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Die Welt · 1900-06-22 · 25 (22.6.1900) · p. 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
25 (22.6.1900)
Article
Eine Anfrage
Date
1900-06-22
Page
8 (sequence 1)
Language
German
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Seite 8 „Die 2^ Weif Nr. 25 Tribüne. Eine Anfrage. Bestialische Horden haben die Synagoge zu Könitz demoliert! Man droht, die Juden todtzuschlagen und. die Stadt anzuzünden! Schüler des Gymnasiums haben, wie berichtet wird, dem Rabbiner das Wort „Mörder* nachgerufen! Angesichts solcher Vorkommnisse in dem «hochentwickelten Westpreussen" fragen wir Herrn Rabbiner Dr. Kellermann in Könitz an, ob auch er den Standpunkt der gewaltigen Majorität der deutschen Rabbiner theilt, dass der Zionismus, das Streben nach Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte für das jüdische Volk, verwerflich und eifrigst zu bekämpfen sei. Bonn a. Rhein, im Juni 1900. Die zionistische Vereinigung .Moses Hess*. Weltchronik. Die jüdischen Soldaten in Russland. Das Journal der Petersburger juridischen Gesellschaft „Prawo" berichtet über eine wichtige Entscheidung des Petersburger Senates. Bekanntlich wurde den jüdischen Soldaten von Nikolaus I. und Alexander n. das Recht des unbehinderten Aufenthaltes in ganz Russland eingeräumt; Dieses Recht wurde den jüdischen Soldaten unter Alexander KL genommen, indem damals die Verfügung getroffen wurde, dass jüdische Soldaten sich im ganzen Reiche aufhalten und die Zuständigkeit überall erwerben können, nur so lange sie sich im Dienste befindeu; nach Absolvierung der militärischen Dienstzeit oder nach Beurlaubung aus dem Dienste aber wird ihnen dieses Recht entzogen. Nunmehr hat der Senat die Entscheidung getroffen, dass jüdischen Soldaten, wenn sie auch auf unbestimmte Zeit beurlaubt oder aus dem Dienste entlassen werden, das Recht zusteht, sich im ganzen Reiche aufhalten und überall die Zuständigkeit erwerben zu dürfen. Von der Rabbiner-Conferenz in Nikolajew. Auf der Rahbiner- Conferenz, welche kürzlich in Nikolajew tagte, nahmen nebst den Kron-Rabbinern auch 13 sogenannte „geistliche", d. h. talmudisch gebildete Rabbiner theil. Der Grund zu dieser lebhaften Betheiligung war die Besorgnis der „geistlichen" Rabbiner, ihre alten Gegner, die von der Regierung allein anerkannten Kron-Rabbiner, möchten auf der Conferenz für das Judenthum gefährliche Beschlüsse fassen und bei der Regierung befürworten. Durch ihre lebhafte Betheiligung gelang es den „geistlichen" Rabbinern auf der Conferenz den Bescbluss durchzusetzen, dass 1. die für den Mai nächsten Jahres geplante Landes-Conferenz aller russischen Rabbiner in Wilna stattfindet; 2. die gesetzliche Anerkennung der geistlichen Rabbiner nebst gesetzlicher Festsetzung ihrer Rechte und Pflichten den ersten Punkt der Tagesordnung dieser Conferenz bildet; 3. das der Regierung zu überreichende Memorandum vor seiner Absendung den Gemeinde-Rabbinern von Brest, Lodz, Riga, Wilna und Kowno zur Begutachtung vorgelegt werden muss. Czechischer Antisemitismus, rem „Deutschen Volksblatt" schreibt man aus Prag: Es muss unbedingt als günstiges Zeichen für die antisemitische Sache angesehen werden, dass sogar schon czechische Parteien, die direct im judenliberalen Fahrwasser segeln, zum czechischen Antisemitismus Stellung nehmen müssen. Die r ad i c al - fortschrittliche Partei (nicht zu verwechseln mit der des Dr. Baxa), welche sich ihrem Programme nach am meisten den Socialdemokraten nähert, sah sich gezwungen, in ihrer letzten Sitzung zu erklären, dass sie zwar den Antisemitismus verwerfe, aber trotzdem empfehle, keine Verbindung mit Juden anzustreben, und das nationale Moment schärfer ins Auge zu fassen. Die Gyp'sche Entführungsgeschichte wird nach der „National- Zeitung* wohl unaufgeklärt bleiben. Von