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Die Welt · 1900-06-01 · 22 (1.6.1900) · p. 3

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Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
22 (1.6.1900)
Article
Auferstehung
Date
1900-06-01
Page
3 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 22 „Die 2$ Welt« Seite 3 nationalistischen Municipalrathe glückwünschend die Hand drückt, wie sich im Boudoir der getauften und ungetauften Jüdinnen der heruntergekommene Adel, das streberische Bürgerthum versammelt und hier gegen die Republik hetzt und wirbt. Allerdings. Einer Partei müssen die Juden folgen. Denn wenn die Mühlsteine mahlen, werden die Körner dazwischen zerrieben. Sie dürfen nicht zwischen den zwei Heerlagern der Freunde und Feinde der Republik rath- und thatlos stehen, sondern müssen trotz der wahnsinnigen Furcht vor dem Socialismus den radicalen Republikanern sich anschliessen. Sie können dies umso eher thun, da die Regierung neuerlich erklärt hat, das Amnestiegesetz mit aller Kraft zu betreiben. Alle diejenigen also, welche sich bisher durch die Dreyfus-Affaire geniert fühlten, müssten in gesunder Logik der Regierungspartei sich anschliessen. Das Amnestiegesetz hat freilich eine so schlechte Constitution, dass zu hoffen steht, es werde keinen Schaden anrichten. Der Chronist datiert das Aufflackern des Streites von dem Tage, da Reinach. einer der wackersten Vorkämpfer für die gute Sache, in Digne den Wiederbeginn der Agitation für die volle Gerechtigkeit ankündigte. Die reinliehe Scheidung der Parteien war durch diese Reden eingeleitet, trob.dem müssen wir sie als taktischen Fehler bezeichnen. In einem ungünstigen Momente, beim Beginne der Weltausstellung, gerade als der Bürger sich anschickte, von dem grossen Zuflüsse der Fremden zu träumen und sich als Herrn grosser Schätze zu sehen, wurde die Angst geweckt, dass die Strassen abermals von den wilden Rufen der politischen Leidenschaften widerhallen und die Geschäfte eine Störung erleiden würden. Er fürchtete wieder das Fallen der Rente, das heisst die Entwertung seiner Ersparnisse und stimmte folglich denjenigen zu. welche versprachen, ihm vor Dreyfus und dessen Freunden ewige Ruhe 7.u verschaffen. Jetzt sieht er freilich, dass gerade die Nationalisten fortwährend die Erregung schüren und unterhalten, aber es ist zu spät. Wir werden uns hüten, auch nur für einen Tag voraussagen zu wollen, was weiter geschehen werde, aber das eine ist sicher : der Gottesfriode der Weltausstellung ist gestört. J^tzt erst hat sie den wahrhaft universalen Charakter erhalten. Bisher sah man nur die glänzenden Erzeugnisse des menschlichen Geistes und daneben ganz versteckt die Bilder der sonderbaren Civilisation, welche besonders Frankreich in seinen Colonien verbreitet. Nun geniessen die Fremden auch die plastische Wirklichkeit europäischer Cultur. Die AfFaire ist auferstanden, welche die Gesinnung der Menschen hüllenlos darstellt, grandiose Bilder von Hochsinnigkeit und Niedertracht bietet. Jüdische Colonialbank. Zur Berichtigung der thatsächlichen Ungenauigkeiten, die in einen Theil der jüdischen Presse Eingang gefunden hatten, wurde vom Directorium und Aufsichtsrathe des Jewish Colonial Trust folgende Erklärung an die jüdischen Blätter verschickt in der Erwartung, dass deren Redactionen die Loyalität haben werden, sie abzudrucken : Sehr geehrte Redaction! Wir richten an Sie das höfliche Ersuchen, folgende Mittheilung in Ihrem geschätzten Blatte aufnehmen zu wollen. Nach Veröffentlichung der ersten Bilanz des Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) haben sich verschiedene Blätter veranlasst gesehen, an diese Schlussfolgerungen zu knüpfen, die. vollständig unrichtig sind und sich nur durch die Unkenntnis der Sachlage erklären lassen. Es ist gänzlich unrichtig, dass für das eingezahlte Capital lediglich ein Zinsfuss von r/47„ erzielt worden sei. Vielmehr war die Verzinsung thatsächlich den Verhältnissen auf dem Geldmarkte angemessen. Nur gelangte nicht das ganze Capital durch das abgelaufene Geschäftsjahr zur Verzinsung, da die Einzahlung zum grössten Theile erst gegen Ende des Jahres erfolgt ist. Es entspricht ferner nicht den Thatsachen, dass die bisher aufgelaufenen Kosten der Bank eine Höhe erreicht hätten, die nicht in dem richtigen Verhältnisse zu den Cassabeständen wären. Diese Kosten, die in den verschiedenen Beurtheilungen irrthümlicherweise als Gründungsspesen bezeichnet wurden, setzen sich zusammen aus den Spesen für die Anwälte und dem Stempel auf Eintragung in das Register und Allotementstempel. aus den Verwaltungskosten für das ganze Jahr und aus den Gründungskosten. Schon die erste Post macht einen wesentlichen Theil der ganzen Spesen aus, da der Stempel nicht allein für die schon bisher gezeichneten Shares, sondern für das ganze Actiencapital, das ist zwei Millionen Shares. geleistet werden musste. Fügt man diesen Spesen die Ausgaben für das abgelaufene Verwaltungsjahr hinzu, die nach eingehender Prüfung der einzelnen Posten sich als nothwendig und zweckmässig erwiesen haben, so resultieren Gründungskosten im Betrag*» von CiO<K> Pfund. Das bedeutet zwei Percent von den bereits subscribierten :.O0.0<)(> Shares, ein Resultat, das wohl nicht viele Banken aufzuweisen haben. Dieses günstige Ergebnis verdanken wir den vielen hunderten Arbeitern, die ohne Entgelt für die Subscription und die weitere Einziehung der Raten gewirkt haben und wirken. Es darf nicht übersehen werden, dass die Jüdische Colonialbank 1-20.000 Aetionäre in üher 20OO Orten aller Welttheile hat und das englische Gesetz die Verständigung jedes einzelnen Zeichners erfordert. Die Spesen standen im Verhältnisse zur geleisteten Arbeit, die ein ungeheures Plus an technischer Routine erforderte, nach den Grundsätzen strengster Sparsamkeit und waren im Sinne der grossen Verantwortung, die mit der Leitung und Aufsicht der Arbeiten des Jewish Colonial Trust verbunden sind, geregelt. Ferner wurden auch alle Vorbereitungen getroffen, die eine sorgfältige und vorsichtige Fortführung der Gesehnt'!e verbürgen. Das Personal wurde den wachsenden Aufgaben entsprechend vermehrt und die Localitäten des Trust vergrössert. Das Directorium Der Aufsichtsrath des Jewish Colonial Trust. (Jüdische Colonialbank) Limited. Kundmachung des Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited. London, den 10. April 1 Out). BEKANNTMACHUNG. Im Auftrage des Directoriums wird hierdurch bckannlgemacht, dass vom 30. Mai a. c. ab für NEU hinzutretende Subscribcnten folgende Zahlungsbedingungen in Krall, treten : Entweder a) 20% bei der Zeichnung und der Rest sofort beim Empfange der Mittheilung seitens der Directoren, dass der Subscribent in das Actien-Register eingetragen .wird, woraufhin der Actionär seine definitive Actie circa 14 Tage nach Avis der Zahlung der restlichen 80% bei einer der autorisierten Zahlstellen empfangen wird, oder b) Vollzahlung des Betrages bei der Zeichnung und Entgegennahme der definitiven Actie ebenfalls circa 14 Tage nach Avis der Vollzahlung.

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