Zentralkomitee der Federation ersucht alle Vereine dringendst, ihren Mitgliedern zu empfehlen, für wenigstens 6 Monate alle Sammlungen und Spenden, mit Ausnahme der für den Schekel, dem Parteifonds zu überweisen.", Bedauerlicherweise läßt diese Fassung die Deutung zu, als ob die englische Federation ihren Vereinen empfehle, für die nächsten o Monate die Sammlungen für den Nationalfonds, wie auch alle andern Sammlungen mit Ausnahme der für den Schekel zu unterdrücken oder gar für andere Zwecke gesammelte Gelder für den Parteifonds auszuweisen. Dies ist aber selbstverständlich unzulässig und war auch durchaus nicht die Absicht der englischen Federation, wie aus einem bei uns eingegangenen Briefe ihres Sekretärs, des Herrn Percy P. Baker, hervorgeht. Die Resolution soll hiernach lediglich den Zweck haben, den englischen Gesinnungsgenossen, insbesondere aber den englischen Vereinen ans Herz zu legen, in der nächsten Zeit ganz energisch für den Parteifonds zu sammeln. Was für den Nationalfonds gesammelt wird, soll nach wie vor dem Nationalfonds zufließen, und. wir möchten darum auch unserseits an unsere Gesinnungsgenossen die Bitte richten, sich nicht etwa in den nächsten Monaten der Pflicht der Selbstbesteuerung zu entziehen oder es zu unterlassen, für den Nationalfonds zu spenden. Es kann auch gar keinem Zweifel unterliegen, daß dies ganz im Sinne des vom Aktionskomitee gefaßten Beschlusses ist. Wir können übrigens zu unserer großen Genugtuung konstatieren, daß an den Orten, wo energisch für den Parteifonds gesammelt wird, die Sammlungen für den Nationalfonds keineswegs vernachlässigt worden sind, sondern daß dort vielmehr eher eine vermehrte Tätigkeit für den Natiönalfonds zu verzeichnen ist, wie dies z. B. in Deutschland der Fall ist. weise -Kommissäre zu bestellen, welche für den Natiönalfonds die erforderliche Arbeit zu leisten haben. - 2. Jeder zionistische Verein ist verpflichtet, mindestens 5"« der Einnahmen an Mitgliedsbeiträgen dem Nationalfonds abzuführen. 3. Es ist Pflicht eines jeden Zionisten, sich zugunsten des Nationalfonds selbst zn besteuern, selbst die Dürftigsten soUen im Laufe eines Jahres wenigstens 1 Krone, 40 Kopeken respektive den entsprechenden Wert in ihrer Landesmünze dem Nationalfonds zuwenden. 4. Alle jüdischen Zeitungen werden aufgefordert, aufklärende Artikel über den Nationalfonds zu bringen, ihre Leser zu Sammlungen für den Nationalfonds anzueifern, selbst Spenden entgegenzunehmen und sie auszuweisen.*) 5. Die zionistischen Organisationen haben dafür zn sorgen, daß Kultusvorstände und Rabbiner bei allen rituellen Anlässen Zuwendungen für den Nationalfonds veranlassen. 6. Es ist Pflicht eines jeden bemittelten Zionisten, in seinem Testamente den Nationalfonds zu bedenken. Beschlüsse des VII. Zionistenkongresses 1. Jede Landeszentrale ist verpflichtet, ein Nationalfondsbureau einzusetzen, welches die Aufgabe hat, in jedem Orte des Landes, Wo Juden wohnen, Nationalfondskommissionen, beziehungs- *) Gemäß Beschluß des mehr entgegennehmen, uix Publikaticmsorganc sind zur > :röl't"entlichun(; von N:iüoi)aU"oiul Im Selbstverlage des Jüdischen Natiönalfonds sind bis jetzt folgende Schriften erschienen, deren Anschaffung wir sämtlichen Gesinnungsgenossen angelegentlichst - empfehlen: - Statuten und Memorandum des Jüdischen Nationalfonds Ausgabe I in englischer Sprache, Preis Mk. 1.— Ausgabe II in deutscher Sprache, Preis Mk. 1.— Auszug der Statuten und des Memorandums des Jüdischen :: Nationalfonds :: (in deutscher Sprache), enthält sämtliche wesentlichen' Bestimmungen des Originalstatuts. Preis 20 Pfennig. Was ist und will der Jüdische Nationalfonds? (in deutscher Sprache). Preis 20 Pfennig. Ferner hat die Nationaifondsverwaltung NationalfondsansichtsRarten in verschiedener Ausführung und mit deutschem, französischem, englischem, hebräischem und Jargontext drucken lassen, welche zum Preise von Mk. 5.— und Mk. 4. — pro hundert Stück abgegeben werden. Bei genügendem Absatz wird die Verwaltung stets für neue Muster Sorge tragen. Der VerRauf der verschiedenen Drucksachen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Betrages inklusive Portokosten oder gegen Nachnahme. Bestellungen sind zu richten an das Haupthureau des Jüdischen Natios alf onds zu Händen des Herrn R.-A. Dr. Boden he im er Köln, Karolingerring 6. Verlag : „Die Welt, Verlagsges. m. b. H.". Köln. — Verantwortlicher Redakteur: Julius Berger, Köln. Für die Rubrik „.JüdischerNationalfonds" verantwortlich: Dr. Moritz Zobel, Köln. Druck von M. -DuMont Schauberg, Köln.