Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 40 (5.10.1900)
- Article
- Die jüdischen Parlamentscandidaten in Grossbritannien
- Date
- 1900-10-05
- Page
- 9 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 40 „Die & Welt" Seite 9 candidiert in Plymouth; Hon. Walter Rothschild (ü.), Med. Buckinghamshire; Mr. Harry S. S a m u e 1 (c), Limehouse; Sir Edward S a s s o o n (U.), H y t h e; Mr. Louis Sinclair (c), ßomford Division of Essex; M. Arthur Strauss (U.), Camborne Divi- " sion of Cornwall. 2. NeueCandidaten. Mr. Nathaniel L. C ohen (c), Pauryn und Falmouth; Mr. Laurence Cowen (L), Coventry; Sir Israel Hart (L), Hackney Stadt; Mr. Charles S. Henry (1.), Chelmsford Division of Essex; Mr. Rufus I s a a c s (l.), North Kensington; Mr. M. E. Lange (1.), Hammersmith; Mr. Maurice L e v y (I.), Loughborough Division of Leicestersh i r e; Sir Samuel M a n t a g u (i.), Leeds Stadt [früher Abgeordneter von Lo n don-White chapel]; Mr. E. Michollis (c), Accrington Division ofLancashire; Mr. H. H. Raphael (1.), SouthDerbyshire; Mr. Herbert Samuel (1.), South Oxfordshire; Mr. Stuart M. Samuel (!-)> St. Georges-in-the-East. Wie aus dieser Liste ersichtlich ist, sind von den neun Mitgliedern des alten Parlamentes, welche wieder candidieren, sieben Conservative oder Unionisten und zwei Liberale, während sich unter den zwölf neuen Candidaten zehn Liberale und nur zwei Conservative befinden. Die Blutlüge in Bayern. Die Antisemiten suchen die Blutlüge nun auch nach Bayern einzuschmuggeln. Der Mord eines zweijährigen Kindes in Ueberrnatzhofen bot ihnen willkommene Veranlassung, die dortige Bevölkerung gegen die Juden aufzuhetzen. Natürlich hat das Wiener „Deutsche Volksblatt* sich der Sache rasch bemächtigt, und die Münchener Antisemiten haben sogar schon eine „Untersuchungs-Commission" in das Dorf geschickt. Die Lage der jüdischen Communalbeamten in Wien bildete den Gegenstand einer Interpellation, die Dr. Mittler in der Sitzung des Wiener Gemeinderathes vom lü. September stellte.] Die Interpellation hat folgenden Wortlaut: „Der Herr Bürgermeister hat laut unwidersprochen gebliebener Zeitungsberichte bei dem am 11. d. M. im Rathhause stattgehabten Empfang des österreichischen Kaufmannstages wirklich beherzigenswerte und schöne Worte gesprochen. Der Bürgermeister sprach seine Freude darüber aus, dass die Berathungen mit Ernst und voller Einigkeit vor sich gegangen sind, und versicherte, dass alle Unterschiede politischer, nationaler und confessioneller Natur verschwinden werden, wenn man sich endlich darüber klar werde, dass jeder Mensch ein Recht habe, zu leben, und ein Recht habe darauf; geschützt zu werden von Jenen, welche es entweder freiwillig thun oder durch die Uebernahme eines Amtes hierzu berufen sind, damit endlich jener Moment eintritt, welchen wir als ii^n Zeitpunkt ehrlicher Arbeit preisen. Mit diesen von Humanitäl erfüllten schönen Worten steht jedoch die allen Begriffen von Humanität und Gerechtigkeit widersprechende Behandlung der armen magistratischen Beamten jüdischer Confeesion, welche bekanntlich consequent und ausnahmslos bei Stellenbesetzungen seit Jahren präteriert werden, in schreiendem Widerspruch. Ich sehe mich daher zu folgenden Anfragen veranlasst. 1. Anerkennt der Herr Bürgercneister auch rücksichtlich der Magistratsbeamten jüdischer Confession dss Recht zu leben, und das Recht geschützt zu werden? 2. Anerkennt der Herr Bürgermeister, durch die Uebernahme des Amtes eines Bürgermeisters von Wien auch die Pflicht übernommen zu haben, auch die jüdische Bevölkerung in ihrem Rechte zu leben zu schützen? 3. Ist der Herr Bürgermeister geneigt, als oberster Chef des Magistrats dahin zu wirken, dass die jüdischen Communalbeamten, welchen infolge ihrer langjährigen Dienstzeit und vorzüglichen Qualificationen keinerlei Vorwurf gemacht werden kann, vom Avancement nicht ausgeschlossen werden wie ceteris paribus deren christliche Collegen? 