Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 42 (19.10.1900)
- Article
- Jüdische Dienstboten
- Date
- 1900-10-19
- Page
- 5 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 42 ,Die 2$ Welt" Seite 5 von Esswaren systematisch verleitet. Dazu kommt die zügellose Freiheit; das Mädchen kann in der Nacht ausgehen, wie es will, und kommen, wann es will, ja wird sogar dazu animiert und bekommt den Hausthorschlüssel. Ein Mädchen, das einmal bei Juden war, kann man nicht mehr aufnehmen." „Nun denn, jüdische Hausfrauen," bemerkt Herr Adler dazu, „an Euch liegt es, diesem neuen Kampfmittel des Antisemitismus wirksam entgegenzutreten, — Euch zu Ehren, den armen jüdischen Mädchen zum Nutzen!" Bauer und Jude. Aus dem Leben der galizischen Landbevölkerung. Von Moritz Frühling (Lemberg). Aus scheinbar nichtssagenden Vorfällen, aus kleinen, ganz unbedeutenden Erscheinungen kann auf die nichts weniger als günstige Lage der jüdischen Landbevölkerung Galiziens geschlossen werden. Die scheinbar harmlosen Aeusserungen des galizischen Bauers sind merkwüidig charakteristisch und tragen viel dazu bei. die Situation des galizischen Dorfjuden und die Zukunft, der er entgegengeht, in eine bessere Beleuchtung zu rücken. Mit einigen kurzen Strichen will ich den bereits eingetretenen moralischen Verfall und den in Bälde zu erwartenden materiellen Bankerott des jüdischen Dörflers, — ohne Unterschied, ob er Grundbesitzer oder Handeltreibender ist, — skizzieren : Beim Evidenzhaltungsbeamten des Grundsteuerkatasters meldet ein Bauer den Verkauf zweier Grundstücke an. Das eine hat sein Anrainer, ein Christ, käuflich erworben, das andere ein Jude. Seine Bitte um Abschreibung der Grundsteuer formuliert der Bauer folgendennassen : Das an den „chrystianyn" verkaufte Grundstück möge ihm ganz abgeschrieben, dem neuen Eigenthümer also grundbücherlich einverleibt werden : hingegen das durch den „zyd" angekaufte, nur bezüglich der Steuer. Für seine Nutzniessung' soll der Jude nur die auf das Grundstück entfallende Steuer zu zahlen haben, im Grundbuche möge aber der alte Eigenthümer weiter figurieren. Auf die Bemerkung des Beamten, dass ein solcher Modus im Gesetze ,leider" nicht begründet sei, bemängelt der Bauer das Gesetz, welches nicht vorgesehen hat, dass durch Juden angekaufte Grundstücke jeder" zeit in den Besitz der „Berechtigten" sollen zurückkehren können. Solche von tiefster, gewissermassen instinctiver Gehässigkeit zeugende Aeusserungen sind nur zu bekannt. Man lacht aber gewöhnlich darüber, bespöttelt die juristische Unwissenheit des Bauers, ohne ihnen weiter irgend eine Wichtigkeit beizumessen. Allein, bei genauer Betrachtung reflectieren solche ad absurdum sich versteigende Zumuthungen etwas mehr als blosse Unkenntnis des Gesetzes Sie spiegeln die psychischen und socialen Gefühle des galizischen Bauers untrüglich wieder. Der Bauer Galiziens ist nicht mehr jener gutmüthige Dulder, als der er noch bei vielen gilt. Verschmitzt vom Scheitel bis zur Sohle, ist er es vielmehr, der dem Juden des flachen Landes das Dasein verbittert, ja sein ganzes Handeln zeigt dabei eine gewisse Methode; man erkennt deutlich die systematische Beeinflussung, die die christliche Landbevölkerung Galiziens erfahren hat Wünsche eines Volkes oder auch nur einer gewissen Classe — insofrrne sie nur intensiv genug zum Ausdrucke kommen — pflegen sich früher oder später zu erfüllen. Das hat man dem galizischen Bauer begreiflich gemacht, und er handelt auch darnach. Daher seine Unzufriedenheit mit dem Gesetze, das auch dem Juden sein Eigenthum sichert, daher auch der Sturm der Entrüstung, der, von unten erregt, durch die Zeitungen geht, so oft ein Grundstück in jüdische Hände gelangt. Das ist die antisemitische Methode, begreiflich zu machen, dass der Jude der Ausbeuter, das zersetzende Element im Lande ist, als