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Die Welt · 1900-10-05 · 40 (5.10.1900) · p. 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
40 (5.10.1900)
Article
Zur Frage jüdischer Dienstboten
Date
1900-10-05
Page
6 (sequence 2)
Language
German
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Seite 6 „Die s£ Welt?* Nr. 40 frühester Jugend an, ihnen gelehrt, man soll Ihnen nur bei der Entlassung nicht verbieten. Stellen in „nichtrituellen Häusern" anzunehmen, denn sonst würde es wohl schwer werden, „Tausende*' hier im Westen unterzubringen, aber nur in diesem Falle, denn sonst ist es. wie Herr Steiner sehr richtig sagte, ein Leichtes, ihnen im Westen Stellen zu besorgen. Da Herr Steiner in seinem Artikel die ..jüdische Dienstbotenfrage" zur Discussion gestellt haben soll, so wollen Sie diesen Brief in Ihrem geschätzten Blatt veröffentlichen. Hochachtend mit Zionsgruss Hermine Schildberge r, Cuxhavenerstrasse 14. * II. Lemberg, im September 1!)00. Löbliche Redaction! Es möge auch mir das Wort zur Erörterung der angeregten Frage „Jüdische Dienstbotenertheilt werden, zumal ich jahrelang in Ländern gelebt habe, in denen diese Frage theilweise ihre Lösung gefunden hat; vielleicht könnte mancher Wink für dieses gutjüdische Bestreben dienlich sein. Zur geschichtlichen Seite des von unserem Gesinnungsbruder Herrn York-Steiner angeregten Problems möchte ich Folgendes anführen : Die Aufnahme jüdischer Dienstpersonen in jüdischen Dionst gehört zu den ältesten Institutionen der mosaischen Gesetzgebung* Die betreffenden Gesetze wurden ja im Anschlüsse an den Dekalog codificiert (Exodus 21, V. 21). Die jüdischen Dienstboten hatten wohl die Pflicht der Verrichtung aller häuslichen Arbeiten, allein der Pater familias war verpflichtet, für das Dienstmädchen zu sorgen, dasselbe sogar zu verheiraten. Die jüdischen Dienstpersonen durften niciu länger als sechs Jahre dienen, konnten also nicht wie Sclaven aus anderen Völkern behandelt werden: der jüdische Diener und die jüdische Dienerin konnten niemals zu lebenslänglichem Frofmdienste herangezogen werden, selbst wenn sie darein willigten. Ebenso durfte eine Amme, beziehungsweise eine jüdische Dienerin an einen Volksstamm, wo die göttliche jüdische Gesetzgebung keine Geltung hatte, nicht verkauft werden. Wenn ein jüdisches Mädchen in ein jüdisches Haus als Dienerin kam, so übernahm die betreffende Familie eo ipso die Pflicht, dasselbe auszuheiraten. wohl aus dem ebenso socialen wie nationalen Gesichtspunkte, dass der wohlhabende jüdische Bruder für die Versorgung der Tochter seines armen Stammesbruders Sorge zu tragen hat. Unser Volk hat somit zu allen Zeiten, als selbständiges wie als unterjochtes Volk, sein Dienstpersonale aus seinen eigenen Reihen genommen. Heutzutage hat diese religiöse Pflicht der Aufnahme jüdischer Dienstboten in jüdische Häuser in Galizien und in Russland noch grosse Verbreitung — obgleich keine Dienstbotenschulen bestehen. Fragen wir uns: Welcher böse Geist hat an diesem so natürlichen, so humanen, so familiären Gesetze gerüttelt? — und die Antwort fällt nicht schwer. Denn jeder kennt diesen modernen Sündenpfuhl: „die Assimilatio n'\ Die Entartung des alten patriarchalischen jüdischen Hauses trieb alles, was gut jüdisch war, hinaus, um unjüdisches Modeleben hineinzubringen. Passt es ja dem emporgekommen Börsenjobber, passt es ja einer gebildeten, mondainen Familie nicht, durch ein jüdisches Dienstpersonal zu verrathen, dass die Herrschaften Noch- und Auchjuden sind. Herr York-Steiner würde daher mit einer derartigen Action zwei edle Principien des Judenthums zur Geltung bringen : zunächst das mosaische Gesetz der Aufnahme jüdischer Bediensteten ins Haus, und das zweite Gebot, welches befiehlt: So Du siehst, dass Dein Bruder verarmt und seine Hand sinkt, so musst Du ihm aufhelfen. Und welches Aufhelfen kann wohl würdiger, kann ökonomisch richtiger durchgeführt werden, als jemandes Kräfte verwerten, ihm Arbeitsgelegenheit verschaffen? Das ist wohl die