4. Gedenkt der Herr Bürgermeister das den Magistratsbeamten jüdischer Confession durch die seit 1. Jänner 1898 unausgesetzt erfolgten Präterierungen angethane Unrecht und die damit verbundene schwere, materielle Schädigung im Sinne seiner humanen obcitierten Auffassung gutzumachen? Dr. L u e g e r antwortete ausweichend, dass er auf die Beförderung der Beamten nur jenen Einfluss habe, den jedes Mitglied des Stadtrathes besitzt. Im Stadtrathe herrsche volle Freiheit der Anschauungen, und das Gerede, dass der Stadtrath das thut, was der Lueger will, sei unrichtig. Uebrigens habe er nach seinem besten Wissen und Gewissen der jüdischen Bevölkerung nie ein Unrecht zugefügt. Ja, er anerkenne: sie hat auch ein Recht zu leben, aber auch die Christen haben ein Recht zu leben. Ein judenfeindlicher Staatsanwalt als Privatkläger. In der Nummer 8 der Zeitschrift „Das Barreau" erschien unter dem Titel „Ein galizischer Staatsanwalt" eine Notiz, in welcher folgendes Plaidoyer, welches der Staatsanwalt von Tarnop o l am 12. Juli d. J. vor dem Schwurgerichte hielt, veröffentlicht war: „Nach dem gänzlichen Niedergange des Handels und Gewerbes in Galizien verblieb uns bloss der Kleinhandel, welcher sich in der schmutzigen jüdischen Masse, die sich zu uns sogar aus dem Auslande eindrängt, concentriert. Diese hat nicht bloss den ganzen Adel um dessen Erbe gebracht, sondern auch in den Städten und Dörfern die Bevölkerung jeglichen Vermögens entblösst, sie hat sich wie ein Krebsschaden eingewurzelt, und wir können sie in keiner Weise los werden. Ihre Religion gestattet nicht bloss, sie gebietet, Betrügereien zu ihrer Erhaltung zu verüben. Zu solchen Jüdlein gehört auch dieser Angeklagte." Die Notiz erzählt nun weiter, dass der Abg. Byk diese Ansprache zum Gegenstande eines Schreibens an den Justizminister gemacht hat, und kritisiert in äusserst scharfen Worten die conf'essionelle Hetzrede des Staatsanwaltes von Tarnopol. Der Staatsanwalts-Substitut Leo S a s Ritter v. Berecznicki von Tarnopol ist nunmehr als Privatkläger gegen den verantwortlichen Redacteur des „Barreaus", Dr. Gustav Morgenstern, aufgetreten, und hat durch den Wiener Advocaten Dr. Josef L u b i c z Ritter v. Orlofski beim Bezirksgerichte Josefstadt eine Klage nach § 49f> des Strafgesetzes eingebracht. In der Klage sind lediglich zwei Aeusserungen „dieser lumpige Staatsanwalt" und ^Schweineseele* incriminiert. Ueber die interessante Klage, die am letzten Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist eingebracht ist, findet heute, am 5. October vor dem Vorstande des Bezirksgerichtes Josefstadt in Strafsachen, Landesgerichtsrath v. Heidt, die Verhandlung statt, bei welcher Dr. Morgenstern von Dr. Friedrich E 1 b o g e n vertheidigt werden wird. Die jüdische Abtheilung, welche im russischen Ministerium des Innern errichtet wurde, hat die Juden Russlands mit neuen Hoffnungen belebt. Man erwartet, dass die neue Institution bald in Thätigkeit treten wird, und Leute, die als gut unterrichtet gelten, wollen bereits die Richtung kennen, in welcher sich diese Thätigkeit bewegen dürfte. Es sollen alle im Innern Russlands lebenden jüdischen Handwerker, welche durch Alter oder dauernde Krankheit an der Ausübung ihres Handwerks verhindert sind, nicht wieder nach dem Ansiedlungsrayon verwiesen werden. Auch sollen die Kinder der ausserhalb des Ansiedlungsrayons lebenden jüdischen Gelehrten und Handwerker nach erlangter Majorität nicht mehr ausgewiesen werden, selbst wenn sie weder einen akademischen Grad erworben, noch ein Handwerk erlernt haben. Letztere Erleichterung würde insofern von unübersehbarer Tragweite sein, als dadurch in der den Ansiedlungsrayon umgebenden unsichtbaren chinesischen Mauer eine weite Bresche gelegt würde, durch welche zahlreiche Juden in das Innere Russlands dringen könnten. Zur Judenfrage in Russland. Durch wiederholte Senatsentscheidungen, die vom ,,Woschod" ausführlich wiedergegeben werden, ist festgestellt worden, dass einerseits Eltern, die erwerbsunfähig sind, bei ihren Kindern, und andererseits Kinder, auch vollständig abgetheilte und selbst verheiratete, unter denselben Voraussetzungen bei ihren Eltern Aufnahme finden können, ohne Rücksicht auf ihre sonstige persönliche Aufenthaltsberechtigung am betreffenden Ort, da es eine vom Gesetz ganz allgemein geforderte Pflicht ist, dass Eltern und Kinder im Nothfalle für einander sorgen. „Das neue Ghetto" von Theodor Herzl, wurde am 5 d. M. in Lodz von dem dort gastierenden russischen Schauspielerensemble unter Direction des Herrn Dalsky aufgeführt und erzielte stürmischen Erfolg. Das Beth-Hasepher in Jaffa. Wie man dem „Hameliz" aus Odessa berichtet, hat das dortige „Central-Comite zur Unterstützung jüdischer Ackerbauer und Handwerker in Palästina und Syrien" in seiner Sitzung vom 22. v. M. nach langer Debatte den Beschluss gefasst, die hebräische Knaben- und Mädchenschule in Jaffa wieder zu eröffnen und Sorge zu tragen, dass die Anstalt in jüdischem Geiste geleitet und materiell auf sichere Grundlagen gestellt werde.