Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 39 (28.9.1900)
- Article
- Die Actienclubs der Jüdischen Colonialbank
- Date
- 1900-09-28
- Page
- 4 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 4 „Die s£ Welt" Nr. 39 Die Marken sollen auf weissem Grunde gezeichnet und diagonal perforiert sein, und zwar in einem Dreiecke mit dem Schilde Davids und 12 Sternen, dem Namen des Clubs und den Worten „Nicht übertragbar" auf Hebräisch, während im anderen Dreiecke das Porträt Dr. Herzls mit dem Motto : „Palästinas Helfer" (auf Hebräisch) erscheint. In den Ecken wird der Wert der Marke, Pf. Sterl. '/„„, gedruckt sein. Die Marken gelangen in Bögen zu je 90 zur Ausgabe. Auf der Aussenseite der Einzahlungsbücher sollen der Name und die eingetragene Nummer des verausgebenden Clubs wie auch der Name und die Adresse des Eigenthümers registriert sein. Die Unterschrift des Eigenthümers bedingt die Annahme der Statuten. Die Innenblätter der Bücher werden zum Einkleben der Marken eingerichtet sein. Einzahlungsbücher, für welche bereits Actien ausgegeben wurden, sollen eingezogen und behufs Controle aufbewahrt werden. II. Statuten für Clubs (Unter Controle der Centrale.) Name. Die Bezeichnung des Clubs hat zu lauten : „The Jevvish Colonial Trust Share Club Eingetragene No............................. Stadt...................................................... (Diese No. wird von der Centrale bestimmt, woselbst der Club sowie die Namen der Functionäre eingetragen werden. Die sonst verlangten Angaben müssen laut beiliegendem Modell der Centrale bekanntgegeben werden.) Controle. Die Entscheidung der Centrale ist in allen Fällen von den Clubs als endgiltig zu acc=ptieren. Zweck. Der Zweck des Clubs ist, seinen Mitgliedern den Vortheil der Erwerbung von Actien im Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank), Ltd., zu gewähren, dadurch Sparsamkeit zu fördern und ein persönliches Interesse an der Bank zu schaffen. Mitglieder. Alle Personen, die sich den Statuten unterwerfen, können dem Vereine beitreten. Mitglieder, die den Namen Jude oder Zionist durch irgendwelche Handlungen in Verruf bringen, oder die Interessen des Clubs beeinträchtigen, müssen der Centrale sofort angezeigt werden. Letztere ist berechtigt, auf Grund ihr genügend erscheinender Beweise und nach Rückerstattung des eingezahlten Geldes gegen Auslieferung des Einzahlungsbuches und der Marken das betreffende Mitglied aus dem Verbände auszuschliessen. Functionäre. Jeder Club wählt jährlich wenigstens einen Präsidenten, einen Vicepräsidenten, zwei Cassierer, einen Secretär, zwei Bücherrevisoren und ein aus fünf Mitgliedern bestehendes Comite. (Herren und Damen können jede dieser Functionen bekleiden.) Wöchentliche Versammlungen. Zusammenkünfte behufs Entgegennahme von Zeichnungen, Ausgabe von Marken, Einzahiungsbüchern und allgemeiner Auskunftsertheilung müssen mindestens einmal wöchentlich abgehalten werden, und haben zwei Functionäre diesen anzuwohnen« Einzahlungen. Alle Einzahlungen müssen in Ein- oder Mehrheiten des localen Gegenwertes eines Achtzigstel Pfundes (Pf. Sterl. V80) gemacht werden, und es werden hierfür an Stelle von Quittungen Marken mit speciellem Dessin ausgegeben werden. Die dreieckige Hälfte mit dem Porträt Dr. Herzls kann als Beimarke auf Privatbriefen verwendet werden, während die andere Hälfte in das Einzahlungsbuch (welches jedes Mitglied beim Eintritte in den Club erhält) eingeklebt werden muss. Das Einzahlungsbuch muss vom Eigenthümer zum Zeichen seiner Anerkennung der Statuten des Clubs und der Centrale unterfertigt werden. Der erste von jedem