Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 16 (19.4.1900)
- Article
- Die Juden und die Cagoten
- Date
- 1900-04-19
- Page
- 4 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 4 „Die & Welt« Nr. IC häufig verhungerten sie, ohne in der unigebenden Bevölkerung auch nur den Schatten des Mitleids zu erwecken. Ueber ihre Herkunft und ihren Namen stellen die Historiker verschiedene Hypothesen auf. Es scheint nun jene Ansicht der Wahrheit am nächsten zu kommen, welche die Cagoten für Nachkommen der alten, von Chlodwig unterworfenen Gothen hält; darauf bezieht sich auch die etymologische Deutung ihres Namens. „Cagot" soll nämlich ein aus „Canis" (Hund) und „Goth" durch Kürzung entstandenes Wort sein. Der Volksmund hielt sie für Nachkommen der Juden, welche nach dem Tode Christi aus Judäa verjagt worden. Als Beweis dafür führt ein Chronist an, dass alle Cagoten Zimmerleute und somit Nachkommen jener Zimmerleute seien, welche das Kreuz zur Kreuzigung gezimmert hatten. Ein anderer, nicht minder unumstösslicher Beweis' für ihre jüdische Abstammung bestand darin, dass alle Cagoten an Lepra (Aussatz) litten: — und alle Welt wisse doch, dass alle Juden aussätzig seien. Wie dem auch sei, im XI. und XTJ. Jahrhundert war das Dasein dieser Cagoten ein grauenhaftes. Im XIV. Jahrhundert begegnen wir den Cagoten in Städten. Sie wohnen, gleich den Juden, in abgesonderten Vierteln, welche sie nicht vor Sonnenaufgang verlassen dürfen, und in welche sie bei Sonnenuntergang zurückkehren müssen. Der Unterschied besteht darin, dass sich das Judenviertel („juiverie", Ghetto) innerhalb der Stadt, wenn auch an der Peripherie derselben, befand, das Cagotenviertel aber („cagoterie") sich unbedingt jenseits des Flusses ausserhalb der Stadt befinden musste. Es ist unbekannt, ob die Cagotenviertel, so wie die Judenghetti, am Abend gesperrt wurden, und ob an ihren Thoren ebenfalls Wächter postiert waren. Die Cagoten durften nicht nach Belieben jede Strasse passieren, sie durften Gasthöfe und Mühlen nicht betreten, durften kein Wasser aus öffentlichen Brunnen und Bechern trinken; sie mussten Wasservorräthe mittragen, wenn sie nicht die Gassenlachen benützen wollten. Ob es auch den Juden verboten war, aus den öffentlichen Brunnen und Bechern zu trinken, darüber haben wir keine sicheren Nachrichten. Es wird wohl der Fall gewesen sein, da man ihnen das Baden in den Flüssen untersagte, so dass sie sich innerhalb des Ghettos, zuweilen sogar im Hofe der Synagoge neben der „Mikwe", öffentliche Badehäuser bauen mussten.*) Es war den Kindern gestattet, einem Cagoten Steine nachzuwerfen. Damit er leichter kenntlich sei, musste er an seiner Kleidung einen rothen oder gelben Leinwandlappen oder eine Gänse- oder Entenpfote tragen. Was diese Pfote zu bedeuten hatte, und ob überhaupt darin irgendein Sinn lag, lässt sich schwer sagen. Die Juden hatten einen weissen oder gelben Flecken am Oberkleide, was die Forscher verschieden deuten. Manche sehen im Flecken die Andeutung einer Münze und somit der finanziellen Beschäftigung der Juden: andere erblicken darin das Bild des Weihbrotes, der Hostien, welches bedeuten sollte: „Habt Ihr nicht freiwillig das Christenthum annehmen wollen, so traget sein Emblem an Eurer Brust." Andere wieder meinen^ dass Innocenz III., der Erfinder des „Judenzeichens", es von den Mohammedanern übernahm : der „Vollmond" sollte dem muselmanischen Halbmonde entsprechen. Der Judenflecken war gewöhnlich aus Leinwand, selten aus Leder oder Seide. Das Recht, ihn zu verkaufen, scheint ein staatliches Monopol gewesen zu sein, und man darf wohl annehmen, dass die Regierungen bei diesem Handel nicht wenig profitierten. Derjenige, welcher einen Juden oder Cagoten ohne das *) Im Buche Braunschwiegs: ,Juifs d'Angers" wird ein interessantes Document