edelste Zedaka! Um aber dieses grosse Ziel zu erreichen, hunderttausenden jüdischen Mädchen Gelegenheit zu ehrlichem Erwerb zu geben, muss etwas Wunderbares geschehen : Erst muss die Assimilation aus dem jüdischen Hause hinausgeschafft werden, dann erst wird die jüdische Bedienung hineinkommen. Wahre Musterbilder in der Verwendung und Verwertung jüdischer Arbeitskräfte sind die viel geschmähten und verlästerten, aber wenig gekannten 'Wunderrabbis, die sogenannten „guten Jüden", special der Rabbi aus Sadagöra. ferner seine Brüder und Neffen in anderen Städten, wie Czortköw, Hussiatyn, welche ihre zahlreiche Dienerschaft, vom Thürsteher (Leib-Gabbai) bis zum Kutscher, ferner ihre Dienstboten, Köchinnen und Ammen ausschliesslich aus jüdischem Stamme erwählen, wobei sie sehr gut bedient sind. Mit Zionsgruss Dr. Rüben Bierer. Weltchronik. Personalnachricht. Fräulein Paula D einer, eine Tochter unseres Gesinnunggenossen Herrn J. L- Deiner in Wien hat sich mit Herrn Josef Schwarzwald verlobt. Czernowitz. Prof Dr. Sigmund Herzberg-Fränkel wurde zum Dekan der philosophischen Facultät an der hiesigen Universität gewählt. Der Wochenbericht des Matrikelamtes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde weist für die Zeit vom IG. bis 22. September 18 Trauungen, 59 Geburten und 27 Sterbefälle auf. Wien. (Israelitische Cultusgemeinde.) In der Plenarsitzung des Cultusvorstandes vom 19. v. M. theilte der Präsident kais. Rath Klinger u. a. mit, dass in der vergangenen Woche unter Führung des Obmannes der Wohlthätigkeits-Section Herrn k. k. Baurath Ritter von Goldschmidt ein Localaugenschein in. dem erweiterten Versorgungshause und in dem anlässlich des Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph I. erbauten Siechenhause vorgenommen wurde, wobei der Abschluss der Arbeiten constatiert wurde. Nunmehr steht die innere Einrichtung in Ausführung. Sache der Wohlthätigkeits- Section sei es, die Schlussarbeiten zu beschleunigen, damit die neuen Humanitätsanstalten, für welche viele Ansuchen um Aufnahme bereits vorliegen, noch in diesem Jahre ihrer Bestimmung übergeben werden können. Die Beschlussfassung hierüber wurde vorbehalten. Im Sinne des von Baurath v. Goldschmidt namens des Vertreter-Collegiums erstatteten Referates wurde für den pro 1900 mit Kr. 12.000-— dotierten Armenfond des Vertreter-Collegiums mit Rücksicht auf die infolge der herrschenden Nothlage unverhältnismässig gesteigerte Zahl von Ansuchen Hilfsbedürftiger ein Nachtragscredit von Kr. 6000*— votiert. Vice- Präsident Dr. K o h n referierte über mehrfach eingelaufene Ansuchen um periodische Bekanntgabe der Geburten und Sterbefälle. Referent beantragte namens des Vertreter- Collegiums, allwöchentlich den jüdischen Blättern die ehelichen Geburten, Trauungen und Sterbefälle mitzutheilen. Nach längerer Debatte sprach sich die Versammlung dahin aus, dass diesem Antrage aus principiellen Gründen nicht beizustimmen sei. Nach Erledigung von Subventionsgesuchen einzelner Bethausvereine, sowie verschiedener Personalien wurde die Sitzung geschlossen. — Sonntag den 7. October um 10 Uhr vormittags findet neuerlich eine öffentliche Plenarsitzung des Vorstandes mit folgender Tagesordnung statt: 1. Einlauf; 2. Präsidialbericht; 3. Vorbereitung zu den bevorstehenden statutenmässigen Wahlen in den Vorstand; 4-. Berichte des Vertreter-Collegiums; 5. Berichte der I., II., III. und V. Section. Wien. (Museum der Denkmäler des Judenthums.) Die Gesellschaft für Sammlung und Conservierung vonKunst- und historischen Denkmälern des Judenthums in Wien versendet eben ihren dritten Jahresbericht. Den Einnahmen von 11.066 Kr., die sich aus den Mitgliederbeiträgen, Subventionen und Spenden recrutveren,-stehen die Ausgaben in der Höhe von 9092 Kr. gegenüber, die in den Kosten für Ankauf von Objecten, für die Erhaltung des bereits sehr reichhaltigen Museums der Gesellschaft, ferner für die Vorträge und den Beitrag für Herausgabe von Werken be-

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