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Die Welt · 1900-06-29 · 26 (29.6.1900) · p. 15

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
26 (29.6.1900)
Article
Spenden : Reisefonds für rumänische Juden [Nachricht]
Date
1900-06-29
Page
15 (sequence 1)
Language
German
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Nr. 2fi „Die z£ Welt" Seite 15 Spenden. Reisefonds für rumänische Juden : Ehrlich, Grünberger, Weiss. Kohn. Bäck, Fischer, Grünwald, Hirschhorn, Horowitz. Liebermann je K — ."20, Redlinger K —.40. Pollak und Biedermann, Wahle je K — .50. Cafetier Abeles K 1, Damen Breuer K —.60, N. N. K —.30, Zionist. Vereinigung, Leipzig K 5.34. Zusammen K 10.r,4. Für die hungernden Bergarbeiter in Boryslaw: Zionistische Vereinigung in Leipzig K 5.33. Für die hungernden Juden in Bessarabien: Youngman Association in Galveston K 73.57. Für zionistische Zwecke: Bannet B-, Rossland, bei der Gedenkfeier für den verstorbenen Herrn Paul Naschauer K 9.60, Verein „Zion", Nadworna, aus Anlass der Verlobung des Herrn Josef Leitner K —.60. Zusammen K 10.20. Briefkasten. W. P—k. Das ist uns nicht bekannt S. R., Jagielnica. Wie Sie bereits aus den Tageszeitungen erfahren haben dürften, sind K/s Versuche wegen Geldmangels noch nicht zum Abschlüsse gelangt. Zionist, Berlin. Besten Dank. N. A. D., Jassy. Wir haben nach der Probe ein Recht, von dieser Feder Besseres zu erwarten. S. Z. Leider nicht zu verwenden. Verschiedene Nummern des Jahrganges lSii!) können zur Propaganda an Vereine gegen blosse Entrichtung des Portos abgegeben werden. Porto für Oesterreich und Deutschland für 5 Kilo Kronen 0.60 Serbien „ 5 „ „ 1.— Russland ., 2 „ „ 2.— Rumänien „ 5 „ „ 1.25 England „ 5 „ „ 2.35 Irland „ 5 „ „ 2.60 Geldsendungen können in recommandierten Briefen erfolgen. Es wird Papiergeld aller Staaten angenommen. Anstatt kleiner Münze können Briefmarken beigeschlossen werden. Die Agitations-Nummer ist beim Congressbureau zu bestellen u.id dorthin auch der entfallende Betrag zu senden. Vom Neujahr 1900 an haben wir dem Verlage „Tuschijah" in Warschau unsere Vertretung für Russland übergeben. •Dpa^sSs-j^an^T p^tox _ _ h„ psa»1")« pttrHr irr pS rna-jKösra^q* cs-t topaosp p« fsnanya n?;^:: bnss u pä r« "vbwi izxbwn p« ,bsn 5 mnrxaw n:^sn px : -ws* nvbqi s »pnpö* p« arbb^ "ras^aa? p» ,p-)XE 12 .Vtosbvn n anns7W«n «pasr© 15 -t^Ss^x fyanarx p« raSnxspa Sranxnp snwTi n "rä |3»*n Dan fwar n -aix ojn pä ajatojn osn jpasrp ,rns panpnnä iriS .|S?as?3sn 2s nsroac? -irsnsrtD THE JEWISH COLONIAL TRUST (JÜDISCHE COLONIALBANK) LIMITED. Sieüanntmadiung. Das Directorium des The Jewish Colonial Trust bringt folgende Mittheilung zur Kenntnis der Actionäre 1. Der Zahlungstermin für die restlichen Raten auf gezeichnete Actien ist endgiltig wie folyt festgesetzt worden: Zahlung der Fünften und letzten 20 Percent nebst Zinsen am 28. August 1900. 2. Da der in den verschiedenen Ländern für die Einfuhr von Shares zu leistende Stempel von den Actionären und nicht aus der Casse dos Trust zu zahlen ist, hat das Directorium, um die Actionäre der Jüdischen Golonialbank nicht zu seinzu belasten, es für möglich gefunden, die früher angekündigte Frist vom 28. Februar bezüglich der Befreiung der Actionäre von den durch sie zu bezahlenden Zinsen auf den 29. Juni zu verschieben. Es sind also alle Actionäre, welche bis längstens 29. Juni ihre Actien voll bezahlt haben, von der Entrichtung der Zinsen im Betrage von 7 d. 60 Pf. 35 kr. 28 Kop. 73 Cts. per Actie befreit. — Nach Ablauf des 29. Juni müssen die stipulierten Zinsen im Betrage von 7 d. GO Pf. 35 kr. 2S Kop. 73 Cts. per Actie, zahlbar mit der letzten Rate, entrichtet werden. 3. Ferner wird bekanntgegeben, dass jedem Aelionär nur ein Certificat für die ganze von ihm gezeichnete Anzahl Namens-Actien gratis, zugetheilt wird; für jede eventuell gewünschte Theilung in mehrere Certificate wird eine, Gebür von 1 sh. 1 M. 1.25 Frcs. GO kr. 4S Kop. per Certificat berechnet werden. Diejenigen Actionäre dagegen, welche Actien bis spätestens den 29. Juni voll bezahlt haben, können für ihre Actien jede gewünschte Anzahl von Certificaten ohne obigen Zuschlag erhalten. 4. Was den Tarif der englischen Stempelgebür auf I n h a b e r- Actien anbetrifft, so wird die Gesellschalt von heute ab den Betrag derselben für Rechnung der Actionäre auslegen und von der ersten Dividende oder, falls solche nicht hinreicht, von der zweiten in Abzug bringen und die betreffenden Coupons in diesem Sinne abstempeln. Von dieser Vergünstigung sind jedoch Certificate über nur eine Actie ausgeschlossen. Actionäre, welche ein Ihhaber-Certificat über nur eine Actie wünschen, haben die englische Stempelgebür von 1 sh. 6 i 1.50 M. 72 Kop. 90 kr. 1.85 Frcs. zu entrichten. 5. Die Ausgabe der voll bezahlten Actien hat bereits begonnen, und können diejenigen Actionäre, welche den Betrag ihrer Actien voll bezahlt haben, ihre Actien-Zutheilungsbriefe nach London einschicken, wogegen ihnen die entsprechenden Actien-Gertificate baldmöglichst übermittelt werden. Diejenigen Actionäre, welche anstatt Namens-Actien In h ab e r - Actien zu empfangen wünschen, haben hierüber auf der Rückseite ihrer Action- Zutheilungsbriefe einen dahingehenden Vermerk zu machen. 29 Mai 1900 Das Directorium.

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