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Die Welt · 1900-06-29 · 26 (29.6.1900) · p. 10

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Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
26 (29.6.1900)
Article
Die Adelsberechtigung der Juden
Date
1900-06-29
Page
10 (sequence 2)
Language
German
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Seite 10 „Die # Welt" Nr. 26 akademischen Grades oder durch andere Verdienste den russischen Adel zu erhalten, illusorisch geworden. Denn so lange sie in den Adelsbüchern nicht verzeichnet sind, ist ihr Adel nicht bewiesen, folglich geniessen sie auch nicht die Rechte des Adels. Ein zweiter Paragraph der neuen Statuten räumt den Adels-Versammlungen das Recht ein, den geadelten Personen die Aufnahme in ihren Verband ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Auch diese Bestimmung kehrt sich hauptsächlich ge^en jene Juden, welche, im Besitze eines Adelspatentes, versuchen sollten, irgendeine Adels- Versammlung um die Aufnahme in ihren Verband zu ersuchen. Und so ist auch dieses Scheinrecht, das die jüdischen Assimilanten in Russland so gerne erwerben möchten, für sie unerreichbar geworden. Ein toleranter Geistlicher. Aus Also Kubin wird der „Bud. Corr." geschrieben: Dieser Tage starb der hiesige katholische Dechant Josef K ohuth im Alter von 72 Jahren. Der Verblichene wirkte hier 49 Jahre und war einer der angesehensten Geistlichen des Comitats. Das Leichenbegängnis gestaltete sich zu einer imposanten Trauerkundgebung. Den grössten Eindruck machte die Rede eines jungen katholischen Pfarrers aus Liptö-Szt Miklös. der die Verdienste des Verstorbenen vom Standpunkte der Toleranz Andersgläubigen gegenüber würdigte. Der Redner sagte: „Die so zahlreiche Betheiligung der Israeliten an diesem Leichenbegängnisse beweist, dass der Verblichene nicht nur im Schosse seiner eigenen Kirchengemeinde, sondern auch den Bekennern anderer Culte eine verehrte Persönlichkeit gewesen ist Er war als katholischer Priester eine Zierde seines Standes, seinen Nebenmenschen gegenüber ohne Unterschied des Glaubens human, edelsinnig uud duldsam in der umfassendsten Bedeutung dieses Wortes, wie es ein Diener des Herrn sein muss." Aus Könitz wird berichtet: Die in der Wintersehen Mordsache vernomme Frau R e s 1 i n g e r, deren Aussage, wie es heisst, den Schächter Moriz Levy belastet haben soll, wurde unter dem Verdachte des Meineides verhaftet. Ein berichtigtes Blutmärchen. Die Wiener „Deutsche Zeitung'- wusste vor einigen Tagen mit unheimlicher Bestimmtheit zu berichten, dass in C z o r t k o w an einem kleinen Mädchen ein Ritualmord verübt worden sei. Ein sensationeller Artikel wurde rasch zusammengebraut, in dem gesagt wurde, in Czortkow seien die Ritualmorde überhaupt eine alltägliche Sache, wofür schon das im vorigen Jahre erfolgte Verschwinden eines kleinen Knaben Beweis genug sei. Der Bezirkshauptmann von Czortkow, der wider alles Erwarten die mit Ausschluss der Oeffentlichkeit erscheinende „Deutsche Zeitung" gelesen hatte, sandte dem Blatte eine Berichtigung, aus der hervorgeht, dass das gemordete Mädchen und der verschwundene Knabe gleichermassen aus der Fabelluft gegriffen sind. Das Antisemitenblatt musste natürlich die Berichtigung abdrucken, aber es verbarg sie hinter den Bericht über die — Gutenberg-Feier. Rabbi Joselmann, ein Singspiel von Abraham Goldfaden, gieng am 23. d.M. im Budaposter Kisfaludy-Theater zum erstenmale in Scene. Das von Albert Kövessy ins Ungaiische übersetzte Stück erzielte grossen Erfolg. Aus der Zeit des Polnaer Processes. Vor einem Erkenntnissenate unter dem Vorsitze des Vicepräsidenten Hofrathes Dr. Ritter v. Holzinger hatte sich am 21. d. M. der verantwortliche Redacteur der „Ostdeutschen Rundschau" Eduard Gerstgrasser wegen Vernachlässigung der pflichtgemässen Obsorge und Vergehens nach Art. VIII der Strafgesetz-Novelle zu