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Die Welt · 1900-09-21 · 38 (21.9.1900) · p. 6

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Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
38 (21.9.1900)
Article
Wie die Judenfrage zu lösen wäre
Date
1900-09-21
Page
6 (sequence 2)
Language
German
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Seite 6 „Die Welt?" Nr. 38 reichen wollen, dann müssen wir jetzt mit Züchtigungen anfangen. Wenn wir erst einmal angefangen haben, dann wird uns die Sache schon Spass machen. Sie müssen den Juden in allen Theatern, in allen öffentlichen Gärten, überall, wo sich so ein widerwärtiger Jude zeigt, mit Knüppeln oder was sonst in der Nähe zum Hauen ist, verhauen, auf die Judenbande losdreschen. Hauen das ist eine ganz famose Sache. Es muss wieder mehr gedroschen werden, dann wird es wieder besser werden in der Welt. Die Judenfrage ist nur durch rücksichtslose und colossale Verkeilung zu lösen. Deswegen, meine Herren, machen Sie jetzt eine schneidige Attake auf die Judenbande. Wenn wir auf unsere Minister und Staatsmänner warten wollen, dann können wir lange warten. Wie Sie gehört haben, bin ich neuerdings wieder angeklagt worden. Da kommt doch Leben in die Bude! Einem jüdischen Assessor, der zu mir sagte: „Geben Se ssu, dass Se sich gegen den Paragraphen 113 vergangen haben, geben Se"s ssu?" erwiderte ich: „Ich gebe gar nischt ssu~. Eine Scene im Stellwagen. Die Gattin des in Wien am Hohen Alarkt etablierten Modewaarenhändlers Bernhard Hofbauer, Frau Rosalie Hofbauer, fuhr am Abend des 16. v. M. mit dem Stellwagen nach Pötzleinsdorf, wo sie mit ihrer Familie zum Landaufenthalte weilte. In der Währingerstrasse ersuchte die Dame den Conducteur, den Wagen halten zu lassen, und dieser entsprach dem Begehren. Darüber hielt sich ein antisemitischer Fahrgast namens Franz Mohr, ein Angestellter des „Deutschen Volksblattes", auf. Frau Hofbauer bedeutete ihm, er möge sich in die Angelegenheit des Conducteurs nicht mengen. Dies hatte zur Folge, dass Mohr die Dame mit einer . Fluth von Schimpfworten bedachte. Er schrie : „Das kann einem nur passieren, wenn man mit einer so gemeinen Person fährt. Sie gemeine Tarnopoler Jüdin, Sie Gänslerin von der Glockengasse!" Als Frau Hofbauer den jungen Mann zur Ruhe mahnte, schrie er: ..Ich bin sehr grob, aber nur gegen Juden. Seit unser Dr. Lueger Bürgermeister ist, sind die Juden noch weniger als abgebrauchte Fetzen!" Der Sohn der Beleidigten, Max Hofbauer, drohte, einen Wachmann rufen zu lassen, worauf Mohr rief: „Ruhig sein. Jüngel, sonst kriegst Du zwei Flaschen!" Auch der Frau Hofbauer bot er „Flaschen" an. Die Beschimpften stiegen aus und erhoben bald darauf gegen Mohr die Ehrenbeleidigungskhige. Am 15. d. M. verhandelte der Strafrichter des Bezirksgerichtes W'ähring. Gerichtssecretär Dr. Gör lieh, über diese Klage. Der Angeklagte war nicht erschienen. Er sehrieb dem Gerichte, er könne zur Verhandlung nicht erscheinen, sei jedoch zur Abgabe einer Erklärung bereit, dass er die gebrauchten Worte bereue. Da die klageführenden Parteien sich mit dieser Erklärung nicht zufrieden gaben, gieng der Richter in die Verhandlung ein. Der Klageanwalt begehrte die Bestrafung nach dem höheren Strafsatze, da durch die Bemerkung, die Juden seien weniger als ein gebrauchter Fetzen, eine ganze Religions-Genossenschafc beleidigt erscheine. Der Richter nahm diesen Umstand, sowie die Concunrenz der mehrfachen Beleidigungen als erschwerend an und verurtheilte Franz Mohr zu einer Woche Arrests. Der gute Glaube. In der „Berliner Volkszeitung* finden wir den folgenden interessanten Beitrag zu dem Capitel, wie im Deutschen Reiche der Grundsatz der verfassungsmässigen Gleichberechtigung aller Bekenntnisse in der Praxis bethätigt wird: „In einem deutschen Bundesstaate, der Name thut im Augenblicke nichts zur Sache, haben jüdische Bewerber um richterliche Aemter, wenn sie besonders klug und tüchtig sind, neuerdings mehr und mehr Gelegenheit, ihre Klugheit ausser zu amtlichen Obliegenheiten zur Lösung des in der Verfassung nicht vorgesehenen Räthsels zu verwerten, warum die Collegen aus arischen Häusern mit einem durch den Taufschein indicierten guten christlichen Glauben viel rascher als sie