Mitgliede gezahlte Shilling, resp. dessen localer Gegenwert, ist als Einschreibegebür zu verwenden, worüber der Club eigene Quittungen zu geben hat, und sind diese Eintrittsgebüren an die Centrale zu remittieren, die dem Club über den Gesammtbetrag eine Bestätigung zukommen lassen wird. Um es dann den Clubs zu ermöglichen, einen Vorrath von Marken zu halten, ist die Centrale berechtigt, einen Bogen von 90 Marken creditweise vorzustrecken, dagegen wird die Centrale die jeweiligen Functionäre des Clubs insgesammt und einzeln für den Betrag eventuell verantwortlich halten. Alle Einzahlungsbücher, Ausweise etc. müssen nach dem von der Centrale erhältlichen und in GeÖrauch stehenden Modellen gedruckt sein, zur Sicherheit und Gleichmässigkeit der Verrechnungen. Clubspesen müssen vom betreffenden Club selbst bestritten werden (ohne irgendwelche Verbindlichkeit der Centrale). Die folgenden Bücher müssen geführt werden: Ein Mitgliedsregister, ein Protokollbuch, Präsenzliste, Hauptbuch, Cassa und Journal. Folgende Conti müssen geführt werden: „Subscriptions- Conto", auf welchem genau die wöchentlichen Eingänge ausgewiesen werden müssen. „Actien-Conto" zur Ausweisung, wie viele Actien gekauft und wie dieselben vertheilt wurden. „Vorrath-Conto" zur Ausweisung, wie viele Marken von der Centrale übernommen, wie viele verkauft wurden und wie viele vorräthig sind; wie viele Einzahlungsbücher gekauft und verkauft wurden, wie viele zurückgesandt und wie viele noch ausständig sind, nebst der Anzahl der Marken in jedem Buche. Eine monatliche Bilanz muss in einem Bilanzbuche aufgestellt werden und sind Copien hiervon (gehörig revidiert) innerhalb 7 Tagen der Centrale einzusenden. Die Einzahlungsbücher müssen mindestens alle d-rei Monate geprüft und revidiert werden. Mitglieder, die in eine andere Stadt übersiedeln, können ihre Einzahlungsbücher von ihrem Club auf einen anderen überschreiben lassen, indem der transferierende Club an den neuen Club den Wert des zu überschreibenden Einzahlungsbuches in Barem bezahlt, wofür ersterer unbenützte Marken in gleicher Höhe von letzterem erhält. Alle Transactionen müssen zwischen den Mitgliedern und deren Clubs stattfinden, und können Marken nur vom Club an Mitglieder und wieder zwischen Club und Centrale verkauft, überschrieben und gehandelt werden. Mitglieder, die mit ihren Einzahlungen länger als vier Wochen im Rückstände sind, haben eine Strafe von ld. pro Monat zu entrichten. Monatliche Versammlungen sind einzuberufen, bei welchen der Secretär über die seit der letzten Versammlung vorgekommenen Ereignisse zu berichten hat. Zu diesen Versammlungen ist nur Mitgliedern der Zutritt gestattet. Die Secretäre der Clubs haben der Centrale monatlich Bericht zu erstatten und Gelder zu remittieren. Actien. Sobald Marken im Werte von 20s. oder 22s. 6d. in dem Einzahlungsbuche eingeklebt sind, ist der Inhaber berechtigt, vom Emissions-Club eine Namens- oder Inhaber- Actie, je nach dem eingezahlten Betrage, gegen Ablieferung des Buches zu verlangen. Ankauf von Actien und Verwaltung der Fonds. Sobald die ersten 20s. oder 22s. 6d., oder Vielfache hiervon eingezahlt sind (ausser Einschreibegebüren), haben Secretär und Cassierer bei der Centrale um die benöthigten Actien (Namens- oder Inhaber-) anzusuchen, und muss gleichzeitig der entfallende Betrag von je 20s. oder 22s. 6d. oder Vielfachen angeschafft werden, sofern der Club nicht mit der Centrale in Contocorrente-Verbindung steht Auflösung der Clubs. Ein Club kann aufgelöst werden: 1. Wenn die Bank keine Actien mehr emittiert 2. Wenn die Mitgliederzahl auf sechs herabgesunken ist.