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Die Welt · 1913-07-11 · 28 (11.7.1913) · page 20

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
28 (11.7.1913)
Date
1913-07-11
Page
– (sequence 20)
Language
German
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904 DIEHqEELT - Nr. 28 Der Jüdische Nationalfonds ist dazu bestimmt, in Palästina Grund und Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes zu erwerben. Vom V. Zionistenkongreß im Jahre 1901 gestiftet, hat er bereits dte Höhe von ca. Millionen Mark erreicht. Briefe uruf sonstige Sendungen sind zu adressieren.- Haupibureau des Jüdischen Nutionalfond* z. ET. des Herrn Justizrat Br. M. J. Bodenheimer,■ Cöln, Heumarht SS MITTEILUNGEN DES HAUFTBUREAUS DES JÜDISCHEN NATIONALFONDS IN KÖLN Zum 20. Tamus Am 20. Tamus trauert das jüdische Volk um den frühzeitigen Tod seines großen Sohnes Theodor Herzl. Dieser Gedenktag nationaler Trauer muß za einem Tag nationaler Tat werden, würdig unseres großen Toten und seines lebendigen Werkes. Ein Herzldenkmal als nationale Tat — es ist der Herzlwald. Er ist ein ewiges Denkmal, das in schöpferischer Arbeit für die von Herzl verkündete Wiedergeburt des Landes unserer Zukunft Erinnerung und Hoffnung verbindet. Dieser Wald bedeutet eine mächtige Forderung unseres Ansiedlungswerkes, während die Früchte der Bäume für unsere Kulturaufgaben im Lande bestimmt sind. In Hulda und Benschemen, auf dem Boden des Jüdischen Nationalfonds sind bereits Tausende von Oelbäumen und anderen Frucht- und Nutzbäumen angepflanzt, und fortgesetzt werden neue Bäume gepflanzt. Der 20. Tamus ist eine Mahnung an unsere Gesinnungsgenossen, für den Herzlwald zu spenden und zu sammeln. Gesinnungsgenossen, gedenket des 20. Tamus und der Nationalfondswoche 1 Hauptbureau des Jüdischen Nationalfonds. Stiftung von 30 000 Frcs. Unser hochverdienter Gesinnungsgenosse, Herr Baruch Kahane in Wien, von dem bereits früher ein Kapital von 100 000 Frs. dem N. - F. überwiesen worden ist, hat sich vor einiger Zeit entschlossen, dem N. - F. in hochherziger Weise eine weitere Schenkung in Höhe von 30 000 Frs. zuzuführen. Diese Summe, deren erste Rate wir in der Vorwoche ausweisen konnten, ist mit der Bestimmung bewilligt worden, daß nach Komplettierung des Betrages in der Kolonie Ben-Schemen — die mit „Moschab Baruch Kahane" eine Einheit bildet — eine rationelle Milchwirtschaft und mustergültige Geflügelzucht angelegt werde. Hoffentlich wird diese überaus dankenswerte Stiftung auch den Erfolg haben, daß andere Kolonisationsfreunde recht bald dem Beispiele des edlen Spenders Folge leisten. Sijum des Goldenen Buches „Das goldene Buch des Nationalfonds wird immer mehr zu einer Chronik des jüdischen Volkes. Alle tragischen und freudigen Ereignisse, die in irgendeiner Beziehung zur jüdischen Gemeinschaft stehen, werden zum bleibenden Andenken in diesem Buche niedergelegt, das später dem künftigen Jüdischen Museum im heiligen Lande übergeben werden soll. Vom ersten Baseler Kongreß über die Gräber von Kischinew bis Drohobycz, von dem düstem Tage, da Theodor Herzl von uns ging, bis zu den Jahrzeittagen, die jüdische Pietät ihren Lieben widmet, — vorbei an den Marksteinen, welche die Tagungen der Zionisten in allen Ländern in unserer Geschichte darstellen, die freudigen Ereignisse der großen Gemeinschaft und der jüdischen Familie, — all dies findet seinen Ausdruck in den Blättern des Goldenen Buches." So schrieben wir in unserem Bericht zum letzten Kongreß. Wie sehr die Anziehungskraft des Goldenen Buches ungeschwächt fortwirkt, beweist die Tatsache, daß der erste Band mit 5000 Eintragungen in wenigen Monaten seinen Abschluß findet. Aus diesem Anlaß ist uns von vielen Seiten die Anregung zugegangen, die letzte Eintragung des ersten Bandes und die erste des neuen Bandes für einen Wettbewerb auszuschreiben. Wir bemerken, daß der zweite Band sich bereits in Vorbereitung befindet und daß in der Kunstgewerbeschule Bezalel ein prächtiger, künstlerisch ausgestatteter Einband hergestellt wird. Beide Bände des Goldenen Buches werden voraussichtlich gelegentlich des Wiener Kongresses ausgestellt werden. Der obigen Anregung entsprechend, eröffnet nunmehr das Hauptbureau einen Wettbewerb unter folgenden Bedingungen: Teilnahmeberechtigt sind diejenigen Personen und Körperschaften, die vom 1. Juni d. J. ab bis zum Tage der Auslosung, 5. September 1913, den Mindestbeitrag von 10 L — 205 M. — 240 Kr. für eine Golden-Buch-Eintragung gespendet

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