selbst vorwärts kommen. Einige dieser Räthsellöser wollen die Bemerkung gemacht haben, als ob z. B. die sogenannten, mit dem Bezüge von Taggeldern verbundenen Commissorien eine speeifisch arische Einrichtung seien. Es mag dies eine optische Täuschung sein; wir wollen darüber nicht streiten. Jedenfalls wissen wir, was man sich in den juristischen Kreisen des. betreffenden Bundesstaates von einem jüdischen „Unbesoldeten" erzählt, der schon eine lange Reihe von gratis geleisteten Dienstjahren hinter sich gebracht hat und kürzlich mit einem höheren Vorgesetzten bescheiden über die entfernte Möglichkeit sprach, über kurz oder lang so etwas zu erhalten, was in arischen Kreisen nach weit kürzerer Dienstzeit als Anstellung empfunden wird, sich auch bei näherem Zusehen als solche erweist. „Ich glaube doch nachgerade", wagte der Themis-Jünger verschämt zu bemerken, „mir eine Beförderung „ersessen" zu haben." Mit dem überlegenen Lächeln, das ein hochbesoldeter höherer Vorgesetzter einem gänzlich unbesoldeten Untergebenen gegenüber gebrauchen darf, erwiderte der Mann der höheren Rang- und Gehaltsstufe-: Lieber Freund! Eine „Ersitzung" nach jahrelangem Dienst? Wissen Sie. was zu Ihrer Ersitzung fehlt? Der „gute Glaube". Im Zusammenhange mit der Konitzer Mordaffaire stand ein Process, welcher vor der Strafkammer des Berliner Landgerichtes am IS. d. M. gegen den Herausgeber der „Zukunft", Maximilian H a r d e n, verhandelt wurde. Harden hatte in einem Artikel die Erfolglosigkeit der Untersuchung in der Konitzer Mordsache besprochen und dabei die Wendung gebraucht: „In Könitz leistete ein Criminal-Commissär, was solche ungebildete Leute in einem heiklen Falle immer leisten." Der Polizei-Präsident hatte daraufhin einen Strafantrag wegen Beleidigung der Bei-liner Criminal-Commissäre gestellt. Harden versicherte in der Verhandlung, dass ihm jede beleidigende Absicht gefehlt habe. Er habe nur eine psychologische Erklärung dafür suchen wollen, warum die Criminal-Commissäre so wenig leisten; in solchen heiklen Fällen könne nur ein criminalistisch und psychologisch sehr fein gebildeter Mann mit einem hohen Masse von Culturu:id Menschenkenntnis in das Gewirre von Interesse und Racenhass hineinleuchten. Der Staatsanwalt beantragte vierzehn Tage Gefängnis. Der Vertheidiger, Justiztath Munckel, bestritt das Vorliegen einer Beleidigung. Nach Ansicht des Angeklagten müsste man mit schwierigen Untersuchungen allererste Kräfte betrauen, und man hätte nach Könitz einen hervorragend intelligenten Mann senden müssen, nicht aber einen Criminal-Commissär, welcher dieser Aufgabe nicht gewachsen war. Das sei eine Kritik, die erlaubt sei. Der Gerichtshof hielt die Beleidigung für erwiesen und erkannte auf 300 Mark Geldstrafe, eventuell 30 Tage Gefängnis. Rumänisches Wohlthun im grossen New-York. Unter diesem Titel meldet das „New-Yorker Morgen-Journal" in seiner Nr. v. ~-2(i. v. M.: Gar manche haben von den Judenverfolgungen in Rumänien gehört, mitunter ist auch eine Notiz durch die Zeitungen gegangen, dass wieder einige hundert der Verfolgten hier gelandet sind, indessen ist über die Aufnahme, welche die Verfolgten hier gefunden haben, resp. die Anstalten der engeren Landsleute der Unglücklichen für die Unterbringung derselben, noch fast gar nichts bekannt geworden. Und doch verdient die Thätigkeit der hiesigen Rumänier, ihr edles Wirken für die aus der Heimat Vertriebenen, das höchste Lob und uneingeschränkte Anerkennung. Die „Roumanian Hebrew Aid Association* hat ihr Hauptquartier in 97 Forsyth Str., einem älteren Gebäude, das indessen von der Gesellschaft für ihre Zwecke praktisch und bequem hergerichtet ist. Dort findet man jeden Tag zahlreiche neu Eingewanderte, die alle von der Gesellschaft unterhalten werden, bis sie Arbeit gefunden haben. Die Sorge für die Einwanderer beginnt schon, bevor dieselben in der Barge Office landen. Sobald ein Dampfer gemeldet ist, der Einwanderer aus Rumänien haben kann, geht ein Vertreter der erwähnten Gesellschaft mit dem Sanitätsbeamten an Bord. Dort sucht er einen Ueberblick über die Zahl seiner Landsleute zu gewinnen und telegraphiert, sofern dieselbe eine grössere ist, sofort an das Hauptquartier,

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