Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 30 (27.7.1900)
- Article
- Löbliche Redaction!
- Date
- 1900-07-27
- Page
- 10 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 10 ,Die 2$ Welt" Nr. 30 Herr Trietsch theilt ferner mit, dass ich, der Führer der Gruppe, ihm deren Auflösung mitgetheilt hätte. Ich mag Herrn Trietsch wegen dieser Behauptung keine Vorwürfe machen: wahrscheinlich hat er mich missverstanden. Ich habe Herrn Trietsch bloss gesagt, wir würden gezwungen sein, zu Fuss auszuwandern, da wir hier in Galatz gar keine Unterstützung finden. Daraus hat Herr Trietsch die Auflösung der Gruppe entnommen. Nun, Herrn Trietsch trifft, gewiss keine Schuld, und ich habe auch jetzt volles Vertrauen zu ihm. Aber auch mich, den Führer der Gruppe, trifft keine Schuld, und ich bitte alle Menschenfreunde, sich der 250 Personen anzunehmen, die sich sich jetzt in der schlimmsten Lage befinden. Hochachtungsvoll und mit Zionsgruss L. J. Feldmann. Wir werden um Aufnahme folgender Erklärung ersucht: »Die Göttinger jüdische Studentenschaft hält eine Vertheidigung des Judenthums gegen die wahnwitzige Beschuldigung des Ritualmordes, die aus Anlass eines bisher unaufgeklärten, in Könitz in Westpreussen verübten Mordes erhoben worden ist, unter der Würde ihrer Religion. Für den Christen, der nicht vergessen hat, dass das Christenthum auf dem Judenthum beruht und ihm die zehn Gebote verdankt, und darunter auch das Verbot: „Du sollst nicht morden", bedarf ja auch die Behauptung, das Judenthum gebiete einen Ritualmord, keiner Zurükweisung. Es ist eine ebenso unsinnige und böswillige Erfindung, wie die Anklage von Heiden gegen die Christen der ersten Jahrhunderte, dass sie bei ihren heimlichen Malen das Blut von Kindern tränken, oder wie die Behauptung chinesischer Fanatiker, dass die Christen Chinesenkinder schiachten und ihr Blut gemessen. Aber der Konitzer Mord ist von gewerbsmässigen antisemitischen Hetzern als ein willkommener Vorwand zur Agitation für ihre Interessen und zur gewinnbringenden Verbreitung ihrer Lügenpresse ausgebeutet worden. Die infolge dessen dort eingetretenen allgemein bekannten, schmachvollen Zustände müssen unseres Erachtens jedem Deutschen endlich klarmachen, wohin das Treiben des Antisemitismus führt: Zur Untergrabung der staatlichen Autorität, zur Verhöhnung des Gesetzes und seiner Oryane, zur Zerstörung der bürgerlichen Eintracht, zur Bedrohung von Eigenthuin und Leben ruhiger Bürger und zur sittlichen Verwilderung. Es macht unser deutsches Vaterland zum Schauplatze rohester Barbarei und bereitet ihm bei allen Denkenden Schmach und Schande. Die Vorgänge in Könitz sind von mehr als localer Bedeutung. Die gewissenlose Agitation des Antisemitismus kann sie auch an anderen Orten Deutschlands bei jedem unentdeckten Morde wiederholen, wie sie es in den Ländern des östlichen Europa jedes Jahr mit so traurigem Erfolge thut. Daher halten wir es für unsere Pflicht, nach dem Vorgange der Bonner jüdischen Studentenschaft dagegen zu protestieren. Wir legen Verwahrung ein gegen diese Verdächtigung unserer Moral und Religion und gegen die verhängnissvolle Agitation des Antisemitismus. Wir thun dies nicht in unserem Interesse allein, sondern auch im Interesse unseres Vaterlandes und seiner Ehre. Möchte unser Protest bei allen Wiederhall finden, die wünschen, dass in unserem Vaterlande die Wahrheit, die Gerechtigkeit und der bürgerliche Friede herrsche." Aufruf zur Gründung eines Verbandes jüdischer Turnvereine! An alle national-jüdischen Turnvereine, in denen die deutsche Sprache die Umgangssprache bildet, richten