Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 47 (23.11.1900)
- Article
- Bekanntmachung
- Date
- 1900-11-23
- Page
- 8 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 8 „Die & Welt" Nr. 47 und folgende der Statuten des Jewish Coloniäl Trust vorgeschriebene Schritte des persönlichen Ultimatums einzuleiten. Es sind indessen zahlreiche Petitionen bei dem Directorium eingelaufen, welche unter Zugrundelegung der verschiedensten Ursachen um eine Verschiebung des Termin es, resp. Modifikation des gedachten Beschlusses bitten. Nach eingehender Erwägung hat sich nun das Directorium bewogen gefühlt, seine autorisierten Agenten zu ermächtigen, dergleichen Gesuche zu prüfen und dem Directorium in London behufs endgiltiger Beschlussfassung bis zum 31. December 1900 zu unterbreiten. James H. Loewe, G en eraJ -Secr etär. 49, Leadenhall Street, London, E. C, den 1. November 1900. IL Im Auftrage des Directoriums und um den scheinbar obwaltenden Missverständnissen durch die Darstellung des absoluten Thatbestandes zu begegnen, werden folgende wichtige Mittheilungen zur Kennti is der Actionäre gebracht: Trotzdem das Londoner Gomite seit dem Monate Juni 1899 bis zum heutigen Tage 124.911 Zutheüungsbriefe, 5.705 provisorische Certificate, 26.201 definitive Certificate, 9.101 Inhab er-Actien zusammen 165.918 Stück Certificate auf zusammen über 305.000 Actien — eine in der Geschichte des englischens Actien-Gesellschaftswesens noch nie in demselben Zeiträume erreichte Zahl — verfertigt, eingetragen und consecutive zum ordnungsgemässen Postversandt nach allen Theilen der Welt gebracht, resp. persönlich ausgehändigt hat, so hat es doch bekanntlich Fälle gegeben, in welchen die Sendungen ihre Adressaten nicht erreicht haben, und zwar entweder wegen der Grenz-, Zoll- und Stempel-Schwierigkeiten oder wegen uncorrecter Subscriptions - Formulare, ungenügender Listen oder fehlender Geld- und Listen-Avise. Erstgenannte Schwierigkeiten sind nun glücklicherweise vollständig aus dem Wege geräumt Das betreffende Ministerium hat unseren Actien und Couponbogen freien Eingang gewährt und nur den provisorischen, respective definitiven Aetien-Certificaten eine 15 Kopeken betragende Stempelsteuer auferlegt. Dagegen sollen noch viele Fälle existieren, welche entweder eine naturgemässe Folge dieser Grenzschwierigkeiten oder der eingangs erwähnten zweiten Kategorie sein dürften. Als herausgegriffene Beispiele der ersten Classe gelten folgende Beispiele; a) Sendung am 11. Juni a. c. von 1449 Actien nach Kiew. Eintreffen, bestätigt am 14./27. October a. c. b) Sendung am 23. Februar a. c. von 273 Actien nach Odessa für 22 Städte. Eintreffen bestätigt am 15./28. October a. c. Als Beweis für die Fälle der zweiten Classe mögen folgende Thatsachen dienen: In den letzten zwei Wochen sind urgente Briefe nach 94 Städten abgesandt worden, in welchen den betreffenden Herren Agenten, respective Zahlstellen die ganze Verantwortlichkeit zugeschoben wird, falls sie nicht sofort die seit Monaten ununterbrochen erfolglos erbetenen Details ihrer Subscriptionslisten nach London senden! Es ergeht daher hierdurch die folgende ernsteste Aufforderung an alle davon betroffenen Actionäre: 1. Diejenigen Actionäre, welchen zwar Abgangs- Avise von Actien, aber die Actien selbst nicht zugegangen sind, müssen sich sofort an ihre nächste Grenzzollstation unter Hinweis auf das ministerielle Rescript unter Zahlung der 15 Kopeken Stempel pro Actie und mit der Bitte um Herausgabe der Pakete wenden. Sollten ihnen aus irgendeinem Grunde innerhalb sechs Wochen die Actien trotzdem nicht ausgeliefert werden, so wollen die betreffenden Actionäre ein solches Resultat nach London meiden, woraufhin von hier aus die nöthigen Schritte behufs Ordnung der betreffenden Angelegenheit unternommen werden. 2. Actionäre, welche aus irgendeinem anderen Grunde noch keine Actien-Certificate erhalten haben, wollen sofort umstehendes Formular peinlichst genau ausfüllen und nach London einsenden, woraufhin, falls keine Zwischencorrespondenz erforderlich ist und die Angelegenheit in allen Stücken sonst in Ordnung geht, die Actien mit möglichster Beschleunigung den betreffenden Actionären zugängig gemacht werden sollen. 3. Da einer der häufigsten Anlasse zu Missverständnissen durch eine irrige Auffassung hervorgerufen wird, so wollen die Actionäre verstehen, dass, wenn sie nach London ihre Einzahlung bei einer ausländischen Bank melden, eine solche Meldung für die Bank in London nicht eher von praktischem Werte ist, als bis die deckende Bestätigung seitens der Bankstelle und die deckende Liste seitens des betreffenden Agenten in London angelangt sind. — Erst dann kann an das Eintragen der Daten und die Ausfertigung und Absendung der Actien geschritten werden. 4. Ferner kommen häufig Fälle vor, in denen die Actionäre ihre Wünsche in Betreff der Art der Ausfertigung ihrer Certificate zu spät bekannt geben, d. h. nachdem mangels anderer Instructionen die Certificate in Gemässheit des ursprünglichen Subscriptions-Formulares ausgefertigt worden sind. Wenn solche Actionäre dennoch auf ihre Wünsche bestehen, so haben sie nebst der genauen Angabe der gewünschten Aenderung auch den nöthigen Betrag für Spesen und Stempel einzusenden. 5. In Städten, wo es zwei oder mehrere Agenten, respective Correspondenten gibt, geschieht es häufig, dass für dieselben Actien von verschiedenen Seiten verschiedenartige Instructionen ertheilt werden, was eine grosse Verwirrung und naturgemässe Reclamationen zur Folge hat. 6. Es ist sogar ein Fall vorgekommen, in welchem ein Agent die ihm zur Vertheilung gesandten Actien den betreffenden Actionären vorenthalten hat, weil er fürchtete, dass die anderen Actionäre, für welche er noch keine Certificate hatte, sich beleidigt fühlen werden, wenn er ersteren durch die Auslieferung ihrer Certificate den Vorzug gäbe. Unter den obwaltenden Verhältnissen ist es wohl möglich, dass hie und da Irrthümer und Versehen im Londoner Bureau unterlaufen und ist dasselbe gerne bereit, etwaige daselbst verschuldete Fehler sofort zu rectificieren, wenn ihm von Seiten des Betroffenen die nöthigen Aufgaben behufs Correctur klar und deutlich gemeldet werden. London den 12. November 1900. 49, Leadenhall Street E, C. James H. Loewe, General-Secretär.