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Die Welt · 1900-09-28 · 39 (28.9.1900) · p. 8

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Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
39 (28.9.1900)
Article
Jüdisches Gefühl [Kommentar]
Date
1900-09-28
Page
8 (sequence 2)
Language
German
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Seite 8 ,Die & Welt" Nr. 39 bedeutend älter als die der Römer und der Griechen ist Ihr werdet über die uralte Religion, die die Euere ist, belehrt werden, vieles, was unsere Ahnen beseelte, soll Euch mitgetheilt und dieses Büchlein soll zu einer Pflanzstätte des alten und wahren jüdischen Gefühles werden. Auch manche gute Lehre für Euere fernere Zukunft soll es enthalten, Lehren, deren ein jüdisches Kind weder entbehren kann, noch darf, umsomehr als der Zeiten Ungunst es gebieterisch erfordert, dass ein jeder von uns, ob Jung ob Alt auf ungerechtfertigte Angriffe, die selbst die zarteste Jugend nicht verschonen, gebührend Antwort zu geben imstande ist —" fjudiscbe kiterahjr. Eine Flugschrift über die Lage der Juden in Rumänien. (Schluss.) Das Gesetz „gegen den ambulanten Handel". In keinem Lande der Welt ist der Hausierhandel eine solche Notwendigkeit wie in Rumänien. In den Vorstädten, die zumeist nicht gepflastert sind, ist in Zeiten von Regen- und Sehneeniederschlägen die Communication mit dem Handelscentrum der Ortschaft fast unmöglich. Den kleinsten Gegenstand für den häuslichen Bedarf kann der Vorstadtbewohner nur im Wege einer theuren Fiakerfahrt bis zum Centrum sich verschaffen, und die Spesen der Fahrt übersteigen oft das Fünffache des Wertes des gebrauchten Gegenstandes. Aus dieser Nothwendigkeit entstand der Hausierhandel. Der Hausierhandel wird von Juden, Slovaken, Griechen und Macedoniern betrieben. Um nun den Juden auch diesen erbärmlichen Erwerbszweig zu entziehen, wurde das Gesetz gegen den ambulanten Handel geschaffen, aber den Vollziehungsorganen des Gesetzes wurde aufgetragen, nur die hausierenden Juden anzuhalten und sie behufs Bestrafung wegen Gesetzesübertretung den Behörden zu überstellen, ebenso ihre Waren zu confiscieren — den christlichen Hausierer jedoch zu tolerieren! Die Förderung der Industrie. Rumänien will ja ein Industriestaat werden, um das Ausland entbehren zu können; es wurde daher ein Gesetz geschaffen zur Begünstigung der National-Industrie. Gründer industrieller Anstalten, welche die gesetzlichen Begünstigungen erlangen wollen, mussten sich unter anderem auch der Verpflichtung unterwerfen, nach Verlauf von 3 Jahren die Hälfte ihrer Arbeitei-zahl mit inländischen Elementen zu besetzen. Das Gesetz spricht wohl nicht aus, dass unter inländisehen Arbeitern nur Staatsbürger zu verstehen sind, aber diese Lücke wurde durch eine ministerielle Durchführungsverordnung ausgefüllt, in welcher angeordnet wird, dass jüdische Arbeiter nicht als Inländer betrachtet werden dürfen. Die Aufnahme von Juden in die Spitäler. In den Krankenhäusern Rumäniens werden inländische Kranke unentgeltlich gepflegt. Kranke Juden aber müssen die willkürlich von der Spital Verwaltung bestimmten Verpüegskosten tragen, nur 10 Percent kranke Juden werden im ziffermässigen Verhältnisse zu den Nichtjuden aufgenommen. Eine den Juden günstige Bestimmung ist aber vorgesehen im Artikel 83 des Sanitätsgesetzes, wo ein Alinea zu finden ist, in welchem es heisst, dass in schweren, dringenden und seltenen Krankheitsfällen Fremde unentgeltlich aufgenommen werden, wenn sie — und diese Bestimmung wendet man dann auf Juden an — als Versuchskaninchen zur Vornahme wissenschaftlicher Experimente dienen können. Das Schulgesetz. Die Verfassung enthält eine im Verfassungswege noch nicht abgeänderte Verfügung, dass der Elementar-Unterricht in den öffentlichen Schulen allen Inländern ohne Ausnahme der Religion unentgeltlich ertheilt werden muss. Obligatorisch ist der Schulunterricht nur für die Kinder rumänischer Staatsbürger. Um den Juden das schneidigste Instrument zueinerLebenscarriere aus den Händen zu nehmen, wurde im Schulgesetze vom Jahre 1893 die verfassungswidrige Bestimmung, aufgenommen, dass jüdische Kinder nur gegen Erlag willkürlich zu bestimmender Taxen, und nur wenn Plätze, die nicht von Kindern von Rumänen besetzt, vorhanden seien, aufgenommen werden dürfen. In Forstschulen können Juden nur mit specieller Erlaubnis des Ministers aufgenommen werden. In Kunst- und Gewerbeschulen können sie nur als zahlende Externisten im Verhältnisse