wir die Aufibrderung, zur Errichtung eines Verbandes Stellung zu nehmen und uns von ihren Beschlüssen und eventuellen Wünschen Mittheilung zu machen. Der „Verband jüdischer Tum vereine" soll: das Turnen unter den Juden heben als Mittel zur körperlichen und sittlichen Kräftigung; die national-jüdische Idee in weitere Kreise verbreiten. Mittel zur Erreichung des Zweckes: Förderung eines geordneten, einheitlichen Turnbetriebes; Veranstaltung von Turntagen in grösseren Zwischenräumen; Einwirkung auf die öffentliche Meinung und planmässige Verbreitung des Turnens insbesondere durch Gründung jüdischer Turnvereine; eine V e r b a n d s c a. s s e, in die jeder Verein einen seiner Mitgliederzahl entsprechenden, noch festzusetzenden Beitrag zu zahlen hat; ein Ausschuss, der den Verband nach aussen vertritt und dem die Besorgung aller turnerischen Angelegenheiten im Sinne des Turntages, sowie die Verwaltung der Casse obliegt: eine Verbandszeitung, als welche wir die „Jüdische Turnzeitung" empfehlen und welche allen Mitgliedern der Vereine zugestellt wird. Wir erwarten, dass zahlreiche Vereine unserem Rufe folgen werden! Mit jüdischen Turnergruss! Jüdischer Turnverein „Bar Kochba", Berlin. T. A.: H. Jalowicz, cand. jur., Schönhauser Allee 18-2 a. Bei Zusendungen wolle man gefl. Zahl der Mitglieder, der activen Turner, die Turnzeit, den Gründungstag des Vereins und die Adressen der Vorstandsbeamten mittheilen. Kundmachung des Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited. London, den 10. April 19ü0. BEKANNTMACHUNG. Im Auftrage des üireetoriums wird hierdurch bekanntgernaeht, dass vom 20. Mai a. c. ab für NEU hinzutretende öubscribenten folgende Zahlungsbedingungen in Kraft treten : Entweder a) 20% bei der Zeichnung und der Rest sofort beim Empfange der Mittheilung seitens der Directoren, dass der Subscribent in das Actien-Register eingetragen wird, woraufhin der Actionär seine definitive Actie circa 14 Tage nach Avis der Zahlung der restlichen 80°/0 bei einer der autorisierten Zahlstellen empfangen wird, oder b) Vollzalilung des Belrages bei der Zeichnung und Entgegennahme der definitiven Actie ebenfalls circa 14 Tage nach Avis der Vollzahlung. Es wird eindringlich daran erinnert, dass etwaige Wünsche betreffs Namens- oder Inhaber-Actien bei der Subscription anzugeben sind. james H. L o e w e, General-Secretär. Weltchronik. Aus der Praxis der Krakauer Felicianerinnen dringen immer mehr und immer merkwürdigere Fälle in die Oeffentlichkeit. Neuerdings werden die folgenden Mädchen-Entführungsgesehichten bekannt: Am 14. September 1S9S, an dem jüdischen Versöhnungstage, wurde die 16jährige Tochter Esther der in Wola Szezucin.sk* bei Tarnow wohnhaften Witwe Chane Weiser, während die Mutter in der Synagoge zu Szczucin weilte, von einem gewissen Francizek Smist aus Wola Szczucinska unter Beihilfe des Jan Gadoski aus Wies Swiadrowka um! des Michael Wibosek aus Wola Szczucinska gewaltsam entführt und in das Kloster der Felicianerinnen in Krakau gebracht. Chane Weiser begab sich zur Krakauer Polizei-Direction und bat, ihr zu einer Unterredung „mit; ihrem Kinde zu verhelfen, wurde jedoch zwei Wochen lang unter verschiedenen Vorwänden hingehalten. Der Referent, Polizei - Commissär Tomasik. erklärte der Mutter, dass er sich um jüdische Angelegenheiten nicht kümmere. Endlich beauftragte ihn der Polizei-Director, die Frau in das Kloster zu begleiten. Man verweigerte ihr jedoch den Eintritt in das Kloster, während Commissär Toma-ik eine volle Stunde darin verweilte. Dann wurde die Mutter gerufen und ihr mitgetheilt, dass ihr Kind sie