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Die Welt · 1897-06-04 · 1 (4.6.1897) · p. 3

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Journal
Die Welt
Volume
1 (1897)
Issue
1 (4.6.1897)
Article
[Ohne Titel]
Date
1897-06-04
Page
3 (sequence 1)
Language
German
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Nr. 1. Seite 3. Die Woche. Wien, 3. Juni. In der „Wiener Zeitung" vom 29. Mai blüht wie ein Veilchen im Verborgenen eine hübsche kleine Rechtswidrigkeit. Es ist nur eine Concursausschreibung, aber was erzählt sie dem aufmerksamen Leser Alles. Es handelt sich um eine Diurnistenstelle in der Bukowina. In diesem Berufe, wo das Hungerleiden sprichwörtlich geworden ist, herrschte dort bisher eine rührende vertheilende Gerechtigkeit. Juden und Christen dürfen gleichberechtigt dem Staate ihre Dienste für 10, respective 12 Gulden monatlich zur Verfügung stellen und hungern. Aber plötzlich eröffnet sich den Diurnisten der Himmel auf Erden: eine Schreiberstelle mit 600 Gulden Jahresgehalt ist zu besetzen. Die jüdischen Diurnisten wollen auch einreichen, wenigstens einreichen, denn das gestatten ja unsere gerechten Staatsgrundgesetze; dieses Recht hat auch das Lemberger Oberlandesgerichts-Präsidium den jüdischen Rechtspraktikanten nicht entzogen. Aber die Bukowinaer Landesregierung hat ihre eigene Auffassung von der Sache, und die Bukowinaer Auffassung gelangt in der nachstehenden Concursausschreibung zu kraftvollem Durchbruch: Schreibersstelle. An der k. k. Staatsgewerbeschule in Czernowitz kommt mit l. Jänner 1898 die Stelle einer mit dem Correspondenz- und Rechnungsdienste in deutscher Sprache vertrauten Schreibkraft gegen eine Remuneration jährlicher 600 fl. zur Besetzung. Derselbe wird sowohl die Correspondenzen und die Rechnungsführung, als auch die Instandhaltung der Registratur und des Inventars unter der verantwortlichen Leitung des Direktors zu besorgen haben. Die Bestallung erfolgt mittelst Vertrages mit dem beiderseitigen Rechte der Dienstkündigung unter Einhaltung einer dreimonatlichen Kündigungsfrist, an welche die Staatsverwaltung jedoch in Disciplinarfällen nicht gebunden wäre. Die an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht stylisirten, eigenhändig geschriebenen Gesuche sind mit dem Taufscheine, den Zeugnissen über die erworbene Schulbildung und abfälligen Verwendungszcngnisseu, sowie der Bestätigung über das tadellose politische und moralische Verhalten zu versehen und bis zum 1. Juli 1897 bei der Direktion der k. k. Staatsgewerbeschule in Czernowittz einzureichcn. Bon der Bukowinaer k. k. Landesregierung. Czernowitz, am 17. Mai 1897. (1112,4.-1). Die jüdischen Diurnisten müssen sich somit einen Taufschein verschaffen, wenn sie competiren wollen, um sich satt essen zu können. Man kann die Inden nur als unbesoldete Rechtspraktikanten oder hungernde Diurnisten brauchen. Daß diese Concursausschreibung eine Gesetzesverletzung enthält und darum null und nichtig ist, unterliegt keinem Zweifel. So offenkundig wurde nur unter der Coalition aus Anlaß der Besetzung der Stelle eines Arztes in Hallstatt die Gleichberechtigung verletzt. Es wurde jedoch auf eine Interpellation Kronawetter's und Pernerstorfer's ein neuer Concurs ausgeschrieben. Das erwarten wir auch diesmal, obwohl es ja nur eine platonische Genugthuung sein mag. Oder ist es besser, wenn die Juden endlich auch auf eine amtlich beglaubigte Weise erfahren, woran sie wirklich sind? -s- -s- -r- Die ziemlich ernsten Ruhestörungen, deren Schauplatz in den letzten Tagen Algerien war, geben einigen Anlaß zum Nachdenken. Aus der nichtigsten Ursache — einige nichtjüdische Radfahrer waren mit Juden in Streit gerathen — entstand eine von Ort zu Ort fortflackernde judenfeindliche Bewegung mit allerlei Gewaltthaten und Plünderungen. Die „Ruhe" wurde selbstverständlich mit Hilfe der französischen Soldaten „hergestellt", wie es in solchen Fällen gewöhnlich heißt. Aber wenn die Rothhosen an einem Ort einmarschirten, brach der Aufruhr an einem, an mehreren anderen Orten aus. Die Pariser Blätter melden trocken: „In Fortassa und Uzäs-le-Duc haben Araber die Kaufläden der Juden geplündert. In Mercier- Lacombe wurde eine Bombe in Las