der Selbstanklage des Touloner Soldaten Charles Minerot, über die wir berichtet haben, heisst es jetzt, sie habe keinerlei praktischen Wert. Minerot leidet an einer Geisteskrankheit Er hat die Manie, sich aller möglichen Verbrechen anzuklagen. Sehr zufrieden mit dem Entführungsroman ist der Verleger der anderen, gedruckten Romane der Gyp; er hat ein paar tausend Bände mehr verkauft, als er selbst unter Anrechnung der Ausstellung gehofft hatte. Die Colonisation der Juden in Sibirien. Im russischen Ackerbau-Ministerium scheint man den Plan der Gründung jüdischer Ackerbau-Colonien in Sibirien ernst zu nehmen. Zu den zwanzig jüdischen Familien, denen, wie wir bereits gemeldet haben, das russische Ackerbau-Ministerium Grund und Boden in Sibirien angewiesen hatte, gesellen sich nun noch zweiundfünfzig jüdische Familien aus dem Gouvernement Jekaterinoslaw, die kürzlich, wie die „Dnjeprowskaja Molwa" berichtet, die Zustimmung des Ackerbau-Ministeriums zur Ansiedlung in Sibirien erhalten haben. Viele Schriftsteller sprechen sich für die Ansiedlung der Juden im Ussurigebiete aus, wo riesig grosse Grundflächen noch völlig unbevölkert sind. Die bisherige Colonisation der Russen im Ussurigebiete hat nämlich Mängel zutage gefördert, die eine Verkleinerung der den Russen zugewiesenen Areale erheischen. Von den 218 russischen Absiedlungen im Ussurigebiete, deren Gesammtbevölkerung 77.000 Seelen beträgt, die ein Gesammtareal von 1,500.000 Dessjatinen besitzen, sind nun kaum 150, welche nennenswerte Fortschritte aufzuweisen vermögen. Die Prodüction sämmtlicher 218 Ansiedlungen reicht nicht aus, um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken. Man will es nun mit der Colonisation der Juden im Ussurigebiete versuchen, weil der Bericht des Abgesandten des Ackerbau- Mintsteriums über den Stand der jüdischen Ackerbau-Colonien in den Gouvernements Cherson und Jekaterinoslaw sich über die Fähigkeiten der Juden zum Ackerbau sehr lobend ausgesprochen hat. Die schauerliche Blutmär eines getauften Zuchthäuslers. Ein anonymer Einsender der „Danziger Allgemeinen Zeitung* will von einem preussischen Strafanstalts-Geistlichen folgende gruselige Mittheilungen erhalten haben: In dem meiner Seelsorge unterstellten Strafgefängnisse befindet sich ein aus strenggläubiger Familie hervorgegangener getaufter Jude von guter Bildung. Mit demselben, der den Eindruck eines durchaus aufrichtigen und überzeugten Christen macht (!), habe ich wiederholt in eingehendster Weise über den Konitzer Mord gesprochen, ihm auch eine Anzahl Zeitungsnotizen zur Durchsicht übergeben. Auf Grund derselben bildete er sich folgendes Urtheil, das im grossen und ganzen sich vollständig mit Ihrer Ansicht deckt: Unter der Voraussetzung, dass der junge Winter ein oder mehrere Judenmädchen entehrt hat, waren die Eltern der betreffenden Mädchen verpflichtet (besonders, wenn sie der strengeren Richtung angehörten), dieses Vorkommnis dem Rabbiner zur weiteren Veranlassung anzuzeigen. Derselbe war wiederum gezwungen, die Sache einem Gerichtshofe zu unterbreiten. Der Gerichtshof (früher: Synedrium) hat mindestens aus fünf Mitgliedern — Rabbinern und Schriftgelehrten (alias Schächtern) — zu bestehen. Bei wichtigeren Angelegenheiten wird die Anzahl erhöht Dieser Fall muss besonders ernst gewesen sein, das heisst, es muss eine mehrfache Entehrung von Judenmädchen vorgelegen haben und Winter als besonders gefährlich erachtet sein. Der Gerichtshof, der sich hier, weil es sich um ein nach den Staatsgesetzen schwer zu ahndendes Verbrechen handelte, aus ausländischen Juden zusammengesetzt haben wird, die sich, ins Ausland zurückgekehrt, leichter der Strafverfolgung entziehen können, hat ein besonders grausames Urtheil über Winter gefällt und es wahrscheinlich

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