Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 20 (18.5.1900)
- Article
- Löbliche Redaction!
- Date
- 1900-05-18
- Page
- 8 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 8 »Die & Weif* Nr. 20 stätigen können, dass er von keiner anderen Seite, als von den assimilationssüchtigen Juden selbst, irgendwelche Anfeindung, Verhöhnung oder Bespöttelung deshalb erfuhr, weil er sich als das erklärte, was er thatsächlich ist: als Nationaljude. Das ist ja der blinde Wahn der Furcht, dass diese Assimilationsjuden glauben, sich bei anderen Nationen einzuschmeicheln, wenn sie ihre Nationalität verleugnen und eine fremde sich zueignen wollen, während sie in Wirklichkeit dafür nur eine mehr oder weniger offene Verachtung finden. Ich glaube, dass. fussend auf dieser sachgerechten Entscheidung des k. k. Verwaltungsgerichtshofes, nach der politischen Richtung hin, insbesondere mit Rücksicht auf die herannahende Volkszählung, von zionistischer Seite etwas unternommen werden sollte. Dr. W. Weltchronik. Eine Privatklage mit antisemitischer Grundlage beschäftigte am 12. Mai das Berliner Schöffengericht An einem Sonntag Vormittag gerieth der aus dem Cafe Friedrichshof kommende Kaufmann Wilh. Bechtel, der sich in angeheiterter Stimmung befunden haben soll, mit dem Kaufmann Nathan Hartmann auf der Strasse in Conflict. Letzterer behauptet, dass er ohne jede Veranlassung angerempelt und, als er sich dagegen auflehnte, arg beschimpft worden sei. Bechtel habe ihm in drohendem Tone zugerufen: „Verfl......Judenjunge, halten Sie die Sehn . . . .! Ich warte schon längst darauf, einem Juden ein Paar hinter die Ohren geben zu können!" Herr Hartmann behauptet ferner, dass B. in drohender Haltung auf ihn zugetreten sei und er eine abwehrende Handbewegung gegen denselben gemacht habe. Ein hinzukommender Schutzmann ersuchte beide, ihm zur Feststellung ihrer Persönlichkeiten auf einen Hausflur zu folgen, und hier versetzte B. dem Hartmann plötzlich in Gegenwart des Schutzmannes einen Schlag gegen das Auge, der so stark war, dass sich der Getroffene acht Tage lang einer ärztlichen Behandlung aussetzen musste und noch heute ein Schmerzgefühl im Auge hat. Wegen dieses Vorfalles strengte Hartmann die Privatklage gegen Bechtel an. In dem Termine vom 15. Mai wurde ein Vergleich auf der Grundlage vorgeschlagen, dass der Beklagte 50 Mark in eine Casse zahlen und sein Bedauern über den Vorfall ausdrücken sollte. Die Vergleichsverhandlungen scheiterten aber an dem Verlangen, dass der Kläger auf jeden späteren Anspruch auf Busse verzichten sollte. Dies erschien dem klägerischen Anwalt nicht annehmbar, da man noch nicht wissen könne, wie sich der Zustand des Auges entwickeln werde. Nunmehr erhob der Vertreter des Beklagten die Widerklage, indem er behauptete, dass der Kläger bei der sogenannten abwehrenden Handbewegung über die Abwehr hinausgegangen sei, ihn dadurch beleidigt und zu dem Schlage gereizt habe. Der Gerichtshof meinte, bei der ganzen Sachlage würde, wenn es sich bewahrheiten sollte, dass der Schlag ohne jede Veranlassung geführt worden sei, der Gerichtshof vielleicht zur Verhängung einer Freiheitsstrafe kommen: er glaubte deshalb, dem Angeklagten einen Beweis für seine Behauptung nicht abschneiden zu sollen, und vertagte zur Erhebung eines solchen den Termin. Könitz. In Könitz hat die Untersuchung der Winter'schen Mordaffaire auch in der letzten Zeit nichts Positives zutage gefördert. Die Aufregung der Bevölkerung dauert an, die Excesse gleichfalls, wenn es auch den Anschein hat, als ob sie in ihrer Ausdehnung und Bösartigkeit etwas nachgelassen. — Zur Lage in Könitz liefert das „Kon. Tagebl." folgendes Stimmungsbild: Während es sich bei den bisherigen Ausschreirungen zumeist nur um Unbesonnenheiten und Flegeleien halbwüchsiger Burschen handelt, betheiligt sich vorzugsweise das reife Alter an einem anderen