Haus geworfen, in welches fünfzig Juden sich geflüchtet hatten. Die Ortschaft Relizane ist bedroht, Cassaigne und Ai'n-Tödeles sind noch immer militärisch besetzt. In Oran und Mostaganem, sowie in der Bannmeile dieser beiden Städte ist die Ordnung durch die große Menge von Truppen gesichert, die dort mobilifirt wurden." Die Blätter verzeichnen weiters die Berathungen des Gemeinderathes von Oran. Diese Stadt erfreut sich einer noch leidenschaftlicher antisemitischen Gemeindevertretung, als Wien. Der Gemeinderath von Oran — der nicht aus Arabern besteht — hat sich lebhaft über „die Parteinahme der Behörden für die Juden" beschwert. Unter dieser Parteinahme ist nichts anderes als die Herstellung der äußeren Ruhe zu verstehen. Es wurde ferner die Aufhebung des Dekrets Cremieux verlangt, das heißt: die politische Entrechtung der Juden in Algerien. Die algerischen Deputirten und Senatoren werden diese Petition demnächst den Kammern überreichen. Bekanntlich ist die Frage im französischen Parlament schon wiederholt erörtert worden. Einmal sprach sich sogar der General-Gouverneur von Algerien in offener Sitzung gegen das Decret Cremieux aus. Unter den Deputirten, welche diesmal die judenfeindliche Petition in der Kammer vertreten sollen, befindet sich auch der Socialist Viviani. — Wenn es gegen die Juden geht, finden sich ja die verschiedensten Brüder zusammen. Und das geschieht nicht nur in barbarischen Ländern, sondern im vorgeschrittenen, freisinnigen, hochentwickelten Frankreich. Uns ist ja das nichts Neues, und die Schlüffe aus diesen Thatsachcn, die uns jeder Tag rastlos wieder zuführt, haben wir längst gezogen. Bemerkcnswerth ist freilich auch die Haltung der Araber in Algerien und gibt uns Recht gegen gewisse Unbesonnenheiten der sogenannten „Infiltration". 4 * Die „Oestcrreichisch-israelitische Union" hat „protestirt". Sie protestirte am 22. Mai entschieden „wider das den jüdischen Staatsbürgern gegenüber beobachtete Verhalten der Majorität des niederösterreichischen Landtages, des Gemeinderathes und Stadtrathes der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien", das sich „als eine fortgesetzte Reihe von Rechtsverletzungen und Rechtsverhöhnnngcn" darstcllt. Dieser Protest war eine gewaltige Bombe; so schien es wenigstens den Männern, die das Geschoß gegen den antisemitischen Gegner schleuderten. Alles ist zum Besten eingerichtet. Die Angreifer im großen Festsaale der niederösterreichischen Handels- und Gewerbckammer waren befriedigt — die Angegriffenen, die Herren Antisemiten, haben sich aber auch nicht zu beklagen. Sie haben vielleicht noch nie so herzlich gelacht. Sie brauchen sich auch weiter nicht zu gcnircn in ihrem wackeren Feldzuge gegen unglückliche jüdische Waisenkinder, brotlose jüdische Stenographen, jüdische Gymnasiasten, denen das Studium unmöglich gemacht werden soll, und hungernde jüdische Hausirer. Was sind das für unschädliche Seifenblasen, die sich gerne für gefährliche Bomben ausgeben möchten.^ Im großen Festsaale der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer erfuhren die Versammelten schließlich auch, daß man die Schäden, die der Antisemitismus angerichtet, durch Geld wieder gut gemacht habe. Man hat also wieder einmal versucht, die Wunde mit Banknoten zu verkleben. -i- -i- -I« Die Abgeordneten Tiltinger und Genossen haben in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 24. Mai d. I. eine Interpellation an den Justizminister wegen crasser, die Staatsgrundgesetze verletzender Uebergehung jüdischer Rechtspraktikanten bei Ernennung zu Auscultanten im Sprengel des Lemberger Oberlandesgerichtes gerichtet. Diese Interpellation ist von liberalen, socialdemocratischen und folgenden jüdischen Abgeordneten gefertigt: Kareis, Verkauf, Tittinger, Straucher und Auspitz. Wo bleiben die von jüdischen Wählern gewählten jüdischen Abgeordneten Galiziens: Byk, Kolischer, Rappaport, Rosenstock und Trachtenberg? Oder geht diese von Juden gewählten jüdischen Abgeordneten die Sache gar nichts an? Das Arbeitsprograrnrn des Münchener Cougresses wird in einer der nächsten Nummern unseres Blattes veröffentlicht werden. Die Red actio n.

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