das er geschildert wird. Dem Kenner der Verhältnisse des flachen Landes ist es bekannt, dass der Bauer — einmal in Geldnöthen — sein Stück viel lieber dem Juden als dem Christen verkauft. Eine seltsame Erscheinung. Doch sie hat ihren guten, nur den oberflächlichen Beobachter täuschenden Grund : Früher oder später hofft doch der christliche Landwirt, durch irgendein politisches oder sociales Ereignis zu seinem Grundstücke zurückzugelangen, während er diese Hoffnung, wenn der Känfer ein Christ ist, für immer einsargen muss. Dass der Jude sein Geld auf legale Weise erwarb, ja, dass er sogar einen höheren Preis bezahlte, als es der Christ thäte, gibt dem „Dulder" nicht zu denken; jüdisches Eigenthum soll nach Ansicht dieser „Bedrückten" mit der Zeit ganz in christlichen Besitz übergehen Charakteristisch für diese Anschauungsweise, die traditionell sich forterbt und auf bekannte Weise genährt wird, ist die Thatsache, dass ein Grundstück, einmal in christlichen Besitz übergegangen, fortan schon den Namen des neuen Besitzers führt, während es, wenn es in jüdisches Eigenthum übergeht, noch nach Jahren nach dem alten Besitzer benannt wird. Die Erben des Verkäufers nehmen noch lange Zeit nachher keinen Anstand, hie und da „ihr" Grundstück zu beweiden, und das Factum des Verkaufes lebt in schmerzlicher Erinnerung fort, die sich nicht selten durch Thätlichkeiten an dem Juden Luft macht. Ueberhaupt steigert sich die Gehässigkeit des Bauers gegenüber der jüdischen Bevölkerung im Verhältnisse zur zunehmenden Bildung der Landbevölkerung. Es ist notorisch, dass in den Landstrichen, wo Bauern schon eine Zeitung lesen, ein Jude mit einer noch so berechtigten Forderung nur schwer durchdringt. — Alle verwerflichen Mittel, die man in der Regel den Juden zuschreibt, werden hier prakticiert. Wieder wird eine kleine wahrheitsgetreue Episode die Behauptung am besten illustrieren: Ein Bauer weigert sich, für auf Borg entnommene Victualien, Getränke und Getreide gutwillig zu bezahlen. Der Jude tritt klagbar auf. Der Bauer hebt in seiner Einwendung hervor, dass dem Juden das Klagerecht gar nicht zukomme, zumal er bei ihm, dem Juden, mitunter auch ein Gläschen Brantwein getrunken habe und derBetrag für dieses Getränk in der Klagsziffer miteingerechnet sei; im Sinne des Gesetzes gegen die Trunksucht wäre der Kläger daher abschlägig zu bescheiden. Dieser famosen Gesetzesinterpretation begegnete der Richter durch einen echt salomonischen Enfall. Im Verlaufe der Verhandlung ersuchte er wie von ungefähr den Bauer, er möchte ihm aus einer nahen Schenke ein Gläschen „Stärkendes" bringen, da er sich nicht ganz wohl fühle. Verlegen wartet der Bauer auf ein Geldstück, und erst als nach einer Weile ihn der Richter befragt, worauf er denn noch warte, meint er, er müsse ja fürs Getränk bezahlen, habe aber noch kein Geld erhalten. Die Nutzanwendung dieser Bemerkung hielt der Richter dem Bauer entgegen, und der Jude kam zu seiner Forderung. — Allein unter zehn berechtigten Forderungen sind immer neun, wo Getränke angeblich eine Mitrolle spielen, und nicht jeder Richter kommt auf so gute Einfälle. Das sind kleine Beispiele, aber sie zeigen klar, dass man unter solchen Verhältnissen an eine Zukunft der Juden unter den galizischen Bauern nicht denken kann. Aber auch um die sittliche Entwicklung des unter solchen Bedingungen lebenden Juden ist es schlecht bestellt. Der Jude des flachen Landes gibt die guten, alten, patriarchalischen Sitten leicht auf und verbauert verhältnismässig sehr schnell. Und da ihm auch jede moderne Bildung abgeht, fehlt ihm jeder moralische Halt. Von ihm gilt das geflügelte Wort: „Ni pies ni wilk". (Weder Hund noch Wolf.) Auch die in Galizien verbreitete Sprechweise illustriert untrüglich das Verhältnis des Juden zum Christen: „Im Zimmer sind zwei Frauen und eine Jüdin," sagen sie in