Unfug, der weniger geräuschvoll auftritt, aber umso gefährlicher auf unser öffentliches Leben und umso verderblicher auf die Volksseele einwirkt. Wir meinen die Verdächtigungen und Verleumdungen der mit der Verfolgung des Verbrechens betrauten Beamten. Man beschränkt sich dabei nicht auf Allgemeinheiten, sondern es werden bestimmte Verdächtigungen gegen die einzelnen betheiligten Beamten verbreitet und theilweise durch die albernsten Lügen zu stützen gesucht. Aus der Masse der hieher gehörigen Gerüchte wollen wir uns nur eines herausgreifen, um es niedriger zu hängen. Man erzählt sich hier, der Criminalcommissär Hofft, „welcher mit der Untersuchung des Skurtzer Mordes betraut war, den christlichen Fleischer Berendt vor die Geschworenen brachte, den Juden Josephson dagegen entlastete", habe kurz darauf den Abschied genommen, sich bei Stettin eine Villa für 250.000 Mk. gekauft und lebe jezt als reicher Privatmann. Herr Hofft, ein in Ehren grau gewordener Beamter, ist jetzt noch activer Criminalinspector in Berlin, obwohl er als Sechziger wohl gern von der Bürde des Amtes befreit wäre, und lebt daselbst in den bescheidenen Verhältnissen, welche seinem Gehalte entsprechen. Wie weit muss die Verwirrung der Gemüther gediehen sein! — Die „Verwirrung der Gemüther" wird natürlich durch die unaufhörlich hetzende und schürende antisemitische Presse, sowie durch das Verbreiten unwahrer und entstellter Nachrichten noch weiter gesteigert, wobei das Publicum wacker mithilft. Das Konitzer Localblatt schreibt darüber: „Das Publicum könnte sehr viel zur Aufklärung des Verbrechens beitragen, wenn es streng wahrheitsgemäß« seine mit der Mordthat in Beziehung zu bringenden Wahrnehmungen den Behörden mittheilte. Statt dessen werden die untersuchungführenden Beamten mit einer Flut unwahrer Angaben überschwemmt, denen allen nachzugehen, bis sich ihre Unwahrheit herausgestellt hat, allein soviel Arbeit macht, dass die Aussonderung und Verfolgung der wenigen wahren Thatsachen aufs empfindlichste leiden muss. Ausserdem haben vernommene Zeugen schon mehrfach diejenigen Thatsachen, welche die Polizei mit Bezug auf sie ermittelt hat, einfach abgeleugnet und erst bei wiederholter Vernehmung und nach vollkommener Ueberführung der Wahi-heit die Ehre gegeben. Andere erzählten im Kreise ihrer Bekannten frei erfundene Wahrnehmungen, theilweise abenteuerlichster Art die sie gemacht haben wollen, und verursachen dadurch nicht nur ihre ganz vergebliche Vernehmung, sondern erwecken auch in weiteren Kreisen die irrige Vorstellung, als würden wichtige Zeugen entweder überhaupt nicht vernommen oder die durch sie aufgedeckten Spuren aus unsachlichen Gründen und pflichtwidrig von den Behörden verlassen. Mehrere Zeugen, welche die gleiche Wahrnehmung gemacht haben wollen, wiedersprechen einander, nach Einzelheiten befragt so vollkommen, dass der Wert ihrer Aussagen völlig zerrinnt. Andererseits wird mit wirklich erheblich wichtigen Wahrnehmungen zurückgehalten. So hat sich erst vor kurzem ein im übrigen um den Gang der Untersuchung eifrig interessierter Herr zu der Aussage hergegeben, dass er Winter am Tage des Mordes noch um 4 Uhr gesehen habe. Unter solchen Umständen ist es wirklich kein Wunder, wenn die Untersuchung nur langsam vorwärts kommt, umsomehr, als der vorliegende Fall im Vergleiche zu den anderen Criminalfällen von vornherein dadurch schwieriger ist, als die Thäter einen Vorsprung von 48 Stunden voraus haben und als sowohl der Ort der That unbekannt, als auch das Motiv erst der Aufklärung bedürftg ist" Carl Goldmark. Am 18. d. M. feiert die Musikwelt den 70. Geburtstag Carl Goldmarks. Sein Lebensgang liest sich, wie der so vieler armer Judenknaben, die unter grösster Mühsal und unter Aufwendung kaum glaublicher Energie ihren Fähigkeiten zum Siege zu verhelfen gewusst haben. Uns Juden freut es nicht bloss, dass Carl Goldmark