angeführt, wo es heisst, dass den Juden von Angers im XIV. Jahrhundert wieder gestattet wurde, sich in Angers niederzulassen, aber unter verschiedenen schweren Bedingungen; u. a. dürfen sie nicht in der Maine baden. Ein ähnliches Gesetz bestand auch seinerzeit in Polen. vorgeschriebene Zeichen entdeckte, bekam als Finderlohn die Kleidung des Entdeckten. Gegenüber den Cagoten erschöpfte sich der Erfindungsgeist der mittelalterlichen Behörden keineswegs bloss im Ersinnen von gelben Flecken und Judenhüten. Der Cagot musste eine Rassel tragen und sie schwingen, sobald er Leute sah, damit dieselben der Berührung des Verfluchten rechtzeitig auszuweichen vermöchten. Allein es hiesse den französischen Regierungen Unrecht thun, wenn wir sagen würden, dass sie sich um die Cagoten gar nicht gekümmert haben. In einem Parlamentsacte, ausgestellt in Toulouse, heisst es: „Zum Zwecke der Schicksalserleichterung der Cagoten ordnen wir an: Im Falle eines Aufstandes werden bloss die Häuptlinge mit dem Tode bestraft, die gemeinen Cagoten aber erleiden für Uebertretung der sie betreffenden Gesetze und Beschränkungen die Strafe des Ausschneidens je eines Fleischstückes zu beiden Seiten der Wirbelsäule, wobei streng darauf zu achten ist, dass das Gesammtgewich t der ausgeschnittenen Theile nicht zwei Unzen übersteige. Was für eine wunderbare Genauigkeit! Als ich zum erstenmale diesen französischen Parlamentsact las (er wird bei Michel in der „Histoire des races maudites" angeführt), war mein erster Gedanke: „Ja, wie konnte denn nach alledem Shylock ein Jude sein? Er ist ein Franzose, ein waschechter Franzose! Niemals ist es einem Juden eingefallen, lebendiges Fleisch pfundweise auszuschneiden. Shakespeare irrte, als er „Venezianer Jude" statt „Venezianer Franzose" schrieb." Die vermögensrechtliche Stellung der Cagoten war durch verschiedene Gesetze „geregelt". In dem einen Orte durfte der Cagot nur einen Esel oder nur ein Schwein besitzen, in dem anderen war es ihm gestattet, bis 20 Hammel zu besitzen. Die Uebertretung dieser Gesetze zog die Confiscation des ganzen Vermögens der Cagoten nach sich. Ermordung eines Cagoten wurde bis Ende des XVI. Jahrhunderts nicht gestraft, weil diese That dem Tödten eines schädlichen Thieres gleichgestellt war. Als Beschäftigung war den Cagoten nur das Zimmermannshandwerk gestattet, speciell die Erzeugung von Särgen und Galgen. In der Bretagne durften sie sich mit der Erzeugung von Stricken beschäftigen; für dieses Vorrecht mussten sie die Henker mit Gratisstricken vei-sorgen. Ihren Zeugenaussagen wurde kein voller Wert beigemessen. In einem Gesetze vom Jahre 1288 heisst es: „Wenn jemand eines Mordes beschuldigt wird, so hat er zu seiner Verteidigung sechs Zeugen,beziehungsweise dreissigCagoten zu stellen." Die Cagoten waren katholisch und äussert religiös. Wie sich ihnen gegenüber die katholische Geistlichkeit benahm, darüber verlautet nicht viel. Das Eintrittsrecht in die Kirche wurde den Cagoten ziemlich spät gewährt, und auch dann hatten sie in den Kirchen eine abgegrenzte Stelle und eine besondere Eingangsthür. Das Weihwasser wurde ihnen mittelst eines Stockes gereicht, dessen Spitze man in ein specielles Gefäss eintauchte: das Weihbrot reichte man ihnen an einer Holzgabel. Es hat sich eine Legende von einem Cagoten erhalten, welcher in der Kirche durch die für die „Reinen" bestimmte Thür hineinschlich und seine Hand in die gemeinsame Schüssel beim Eingange tauchte. Die Hand wurde an Ort und Stelle von einem Soldaten, welcher das bemerkte, abgehauen. Die Leichen der Cagoten wurden in besonderen Friedhöfen bestattet; andernfalls trat man ihnen den äussersten, für gewöhnlich den westlichen Theil des gemeinsamen Friedhofes ab, welcher auch den Namen „Cagotenreihe" führte. N. Pereserkowitsch. (Schluss folgt.)