verantworten. Die erstere Anklage erfolgte wegen eines Artikels, in dem ein Corporal einer groben Dienstesverletzung fälschlich beschuldigt wurde. Die Anklage nach Art. VIII wurde erhoben, weil am 12. September v. J., das ist am Tage, an dem der Process gegen Leopold Hülsner begann, in dem genannten Blatte ein Artikel erschien, in welchem die im Processe vorzuführenden Beweise kritisiert, der Mord als Ritualmord bezeichnet und Vermuthungen über den Ausgang des Processes angestellt wurden, wodurch die öffentliche Meinung beeinflusst werden konnte. Der Vertreter der Anklage, Ober-Landesgerichtsrath Dr. Bobies, erklärte, der ganze Artikel sei so angelegt gewesen, dass das Lesepublicum geradezu dahin gebracht wurde, anzunehmen, es könne nichts anderes vorliegen, als ein Mord aus rituellen Gründen. Der Staatsanwalt betonte, es sei ihm bekannt, dass ähnliche Artikel zur kritischen Zeit in vielen anderen Blättern erschienen. Wenn diese Artikel nicht confisciert wurden, so habe das jede Staatsanwaltschaft mit sich auszumachen. Die Wiener Staatsanwaltschaft halte es jedoch für ihre Pflicht, alle diese Fälle der Judicatur der Gerichte in Wien zu unterbreiten. Der Vertheidiger Dr. v. Berger plaidierte auf mildernde Umstände. Der Gerichtshof fand den Angeklagten im vollen Sinne der Anklage schuldig und verurtheilte ihn zu zweihundert Kronen Geldstrafe, eventuell 20 Tagen Arrests. Der Wochenbericht des Matrikelamtes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde für die Zeit vom 8. bis zum 15. Juni weist 32 Trauungen, 72 Geburten und 37 Sterbefälle auf. Personalnachrichten. Das Ausschussmitglied des Einzelvereins „Leopoldstadt-Praterstrasse" des „Zion", Herr Arnold Grünsfeld, hat sich mit Frl. Irma A s c ol i vermählt. — Unser Gesinnungsgenosse Herr M. Binder, k. k. Reserve- Lieutenant und Grosspächter der Besitzung Bohatkowce (Galizien). hat sich mit Frl. Ella Leinwand, Tochter des Industriellen Herrn J. Leinwand, verlobt. Correspondenzen. Wien. (Auswanderung rumänischer Juden.) Der Durchzug rumänischer Juden durch Wien hält an. In den letzten Tagen nahm er besonders grosse Dimensionen an. In den letzten vier Wochen (bis zum 27. Juni) beförderte die .Israelitische Allianz zu Wien" mehr als 800 solcher Auswanderer, von denen die meisten auf ihren Pässen den Vermerk haben, dass die Inhaber heimatlos geworden sind. Wegen der. bedeutenden Mittel, welche zur Weiterführung der Hilfsaction erforderlich sind, hat sich die „Israelitische Allianz" an die Cultusgeme'mden in Oesterreich-Ungarn gewendet, damit sie zugunsten der Unglücklichen ehebald Sammlungen veranstalten mögen. Spenden übernimmt das Bureau der „Israelitischen Allianz zu Wien", I., Weihburggasse 10. Möge jeder nach besten Kräften zu dem Hilfswerke des Judenthums beitragen. Auch die kleinste Gabe kann Thränen und unsägliches Leid lindern helfen. Wien. Zu dem in voriger Nummer gebrachten Berichte über die ausserordentliche Delegierten-Versammlung des Verbandes „Zion" tragen wir in Folgendem die auf diesem Delegierten tage beschlossenen weiteren Statuten- Aenderungen nach: Bei Artikel V. statt Absatz 1—-2, kommt: „Aus den zur Abführung an die Verbandscassa bestimmten Theilen der Gebarungs-Ueberschüsse der Einzelnvereine. — Die Einzelvereine haben alljährlich binnen zwei Wochen nach erfolgter Rechnungslegung in der ordentlichen General- Versammlung die Hälfte ihrer Cassabestände, d. L der nach Abzug der Verwaltungs- und localen Propagandakosten von den Vereinseinkünften verbliebenen Gebarungs-Ueberschüsse an die Verbandscassa abzuführen. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haftet der Gesammt-Ausschuss jedes Einzelvereines solidarisch: bei Art. XV statt Landes-Comite „Districts-Comite" : bei Art. XVTI statt 3—Sgliederiges Landes- Comite „3—Tgliederiges Districts-Comite"; bei Al t. XDC statt

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