von einem Fünftel zugelassen werden. Unterstützungen und Stipendien dürfen Juden um keinen Preis erlangen. In Bukarest existiert eine vom Juden H i 11 e 1 gegründete Dotation für Stipendisten. Auch von dieser jüdischen Gründung konnte bis auf den heutigen Tag kein Jude ein Stipendium erlangen. Die Folgen der Auswanderung. Der Jassyer Bürgermeister Badorau, einer der bedeutendsten Männer der Regierungspartei, viele Handelskammern im Lande und selbst mehrere Regierungsorgane haben in officiellen und officiösen Zeitungen die Besorgnis ausgesprochen, dass bei solchen Massenauswanderungender Juden der Ausfall der Steuereinnahmen und der Abgang so wertvoller wirtschaftlicher Elemente sich unangenehm bemerkbar machen werde; man müsse daher alles anwenden, um der Auswanderung Einhalt zu thun! Mehr noch aber, als diese unbefangenen und vorurtheilsfreien Staatsorgane, haben die Antisemiten selbst die wirtschaftlichen Schäden, welche dem Lande durch die Auswanderungen erwachsen, eingestanden. Während die „Romania Juna", das antisemitische Organ der liberalen Partei, anräth, die entstandene Lücke durch siebenbürgische Einwanderer auszufüllen, will das conservative Antisemitenblatt „Apararea National a" eine Remedur in der Aufnahme Christli ch-socialer Elemente finden, welche der berüchtigte Wiener Mechaniker Schneider beizustellen sich anheischig gemacht haben soll!! Die Antisemitenliga und die Ohnmacht des neuen Ministeriums. Die Regierung hat Kenntnis von der Existenz einer Maffia oder geheimen antisemitischen Allianz, sie kennt deren Statuten, deren Ziel, sie kennt die Minister, Generäle und Universitäts-Professoren, welche die Allianz gegründet haben und sie jetzt leiten, sie weiss, wer die Gründer der antisemitischen Blätter, der „Apararea National aa, des „Romania J u n a", der JBpoca" und des „A n t is e m i t u 1" sind. Sie kennt die Ministerien und die Communal-Verwaltungen, welche diese Blätter subventionieren, Blätter, die ohne diese Subvention keinen Tag sich halten könnten — denn der rumänische Antisemit opfert nie von seinem Eigenthume etwas für die antisemitische Propaganda; der Antisemitismus ist sein Gewerbe, von"dem er lebt Die Regierung kennt auch den ehrenwerten Popa Floru von der unter panslavististischer Protection stehenden Cretulescu-Kirche, den Stellvertreter des Obmannes Doctor I s t r a t i und des Ministers Filipescu bei der Leitung der antisemitischen Allianz und bei der Verbreitung der Mord und Plünderung der Juden predigenden antisemitischen Blätter. Bis zur Stunde ist gegen diese stets im Steigen begriffene anarchistische Bewegung von Seiten der bestehenden Obrigkeit nicht ein Schritt gemacht worden, der darauf hindeuten könnte, dass man die Absicht habe, im Lande gesetzliche Ordnung und Schutz des Eigenthumes und der Person einzuführen. Und doch steht der Regierung ein Complex von Gesetzen zur Verfügung, wonach sie die hier angeführten Verbrechen ahnden könnte! Tausende von den Verbrechern, die in B ukarest, J a s s y und G a 1 a t z zur Plünderung und Misshandlung der Juden sich geeint, sind der Regierung bekannt, und ihre Handlungen müssten nach Art. 213 des Strafgesetzbuches strengstens bestraft werden. Geistliche und Kirchendiener, welche einen Theil der Bevölkerung zum Angriffe gegen einen anderen Theil hetzen, müssten nach Axt 167 des Strafgesetzbuches behandelt werden. Was die cannibalische antisemitische Presse betrifft, die eine zweite sicilianische Vesper predigen und die unerhörtesten Lügen und Verleumdungen verbreiten darf, so steht ja die Regierung nicht ohne Waffen da, wo doch Art. 292und die folgenden des Strafgesetzbuches, ferner Art 44, 47, 48 und 53 des Pressgesetzes, die von der Verfassung aufrechterhalten blieben, einer von ethischen Principien geleiteten Regierung Handhabe genug gegen die gesellschaftszersetzenden Elemente geben, aus denen der rumänische Antisemitismus besteht. Leider hat die Regierung bis jetzt noch keine Veranlassung zur Annahme gegeben, dass sie gegen diese Elemente Stellung zu nehmen gedenkt. Die Jassyer Präfecten Grecöanu und C a n a n au, der dortige Staatsanwalt und die Schullehrer, welche sich am 16. Mai 1899 an die Spitze des die Juden plündernden Pöbels stellten, sitzen fest in ihren Aemtern, und keines der Unterorgane der Bukarester, Jassyer und Galatzer Polizei, welche bei den gegen die Juden verübten Excessen activ mitwirkten, wurde vom Dienste enthoben.

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